In der Fußpfleger-Ausbildung lernt man Informationen sowohl über den kosmetischen, als auch den podologischen Bereich der Fußpflege. Um den Beruf ergreifen zu können, absolviert man eine Fußpflege-Ausbildung in Form eines Lehrgangs.
Der Fachbegriff für den Tätigkeitsbereich lautet “Podologie”. Dieser leitet sich dabei von den griechischen Begriffen „podos“ (Genitiv) für Fuß und „logos“ für Lehre/Kunde ab. Demnach können und dürfen Fachfußpfleger/innen alle nichtärztlichen Behandlungen am Fuß durchführen. Dies spielt insbesondere für den sogenannten „Diabetes-Fußes“ eine wichtige Rolle.
Weshalb das der Fall ist, wie die Ausbildung zum/-r Fußpfleger/in abläuft und welche Möglichkeiten der Beruf bietet, ist in diesem Text zu lesen.
Was macht ein/e Fußpfleger/in?
Das allgemeine Ziel eines/-r Fußpflegers/-in durch die Arbeit ist die Erhaltung der Fußhygiene (Pediküre) sowie die Behandlung von Beschwerden. Hierbei können Fußpflegerinnen sich rein auf den kosmetischen Anteil der Fußpflege konzentrieren oder medizinische, nichtärztliche Aspekte mit einbeziehen. Zu ihren Aufgaben und Möglichkeiten zählen dabei unter anderem die Verabreichung von Fußbädern, die Anwendung physikalischer Methoden, die Beurteilung des Hautzustandes sowie der professionelle Umgang mit dem Alters- und Diabetesfuß. Hat man beispielsweise Beschwerden mit Gewebe an Zehen, Nagel oder Fußsohle, so ist ein/e Fußpfleger/in die richtige Anlaufstelle.
Fußpfleger/in Ausbildung – Überblick
Die Ausbildung zur Fußpflegerin oder zum Fußpfleger führt über eine duale Lehrausbildung. Sie besteht dabei aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die Praxis findet überwiegend im jeweiligen Ausbildungsbetrieb für den Lehrberuf statt. Theoretische Inhalte erlernen angehende Fußpfleger/innen an einer Schule. Insgesamt dauert die Ausbildung etwa zwei Jahre und berechtigt nach Abschluss zur Ausübung des erlernten Berufes, der freiberuflichen Tätigkeit sowie weiterer facheinschlägiger Meisterprüfungen.
Lehrlingsstatistik
Der Beruf der Fußpflegerin ist immer noch durch einen großen Frauenanteil geprägt. Dies spiegelt sich auch in den Lehrlingszahlen der vergangenen Jahre wider, die von der Österreichischen Wirtschaftskammer ermittelt wurden.
Anzahl/Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Männlich | 7 | 8 | 9 | 9 |
Weiblich | 743 | 731 | 690 | 657 |
Gesamt | 750 | 739 | 699 | 666 |
Frauenanteil | 99,1 % | 98,9% | 98,7% | 98,6% |
So ist die Anzahl der männlichen Auszubildenden in Bereich der Fußpflege im betrachteten Zeitraum jährlich kontinuierlich um Eins gestiegen bis zum Jahr 2020. Außerdem zeigt die Lehrlingsstatistik, dass die Gesamtzahl der Lehrlinge von 750 im Jahr 2018 auf 666 im Jahr 2021 gesunken ist.
Fußpfleger/in Ausbildung – Zugangsvoraussetzungen
Wer den Beruf der Fußpfleger/in über die Ausbildung erlernen möchte, benötigt gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Außerdem muss man die neunjährige Schulpflicht erfüllt haben. Darüber hinaus ist in der Regel ein Bescheid über die körperliche und geistige Eignung vorzulegen.
Neben diesen Voraussetzungen gibt es auch einige Soft Skills, die in diesem Beruf besonders gefragt sind, wozu beispielsweise diese gehören:
- keine Scheu vor Hautkontakt
- Fingerfertigkeit
- Handgeschicklichkeit
- Kontaktfreude
Fußpfleger/in Ausbildung – Inhalt und Aufbau
Die Ausbildung zum/-r Fußpfleger/in findet dual statt. Etwa zwei Drittel der Ausbildung werden den Lehrlingen praktisch in einem Ausbildungsbetrieb vermittelt. Den, weniger Zeit einnehmenden, theoretischen Anteil der Ausbildung erlernen die Lehrlinge an einer Berufsschule.
Im ersten Lehrjahr eignen sich die Auszubildenden in erster Linie das erforderliche theoretische Wissen an, welches im zweiten Lehrjahr praktisch vertieft wird.
