Inhaltsverzeichnis
Der Schwangerschaftsabbruch ist zurzeit ein viel besprochenes Thema, da es einige Änderungen der Gesetzeslagen gab: In den USA kippte der Supreme-Court das landesweite Recht auf Abtreibung, in Deutschland wurde dagegen das Werbeverbot aufgehoben. Wie die Gesetzlage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich und im internationalen Vergleich aussieht, gibt es in diesem Beitrag zum Nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Abtreibung Österreich – Überblick
Nach den Hochrechnungen des österreichischen Verhütungsreports werden hierzulande jährlich etwa 35.000 Abtreibungen durchgeführt. Auch Ärzte/-innen, wie zum Beispiel der Gynäkologe Dr. Christian Fiala, schätzen die Zahlen auf 30.000 bis 40.000 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr. Damit soll Österreich zu den Ländern mit den höheren Abbruchraten in Europa gehören. Eine offizielle landesweite Statistik gibt es jedoch nicht, da der Eingriff nicht meldepflichtig ist.
Den Schwangerschaftsabbruch muss man in Österreich in der Regel selbst bezahlen. Denn die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Ausnahme stellt ein solcher Eingriff wegen medizinischen Gründen dar.
Außerdem können die Kosten für eine Abtreibung recht unterschiedlich ausfallen. Ein wesentlicher Faktor dabei ist, in welcher Einrichtung der Eingriff stattfindet: So kostet in einem Krankenhaus des Wiener Gesundheitsverbundes ein Schwangerschaftsabbruch 313 Euro. Wer den Eingriff in einem Privatambulatorium durchführen möchte, muss mit Kosten in Höhe von 490 Euro bis 640 Euro rechnen.
Weiterhin kann man eine Kostenübernahme durch die MA 40, der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, beantragen. Dabei wird der Richtsatz des Wiener Gesundheitsverbundes dann übernommen, wenn der Antrag akzeptiert wurde.
Rückblick
1975 wurde der §144 StGB (Strafgesetzbuch) reformiert. Bis dato hatte ein Gesetz aus dem Jahr 1803 Bestand gehabt. Dieses alte Gesetz sah für Schwangerschaftsabbrüche und Hilfeleistungen dabei strafrechtliche Konsequenzen vor. Im nationalsozialistischen Regime drohte der involvierten Schwangeren sogar die Todesstrafe. Anfang der 70er-Jahre wurde der Paragraf im Rahmen der Frauenbewegung stark diskutiert. Die bis dahin eher traditionelle Frauenorganisation der SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) setzte sich für die Reform ein, wodurch die sogenannte neue “Fristenregelung” am 1.1.1975 in Kraft treten konnte.
In den letzten Jahren hat insbesondere das Thema einer Statistik über Schwangerschaftsabbrüche für Diskussionen gesorgt. So forderte die Pro-Life-Bürgerinitiative „Aktion Leben“ bereits 2015 die Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik. Diese soll nicht nur die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch Gründe und Motivation für den Eingriff enthalten. Dadurch könne man präventive und unterstützende Maßnahmen für schwangere Frauen entwickeln, so die Initiative. Die beiden ÖVP-Ministerinnen Susanne Raab und Christine Aschbacher (Österreichische Volkspartei) befürworteten die Idee. Trotz politischen Zuspruchs stehe die Einführung der Statistik aber nicht im Vordergrund, stattdessen läge der Fokus auf der Beratung. Raab und Aschbacher verwiesen außerdem auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in dieser Thematik.
Die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) positionierte sich in einer Stellungnahme gegen die angedachte Statistik. So seien Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch bereits bekannt und eine Statistik würde keine Auswirkungen auf eine Reduktion von den Abbrüchen haben.
Das Wiener Programm für Frauengesundheit betont bei der aktuellen Debatte das Recht der Frau, im Falle einer ungewollten Schwangerschaft eine autonome und selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Auch diese vom Gemeinderat initiierte Gemeinschaft spricht sich gegen die diskutierte Schwangerschaftsabbruch-Statistik aus.
