Als Ordinationsassistentin unterstützt man Ärzte/-innen bei medizinischen Maßnahmen, führt standardisierte diagnostische Untersuchungen wie beispielsweise Blutabnahmen durch und ist für die Praxishygiene verantwortlich. Darüber hinaus fallen organisatorische und administrative Aufgaben in den Tätigkeitsbereich.
Mit der Neuerung des Berufs durch das Medizinische Assistenzberufe Gesetz (MABG) ging eine Veränderung der Tätigkeitsbereiche sowie der Jobbezeichnung einher. “Diplomierte/r Ordinationsassistent/in” lautet nun die offizielle Berufsbezeichnung, die die “Ordinationshilfe” ersetzt. Ein weiterer veralteter Begriff für den Job lautet “Ordinationsgehilfe/-in”. Wer Ordinationsgehilfe/-in oder Ordinationshilfe gelernt hat, darf sich laut MABG offiziell auch “Diplomierte/r Ordinationsassistent/in” nennen. Weil in diesem Beruf hauptsächlich Frauen arbeiten, wird im Text überwiegend die weibliche Form verwendet.
Wie kommt man in den Beruf der Ordinationsassistenz hinein? Welche Voraussetzungen gelten für die Ausbildung? Wie hoch fällt das Gehalt aus? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Berufsbild gibt es hier zu lesen.
Was macht eine Ordinationsassistentin?
Die Ordinationsassistentin übt einen medizinischen Assistenzberuf mit einem breit gefächerten Tätigkeitsbereich aus. Denn moderne Ordinationsassistenz bedeutet Office Management mit medizinischen Fachkenntnissen. Unter anderem gehört dazu die Betreuung von Patienten/-innen sowie das Assistieren und Unterstützen bei ärztlichen Maßnahmen. Darüber hinaus ist ein/e Ordinationsassistent/in für die Praxishygiene verantwortlich, führt beispielsweise Schnelltestverfahren durch und übernimmt administrative sowie organisatorische Arbeiten.
Ordinationsassistentin-Ausbildung – Übersicht
Die Ordinationsassistentin-Ausbildung ist über das „Medizinische Assistenzberufe Gesetz“ (MABG) geregelt. Insgesamt gibt es in Österreich acht medizinische Assistenzberufe. Neben der Ordinationsassistenz gehören dazu:
- Desinfektionsassistent/in
- Gipsassistent/in
- Laborassistent/in
- Obduktionsassistent/in
- Operationsassistent/in
- Röntgenassistent/in
- Medizinische/r Fachassistent/in
Zwar gehört das Berufsbild der Ordinationsassistenz zu den acht medizinischen Assistenzberufen, die über das MABG geregelt sind. Allerdings stellt die Ordinationsassistentin-Ausbildung in dieser Gruppe eine Ausnahme dar: Denn sie darf als einzige auch als berufliche Erstausbildung absolviert werden und auch dann nicht ausschließlich im Rahmen einer Medizinischen-Fachassistenz-Ausbildung.
Die Berufsausbildung zur Ordinationsassistentin findet an Schulen für medizinische Assistenzberufe statt oder erfolgt in Lehrgängen anderer Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel am BFI (Bildungsförderungsinstitut) oder WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitut). Dabei werden berufsspezifische Kompetenzen in Theorie und Praxis erarbeitet.
Wer bereits in einem medizinischen Beruf tätig ist und zur Ordinationsassistenz umschulen möchte, macht keine Lehre, sondern besucht dafür einen Lehrgang am WIFI.
Ordinationsassistentin-Ausbildung – Zugangsvoraussetzungen
Um die Ausbildung zur Ordinationsassistentin absolvieren zu können, muss man diese Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Erfolgreiche Absolvierung Schulstufe 9
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterauszug)
- ggf. Einverständniserklärung des Dienstgebers
Spezielle Aufnahmeverfahren gibt es in der Regel nicht.
Darüber hinaus sollten Anwärterinnen für eine Ordinationsassistentinnen-Ausbildung beispielsweise folgende Soft Skills mitbringen:
- Affinität für Computerarbeit
- Diskretion
- Freude am Kontakt mit Menschen
- Hohes Einfühlungsvermögen
- Interesse für Gesundheit
- Kommunikationsfähigkeit und Kommunikationsstärke (sprachliche Ausdrucksfähigkeit)
- Merkfähigkeit
- Organisationstalent
- Serviceorientierung
- Sinn für Sauberkeit und Hygiene
- Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Zuverlässigkeit
Für alle anderen medizinischen Assistenzberufe (Liste s. o.) ist eine bereits abgeschlossene berufliche Erstausbildung Zugangsvoraussetzung. Das kann eine abgeschlossene Lehre, eine abgeschlossene berufsbildende Schule oder ein abgeschlossener gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf (beispielsweise Pflegeassistenz (PA), gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege oder Medizinische/r Masseur/in) sein.