Zudem kann die Lehre in Kombination mit einer Ausbildung zum/-r Kosmetiker/in beziehungsweise Masseur/in erfolgen.
Die Diplomausbildung im Bereich der Fußpflege ist ein berufsbegleitender Lehrgang mit hohem Praxisanteil. Sowohl theoretisch als auch praktisch werden dabei Inhalte der allgemeinen Anatomie und Physiologie, Pathologie, Hygiene, Desinfektion und Verbandslehre vermittelt. Außerdem gehören Physik, Kräuter- und Ernährungslehre, Marketing sowie Apparate- und Instrumentenkunde zum Ausbildungsprogramm.
Worum es wann geht
Wer die Ausbildung zum/-r Fußpfleger/in absolviert, besucht einen Lehrgang, der zwei Jahre umfasst. Für die beiden Lehrjahre sehen die Inhalte, über die man sich dabei Wissen aneignet, wie folgt aus:
Lehrjahr 1 | Lehrjahr 2 |
Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel, ihre Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | |
Handhaben und Instandhalten (keine Reparatur) der Instrumente, Apparate, Geräte Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | |
Richtige energiesparende und schonende Anwendung der Apparate, Geräte und Arbeitsbehelfe sowie eine den Hygienevorschriften entsprechende Reinigung und Pflege der Instrumente | |
Grundkenntnisse der in der Fußpflege zu verwendenden Mittel, Wirkstoffe und Hilfsmittel in Bezug auf ihre Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten | |
Persönliche-, Betriebs- und Arbeitshygiene | Hygiene, Gesundheitslehre |
Stoffe sowie sämtlicher im Betrieb verwendeten Präparate in Bezug auf ihre Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten | |
Arbeitsablauf und Zeiteinteilung in der Fußpflege | Führung der Kundenkartei |
Anatomie (Lehre vom Körperbau), Somatologie (Lehre vom menschlichen Körper) und der speziellen Histologie (Lehre von der Haut und vom Gewebe) sowie Gebiete der Atmung, Ernährung und Stoffwechsel | |
Anatomie und Physiologie der Füße und Beine sowie Grundkenntnisse über Blut- und Lymphkreislauf, Ernährung, Diabetes und Stoffwechsel | |
Beratungs- und Verkaufsgespräch Umgang mit Kunden | Fachkundiges, fallbezogenes Beratungs- und Verkaufsgespräch mit berufsbezogener Ausdrucksweise und Argumentation |
Bewegungslehre der Füße und Beine | |
Erkennen der Auswirkungen und Folgen bei Varizen | Vorbeugende Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Gefäße und Füße der Beine |
Verwendung von Venen- und Stützstrümpfen, Einlagen und Gesundheitsschuhen | Erkennen von Fußdeformationen und ihrer Folgeerscheinungen |
Physikalischen Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) | Anwendung der physikalischen Fußpflege (Elektrizität, Wasser, Licht, Wärme und Kälte) |
Beurteilung der Haut des Fußes aus fußpflegerischer Sicht | |
Fußmassage, Beinmassage (ausgenommen Massagen zu Heilzwecken); Kräuteranwendung; Verabreichen von Fußbädern; Aromen | |
Erkennen der Formen und Deformationen von Zehennägeln; Schneiden, Schleifen, Feilen, Fräsern und Lackieren von Zehennägeln | Spangentechnik, Nagelprothetik und der Orthese, Behandlung und Normalisierung eingewachsener Zehennägel |
Haut- und Nagelveränderungen; Behandlungsge- und -verbote | |
Ersten Hilfe | |
Anlegen von Druckschutzverbänden und Kompressen | Behandlung des Alters- und Diabetikerfußes |
Entfernung von Verhärtungen, Hühneraugen, Schwielen und verhornten Hautstellen | Entfernung von Hühneraugen, auch z.B. im Nagelfalz, Nagelbett und Hornhautwucherungen |
Hand und Nagelpflege (Maniküre); Lackieren der Fingernägel | Handmassage |
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |
Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | |
Aushangpflichtige arbeitsrechtliche Vorschriften | |
Abfalltrennung, Wertguttrennung und Recycling |
Fußpfleger/in Ausbildung – Dauer und Ausbildungsorte
Die Ausbildung zum/-r Fußpfleger/in dauert zwei Jahre. Ausbildungen zum/-r Kosmetikerin oder Masseur/in sind jener ähnlich. Eine potentiell absolvierte Lehrzeit in diesen beiden Bereichen kann voll angerechnet werden. Dementsprechend verkürzt sich in diesem Fall dann die Ausbildungszeit für angehende Fußpfleger/innen.