Aktuelle Gesetzeslage
In Österreich sind Schwangerschaftsabbrüche mit der sogenannten Fristenlösung (Gesetz von 1975) gesetzlich geregelt. Demnach kann eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate, also bis einschließlich der 15. Schwangerschaftswoche, legal abgebrochen werden. Den Abbruch dürfen ausschließlich Ärzte/-innen vornehmen. Zudem ist die Frau zu einem vorhergehenden Aufklärungsgespräch mit einem/-r Arzt/Ärztin verpflichtet. Eine Begründung der schwangeren Frau ist dabei nicht nötig. Außerdem gibt es österreichweit kein gesetzliches Werbeverbot für einen Schwangerschaftsabbruch.
Ab der 16. Schwangerschaftswoche darf ein Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Umständen stattfinden. Dann spricht man von einer “Indikation”. Diese kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:
- wenn eine ernsthafte Gefahr der seelischen oder körperlichen Gesundheit der Frau besteht.
- wenn eine schwere geistige oder körperliche Behinderung des Kindes zu erwarten ist.
- wenn die Frau zum Zeitpunkt, zu dem sie schwanger wurde, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Prognosen und Ausblick
Die größte Hürde für schwangere Frauen in Österreich ist die Suche nach einem/-r Arzt/Ärztin, der/die einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Aufgrund des Mangels an Ärzten/-innen gibt es in vielen Bundesländern lediglich einen Arzt oder eine Ärztin, der/die gewillt ist, den Eingriff durchzuführen. Demzufolge gibt es aktuell im Burgenland offiziell keine gynäkologische Praxis, die einen Abbruch ausführt. Versorgungsengpässe sind jetzt schon vorhanden und werden voraussichtlich größer. Ein Lösungsansatz wäre die landesweite Versorgung von betroffenen Frauen in öffentlichen Krankenhäusern.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich ist in den letzten Jahren nahezu unverändert geblieben. Tendenziell liegt die Abbruchrate über dem europäischen Durchschnitt. Daher sind verschiedene Maßnahmen angedacht, die einen Rückgang der Abtreibungen bezwecken sollen. Ein Ansatz liegt dabei in der Vorbeugung ungewollter Schwangerschaften. Dafür ist zum einen weitere Aufklärungsarbeit notwendig, zum anderen fordern pro-Choice-Initiativen die volle Kostenübernahme – nicht nur von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch von Verhütungsmitteln.
Schwangerschaftsabbruch – internationaler Vergleich
Insgesamt gibt es teilweise große Unterschiede in den Gesetzeslagen zur Abtreibung in den einzelnen Ländern der Welt. Die Länder, die einen Schwangerschaftsabbruch gesetzlich verbieten, sind in der Regel konservativ und religiös geprägt. In anderen Ländern führen Tradition und fehlende Aufklärung hingegen zu den im Vergleich höchsten Abbruchzahlen. Nachfolgen sind die gesetzlichen Regelungen und Situationen zum Schwangerschaftsabbruch in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz sowie in den USA, Vietnam und Chile zusammengefasst.
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
In Deutschland stellt § 218 seit 1871 eine Abtreibung unter Strafe. Ebenso wie in Österreich begann die Diskussion über straffreie Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Frauenbewegung Anfang der 70er-Jahre. 1976 wurde zunächst die sogenannte “erweiterte Indikationslösung” eingeführt: Demnach war ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen erlaubt, sofern das ärztlich attestiert wurde. Dann, in den 90er-Jahren, kam es zum Kompromiss: Ein Schwangerschaftsabbruch ist weiterhin grundsätzlich rechtswidrig. Von einer Strafverfolgung wird aber abgesehen, wenn der Abbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate stattfindet und die Schwangere eine vorschriftsmäßige Beratung besucht hat. Eine Fristenregelung, wie sie in Österreich vorliegt, wurde hier also erst später eingeführt.
Ein weiterer Unterschied zu Österreich lag im Werbeverbot in Deutschland. So regelte der Paragraf 219a das Verbot des Werbens für einen Schwangerschaftsabbruch aus Gründen des Vermögensvorteils. Das Werbeverbot sollte folglich eine wirtschaftliche Bereicherung durch Abtreibungseingriffe verhindern. Unter dieses Werbeverbot zählte auch das Informieren auf Websites, dass diese Dienstleistung etwa in Praxen vorgenommen wird. Am 24. Juni 2022 wurde nun das Werbeverbot gestrichen. Weiterhin verboten bleiben irreführende oder abstoßende Werbung dafür.