Die Lehrlinge absolvieren die Ausbildung zum einen innerhalb eines Ausbildungsbetriebes, in welchem diese die praktischen Fertigkeiten des Berufes erlernen. Zum anderen besuchen die angehenden Fachfußpfleger/innen eine Berufsschule, an welcher ihnen die theoretischen Anteile vermittelt werden. In jedem Bundesland sind Standorte einer Berufsschule zu finden, an der man den Beruf erlernen kann.
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Fußpfleger/in Ausbildung – Abschluss
Für eine Berufsberechtigung müssen die Lehrlinge nicht zwangsläufig eine Lehrabschlussprüfung und/oder eine Befähigungsprüfung am Ende der Ausbildung ablegen. Denn der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ermächtigt bereits zur Ausübung des Berufes. Ein Abschluss samt bestandener Befähigungsprüfung ist dann in erster Linie für diejenigen interessant, die sich selbstständig machen möchten. Zudem kann dies Einfluss auf die Höhe des Gehalts haben.
Die Lehrprüfung selbst gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die praktische Prüfung besteht dabei aus Prüfarbeit und Fachgespräch, der theoretische Part aus Fachkunde und Wirtschaftsrechnen. Nach der Schulausbildung hat man ein Diplom.
Fußpfleger/in – Gehalt während der Ausbildung
Die Fußpflegerin-Ausbildung bzw. die Lehre zum Fußpfleger, die über einen Lehrgang abläuft, geht mit Kosten für Interessierte einher. Insbesondere auf die Befähigungsprüfung vorbereitende Intensivkurse kosten einen Preis zwischen 1.500 Euro und 4.000 Euro. Um diese Summe für den Kurs zu stemmen, gibt es die Möglichkeit auf Förderungen.
Seit Jänner 2022 gibt es, für das Einkommen aller Lehrlinge in Österreich, neue kollektivvertragliche Mindestsätze. Das Gehalt in der Fußpflegerin-Ausbildung oder der Lehre zum Fußpfleger beträgt demnach im ersten Lehrjahr 600 Euro brutto im Monat; im zweiten Lehrjahr sind es dann 700 Euro Bruttomonatslohn.
Fußpfleger/in – Gehalt im Berufsleben
Das Gehalt von Fußpflegern/-innen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei werden drei Hauptlohngruppen voneinander unterschieden. Zum einen beeinflusst hierbei die erfolgreich bestandene Lehrabschlussprüfung oder Befähigungsprüfung den Verdienst. Zum anderen spielt es dabei eine Rolle, ob der jeweilige Abschluss in einem einzelnen Lehrgang oder in Kombination mit weiteren, wie dem des/-r Kosmetikers/-in, absolviert wurde.
Kollektivvertragliche Regelung der Löhne für Fußpfleger/innen
Wer einen höheren Abschluss macht oder mehrere Lehrgänge absolviert hat und im Arbeitsalltag davon profitiert, erhält demnach mehr Lohn:
1. | Facharbeiter/in | |
1a. | Facharbeiter/in mit Lehrabschlussprüfung bzw. Befähigungsprüfung in einem der Lehrberufe Fußpfleger, Kosmetiker oder Masseur sowie andere Facharbeiter/innen, wenn sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf eingesetzt sind | |
Erstes und zweites Jahr der Berufstätigkeit | 1.610 € | |
Drittes bis fünftes Jahr der Berufstätigkeit | 1.660 € | |
Ab dem sechsten Jahr der Berufstätigkeit | 1.710 € | |
1b. | Facharbeiter/in mit mehreren Lehrabschlussprüfungen bzw. Befähigungsprüfungen in den Lehrberufen Fußpfleger, Kosmetiker, Masseur oder Friseur, sofern sie auch betrieblich in mehreren fachlichen Kompetenzen eingesetzt werden: | |
im 1. und 2. Jahr der Berufstätigkeit | 1.650 € | |
3. bis 5. Jahr der Berufstätigkeit | 1.700 € | |
ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit | 1.760 € | |
2. | Angelernte Arbeiter/innen: | |
2a. | Arbeiter/in mit fachspezifischer Ausbildung, die/der Facharbeiten des Fußpfleger-, Kosmetiker- oder Masseurgewerbes verrichtet, aber über keine Lehrabschlussprüfung verfügt. | 1.580 € |