Schweiz – Lage der Abtreibungssituation
In der Schweiz gilt ebenfalls eine Fristenregelung. Bereits 1993 reichte Nationalrätin Barbara Haering Binder eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie die Fristenlösung anstrebte. Diese wurde im Jahr 2002 in einer Volksabstimmung mit einem zustimmenden Stimmenanteil von 72,2 Prozent beschlossen.
Ebenso wie hierzulande ist der Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt. Demnach kann eine Frau die Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche abbrechen. Dafür muss sie das schriftlich einfordern und ihre Notlage erklären. Weiterhin müssen die Frauen vorab ein Vorgespräch mit dem/-r Arzt/Ärztin führen.
Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton und können zwischen 500 CHF und 3.000 CHF liegen. Im Gegensatz zu Österreich wird der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz allerdings von der Krankenkasse bezahlt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Das Land verzeichnet eine im Vergleich niedrige Abbruchrate. Denn diese lag 2020 bei circa. 11.100 durchgeführten Eingriffen.
USA – Abtreibungsregelungen
1973 ermöglichte der Supreme Court in den gesamten Vereinigten Staaten das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Nach diesem Zeitpunkt wurde ein Fötus als lebensfähig eingeschätzt. Fast 50 Jahre später wurde dieses Recht nun Ende Juni 2022 wieder gekippt. Aktuell liegt die Entscheidung, ob eine Abtreibung legal durchgeführt werden darf, bei den einzelnen Bundesstaaten.
Dieser Beschluss hatte strengere Regeln in manchen Bundesstaaten zur Folge: So dürfen zum Beispiel in Arkansas, Alabama und South Dakota keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchgeführt werden. Ausnahmen gibt es nur in medizinischen Notfällen. Texas verbietet einen Abbruch nach der sechsten Schwangerschaftswoche. In Oklahoma wird sich nach dem Herzschlag des Kindes orientiert: Sobald dieser bei einer Untersuchung zu hören ist, ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich. In Kalifornien und New York soll ein Abbruch dagegen legal bleiben.
Vietnam – Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen
Vietnam weist eine der höchsten Schwangerschaftsabbruchraten der ganzen Welt auf. Eine vietnamesische Frau bricht demnach 2,5 Mal in ihrem Leben eine Schwangerschaft ab. Die Gründe dafür sind soziokulturell und strukturell bedingt. Aus traditionellen Gründen wird männlichen Nachkommen in der Regel eine höhere Wertschätzung zuteil. Das kommt daher, dass Söhne sich später gemeinsam mit ihrer Frau um die Eltern des Sohns kümmern. Im Gegensatz dazu verlassen Töchter das Elternhaus. Die gesetzliche Lage erlaubt einen Abbruch bis zu 22. Schwangerschaftswoche, zu der das Geschlecht bereits erkennbar ist. Wird ein Mädchen erwartet, wird aufgrund der dargestellten soziokulturellen und strukturellen Faktoren die Schwangerschaft häufig abgebrochen.
Ein weiterer Unterschied zu Österreich ist die besondere Situation der Kostenübernahme: So werden die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche ebenso wie Verhütungsmittel für verheiratete Frauen von der Krankenkasse übernommen. 70 Prozent der Abbrüche werden jedoch von jungen Frauen und Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren durchgeführt. Sex vor der Ehe ist in Vietnam in der Regel ein Tabuthema. Über Verhütung wird mit jungen Frauen daher wenig gesprochen, was die demografische Verteilung der Abbruchrate beeinflusst.
Chile – Schwangerschaftsabbruch
Auch aufgrund der konservativ-katholischen Prägung des Landes war ein Schwangerschaftsabbruch bis 2017 unter allen Umständen in Chile verboten. Seit 2017 darf eine ungewollte Befruchtung unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Im Falle einer Vergewaltigung,
- Mutter steht unter Lebensgefahr
- Nachgewiesene tödliche Erkrankung des Fötus.
Das jahrelange Verbot der legalen Abtreibung hat dazu geführt, dass der Eingriff bis 2017 illegal vorgenommen werden musste. Außerdem waren die illegalen Methoden in der Regel mit hohen Risiken verbunden.
Im Jahr 2021 sprach sich die Abgeordnete Camila Vallejo für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Ziel ist es, einen Abbruch bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei zu ermöglichen. Bisher bleib ihr Vorhaben ohne Erfolg.
Beratung rund um die Schwangerschaft in Österreich
Es gibt verschiedene Beratungsstellen, wo sich Frauen rund um die Schwangerschaft und ebenso zum Schwangerschaftsabbruch beraten lassen können. Dazu gehören zum Beispiel Familienberatungsstellen, Frauenberatungsstellen oder auch Frauengesundheitszentren. In solchen Beratungsstellen wird man in der Regel von Gesundheitspsychologen/-innen, Therapeuten/-innen, Hebammen, Ärzten/-innen oder Pädagogen/-innen beraten. Zum Großteil werden diese Gespräche mit weiblichem Personal geführt. Es geht darum, sich die Sorgen und Probleme der Frau anzuhören, Informationen zu vermitteln, Perspektiven einzubringen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Ziel dieser Beratungen ist es, bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind neutral zu unterstützen.
Im Frauengesundheitszentrum FEM dauert ein Gespräch zum Beispiel um die 50 Minuten. Das Erstgespräch ist kostenlos, bis zu zehn weitere Termine können für 15 Euro pro Gespräch vereinbart werden. Eine Onlineberatung ist in manchen Einrichtungen ebenfalls möglich. Auch die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung bietet diese Dienstleistung an. Darüber hinaus beinhaltet diese Website Informationen, um einen Beratungstermin zur Abtreibung zu vereinbaren: Familienberatung: Beratungsstellen finden.
Hat man ungewollt einen positiven Schwangerschaftstest, muss es nicht gleich zu einem operativen Eingriff kommen. Denn es gibt auch andere Optionen wie die Pille danach oder die Einnahme von Medikamenten (der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch). Ein Gespräch dazu mit dem/-r Frauenarzt/-ärztin sollte so schnell wie möglich nach der festgestellten ungewollten Schwangerschaft stattfinden. Über Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten informieren Ärzte/-innen individuell. In einer gynäkologischen Ordination kann auch überprüft werden, ob der Schwangerschaftstest eventuell falsch positiv ist.
Arbeiten mit Schwangeren
Neben der Arbeit in einer Frauenberatungsstelle kann man auch in anderen Beratungsberufen mit Schwangeren zusammenarbeiten. Dazu gehört zum Beispiel das Berufsbild des/-r Ernährungsberater/in. Denn diese beraten Frauen hinsichtlich der besonderen Bedürfnisse während der Schwangerschaft etwa durch spezielle Angebote.
Darüber hinaus hat man in der Pflege mit Schwangeren zu tun. So arbeitet eine Hebamme beziehungsweise ein Entbindungshelfer ausschließlich mit Schwangeren zusammen. Auch eine Krankenschwester kann je nach Arbeitgeber/in und Station häufiger mit Schwangeren in Kontakt kommen. Wer als Krankenschwester/-pfleger gerne beruflich mehr mit der Thematik zu tun haben möchte, kann zum Beispiel eine Stelle im gynäkologischen Bereich anstreben. Dann ist man etwa in einer Klinik für Frauen oder frauenärztlichen Ordination tätig. Bei der Ausbildung zur Krankenschwester, offiziell Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in, handelt es sich um eine dreijährige Lehre, die an einer Berufsschule und einer ausbildenden medizinischen Einrichtung stattfindet. Die Ausbildung zur Hebamme findet dagegen im Rahmen eines dreijährigen Bachelorstudiums statt.
Passende Stellenangebote
Wer noch auf der Suche nach einem passenden Job ist, findet auf Medi-Karriere eine Auswahl an Krankenschwester/-pfleger-Stellenangeboten, Jobs für Hebammen und Entbindungshelfer sowie Berufsperspektiven im Rettungsdienst.
1. www.wienerin.at/die-umstrittene-idee-einer-abtreibungsstatistik (Abrufdatum: 14.07.2022).
2. www.katholisch.at/aktuelles/132287/fakten-helfen-zwei-ministerinnen-fuer-abtreibungsstatistik (Abrufdatum: 14.07.2022).
3. www.frauenmachengeschichte.at/wie-kam-es-zur-fristenregelung/ (Abrufdatum: 14.07.2022).
4. Schwangerschaftsabbruch Schweiz: www.bfs.admin.ch (Abrufdatum: 13.07.2022).