2b. | Arbeiter/in mit einer Ausbildung, die den Anforderungen der Anlage 1 der Fußpflege-Verordnung (BGBl II vom 28.1.2003 Nr. 48) bzw. der Anlage 1 der Massage-Verordnung (BGBl. II Nr. 68/2003) entspricht bzw. einer Ausbildung in einem oder mehreren für das ganzheitlich in sich geschlossene System nach dem BGBl. II Nr. 68/2003. Im Fachbereich “Kosmetik” benötigt es einen Nachweis über eine Ausbildung von zumindest 650 Stunden bei einem anerkannten Bildungsträger, um als Arbeiterin/Arbeiter mit Ausbildung zu gelten: | |
1. Jahr der Berufstätigkeit | 1.560 € | |
2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit | 1.600 € | |
ab dem 4. Jahr erfolgt eine Einstufung in die Lohnkategorie 1, 3. bis 5. Jahr der Berufstätigkeit. | ||
3 | Hilfskräfte: | |
Arbeiter/innen ohne fachspezifische Ausbildung, die Reinigungsarbeiten oder Hilfsarbeiten, egal welcher Art, verrichten. | 1.550 € |
Fußpfleger/in – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Aufgaben im Arbeitsalltag des/-r Fußpflegers/-in können je nach Arbeitsstelle und Spezialisierung ganz unterschiedlich aussehen. Eine Beschreibung davon gibt es in diesem Abschnitt zu lesen. Zu ihren Aufgaben zählt beispielsweise das Durchführen von Fußbädern, die Wundversorgung, die physikalische Fußpflege sowie weitere Behandlungen am Fuß.
Physikalische Fußpflege
Diese Art der Fußpflege nutzt physikalische Mittel zur Behandlung der jeweiligen Probleme. Hierfür können die Fachfußpfleger/innen Elektrizität, Kälte, Wärme, Wasser und Licht verwenden.
Wundversorgung
Besonders bei der Behandlung eines Alters- und Diabetikerfußes spielt die richtige Versorgung der offenen Wunden eine große Rolle. Hierfür müssen Fachfußpfleger/innen das nötige anatomische Wissen sowie die praktischen Fähigkeiten besitzen, um Ergebnisse zu erzielen.
Zusatzbehandlungen
Mithilfe von kleinen Nagelspangen können Fußpfleger/innen verschiedenen Problemen am Fuß entgegenwirken. So können die jeweiligen Spangen bei Verletzungen des Nagels, Zehenfehlstellungen oder schmerzhaften Nageldeformationen Abhilfe leisten.
Weitere Aufgaben
Auch die Anamnese, also die Beurteilung und Dokumentation des Fußzustandes Schritt für Schritt, ist Teil jeder Behandlung. Zudem müssen sich alle Fußpflegerinnen mit den verschiedenen Arbeitsmaterialien, Geräten und Instrumenten auskennen. Des Weiteren können auch Verkaufsgespräche, Beratungen und die Assistenz von Ärzten/-innen sowie Physiotherapeuten/-innen Aufgaben im Arbeitsalltag sein.
Fußpfleger/in Stellenangebote
Fußpfleger/in – Fachrichtungen
Fußpfleger/innen können einen rein kosmetischen Weg einschlagen oder sich auf die medizinische, nichtärztliche Heilkunde am Fuß spezialisieren. Die klassische podologische Fußpflege deckt dabei einen Großteil der Behandlungsmöglichkeiten ab, kann jedoch durch die diabetische Fußpflege erweitert werden. Zudem gibt es bei Bedarf, wie bereits erwähnt, weitere Zusatzbehandlung, um die Fußgesundheit sicherzustellen.
Klassische/Podologische Fußpflege
Die klassische Fußpflege, bei welcher ausschließlich mit desinfizierten und sterilisierten Instrumenten gearbeitet wird, beinhaltet die Untersuchung und schriftliche Dokumentation des Fußzustandes. Zu den möglichen Behandlungen gehören Fußbäder und die Entfernung von übermäßiger Hornhaut, sogenannten Hyperkeratosen. Auch das richtige Kürzen der Zehennägel ist ein Bestandteil der klassischen Fußpflege.
Weitere Schritte können sein:
- Fachgerechtes Entfernen von Hühneraugen (Clavi)
- Pflege von eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus)
- Behandlung von Nagelpilzen (Nagelmykosen)
- Behandlung von verdickten Nägeln (Onychauxis)
Diabetische Fußpflege
Auch bei der diabetischen Fußpflege wird ausschließlich mit desinfizierten und sterilisierten Werkzeugen gearbeitet. In der Regel wird ein kurzes Fußbad bereitet, woraufhin die Methoden der klassischen Fußpflege Anwendung finden. Sollte der/die Patient/in allerdings eine Wunde am Fuß haben, entfällt das Fußbad und der/die Fußpfleger/in versorgt die Wunde in Kombination mit pflegenden Maßnahmen.
Fußpfleger/in – Perspektiven und Arbeitsorte
Wer den Berufseinstieg als Fußpfleger/in gemeistert sowie die Ausbildung beendet hat und auf der Suche nach einem Ort ist, an dem Berufe wie dieser gefragt sind, kann beispielsweise in Spitälern arbeiten. Darüber hinaus stellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, Thermen, Kuranstalten sowie Seniorenwohnheime potentielle Arbeitsorte dar. Somit sind die Möglichkeiten nach bestandener Diplomprüfung vielfältig. Neben diesen Optionen, in Anstellung tätig zu sein, kann man auch freiberuflich arbeiten.
Freiberufliche Tätigkeit
Um freiberuflich als Fußpfleger/in tätig sein zu dürfen, muss man weitere Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit im Bereich der Fußpflege sowie die erfolgreich bestandene Befähigungsprüfung. Neben diesen fachbezogenen Faktoren müssen Interessierte auch den allgemeinen Voraussetzungen für das sogenannte “reglementierte Gewerbe” in Österreich entsprechen. Dazu gehört beispielsweise die Volljährigkeit, eine EU- oder EWS-Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz in Österreich, der Schweiz oder einem EU-/EWS-Staat.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Fußpfleger/innen
Nach abgeschlossener Fußpflege-Ausbildung gibt es die Möglichkeit, Weiterbildungskurse über Themen, wie beispielsweise die Fußreflexzonenmassage oder besondere Behandlungen bei Diabetes, zu besuchen. Dieses Kursangebot wird unter anderem von Weiterbildungseinrichtungen, wie dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder dem Berufsförderungsinstitut (BFI), angeboten.
Weitere Optionen, sich nach der abgeschlossenen Berufsausbildung etwa durch Kurse weiterzubilden, gibt es in den Bereichen:
- Diabetische Fußpflege
- Fußreflexzonenmassage
- Podologische Fußpflege
- Sozialkompetenzen: Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Stressmanagement
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit für fachübergreifende Spezialisierungen. So können Fachfußpfleger/innen, mit entsprechender Berufserfahrung, Weiterbildungen zum/-r Teamleiter/in, Filialleiter/in oder auch Lehrlingsausbilder/in besuchen.
Passende Stellenangebote als Fußpflegerin finden
Wer noch auf der Suche nach einem passenden Stellenangebot ist, findet auf Medi-Karriere eine große Auswahl an Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in, Fußpfleger-Jobs oder Stellen in der Altenpflege.
Häufige Fragen
- Was macht ein/e Fußpfleger/in?
- Warum sollte man Fußpfleger/in werden?
- Wie lange dauert die Ausbildung zum/-r Fußpfleger/in?
- Was verdient man als Fußpfleger/in?
- Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um Fußpfleger/in zu werden?
Das allgemeine Ziel der Fußpflege ist die Erhaltung der Fußhygiene sowie die Behandlung von Beschwerden. Fußpfleger/innen können sich rein auf den kosmetischen Anteil der Fußpflege konzentrieren oder medizinische, nichtärztliche Aspekte mit einbeziehen. Letztere bezieht sich vor allem auf die diabetische Fußpflege.
Das Gesundheitsbewusstsein der Menschen steigt stetig an und somit auch die Nachfrage nach professioneller Fußpflege. Ein weiterer Grund, um Fußpflegerin zu werden, ist die Arbeit mit Menschen und die Möglichkeit, diesen bei gesundheitlichen Problemen weiterhelfen zu können.
Die Ausbildung zum/-r Fußpfleger/in dauert zwei Jahre. Sie findet in Form eines Lehrgangs statt und in Vollzeit. Dabei gibt es sowohl praktische als auch theoretische Inhalte, die auf die Aufgaben im Berufsalltag vorbereiten.
Der Verdienst als Fußpfleger/in ist abhängig vom Ausbildungsabschluss sowie der Berufserfahrung. Allgemein liegt das Gehalt in der Regel zwischen 1.350 Euro und 1.800 Euro brutto im Monat.
Interessierte an einer Fußpflege-Ausbildung sollten Spaß an der Arbeit mit Menschen haben. Außerdem muss man geistige und körperliche Unversehrtheit vorweisen können. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie der Pflichtschulabschluss sind zudem Zugangsvoraussetzungen.