Ordinationsassistentin Ausbildung – Inhalt und Aufbau
Die Ausbildung zur Ordinationsassistentin setzt sich aus einem Basismodul, einem Aufbaumodul und einem praktischen Teil zusammen. Dabei werden dementsprechend sowohl theoretische Inhalte vermittelt als auch praktisch diese Inhalte angewendet. Der Praxisanteil nimmt den größten zeitlichen Rahmen ein. Denn er erstreckt sich auf mindestens 325 Stunden der insgesamt 650 Stunden.
Das Basismodul umfasst mindestens 120 theoretische Unterrichtsstunden. Welche Inhalte dabei wie viel Zeit in Anspruch nehmen, wird in dieser Tabelle dargestellt:
Unterrichtsfächer | Mindeststunden |
Erste Hilfe und Verbandslehre | 30 |
Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsberufe | 15 |
Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung | 10 |
Einführung in die allgemeine Hygiene | 10 |
Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung | 15 |
Kommunikation und Teamarbeit | 20 |
Medizinische Terminologie und Dokumentation | 20 |
Quelle: www.ris.bka.gv.at. “Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für MAB-Ausbildungsverordnung, Fassung vom 19.08.2022”.
Im Aufbaumodul, das mindestens 165 theoretische Unterrichtseinheiten dauert, werden folgende Themen vermittelt:
Unterrichtsfächer/Inhalte | Mindeststunden | Leistungsfeststellung/-beurteilung durch |
Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme | 40 | Lehrkraft |
Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation | 30 | Lehrkraft |
Berufsspezifische Rechtsgrundlagen | 7 | Lehrkraft |
Diagnostische und therapeutische Maßnahmen | 60 | Prüfungskommission |
Arzneimittellehre | 8 | Prüfungskommission |
Administration | 20 | Prüfungskommission |
Quelle: www.ris.bka.gv.at. “Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für MAB-Ausbildungsverordnung, Fassung vom 19.08.2022”.
Der Praxisteil besteht aus einem mindestens 325-stündigen Praktikum. Das müssen all diejenigen machen, die eine duale Ausbildung absolvieren, also noch keine Praxiserfahrung im Beruf mitbringen. Für angehende Ordinationsassistentinnen, die schon betrieblich tätig sind und eine Umschulung machen, entfällt dieses Praktikum.
Praktikumsstellen | Mindeststunden |
ärztliche Ordinationsstätte/Gruppenpraxis, selbstständiges Ambulatorium, Sanitätsbehörde, nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt | 325 |
Quelle: www.ris.bka.gv.at. “Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für MAB-Ausbildungsverordnung, Fassung vom 19.08.2022”.
Die Ausbildung zur Ordinationsassistentin kann auf einem der folgenden drei Wege absolviert werden:
- als Erstausbildung dual oder
- nach einer abgeschlossenen Erstausbildung oder
- für Beschäftigte in einer Ordination berufsbegleitend über einen Lehrgang
Berufsbegleitende Ausbildung
Die Ausbildung zur Ordinationsassistentin ist im Rahmen eines weiterbildenden Lehrgangs sowie dual neben dem regulären Dienstverhältnis möglich. Die Option einer berufsbegleitenden, dualen Ausbildung besteht dementsprechend für Menschen, die bei niedergelassenen Ärzten/ -innen, in Gruppenpraxen, in selbstständigen Ambulatorien sowie Sanitätsbehörden arbeiten.
Ordinationsassistentin Ausbildung – Dauer und Ausbildungsorte
Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 650 Stunden. In der Regel nimmt die Theorie davon 320 Stunden und die Praxis davon 330 Stunden ein, so die Ausbildungsverordnung. Die Lehre gehört zu den Kurz-/Spezialausbildungen. Als duale Erstausbildung muss man dafür neun Monate einplanen. Besucht man den Lehrgang, dauert sie ein Jahr.
Absolviert man die Lehre zur Ordinationsassistentin neben dem Beruf, muss man diese innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben. Die Umschulung dauert ebenfalls 650 Stunden. Die Kurskosten für die Umschulung zur Ordinationsassistentin betragen jedoch zwischen 3.200 Euro und 3.500 Euro. Alle Bundesländer bieten die Lehre an.
Die konkreten Orte, an denen der Praxisteil der Ausbildung möglich ist, wird in der obigen Tabelle zum entsprechenden Modul dargestellt.
Ausbildungsplätze als Ordinationsassistent/in
Ordinationsassistentin Ausbildung – Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der Ordinationsassistent/in-Ausbildung bzw. des Lehrgangs trägt man die Berufsbezeichnung “Diplomierte/r Ordinationsassistent/in”. Die Abschlussprüfung kann mit Zusatzkosten von ca. 70 Euro verbunden sein. Es handelt sich dabei um eine kommissionelle Prüfung, d.h. sie ist vor einer Kommission (offizielles Gremium) abzulegen. Genauere Informationen zu den Prüfungsthemen, der Dauer sowie Antworten auf weitere Fragen dazu, findet man beispielsweise auf der Webseite der Schule. Dort gibt es meist auch eine E-Mail-Adresse über die man genaue Daten sowie Ansprechpersonen für den Lehrgang bzw. die Ausbildung recherchieren kann.
Die Themen der Abschlussprüfung sind aus den Bereichen diagnostische Maßnahmen, Arzneimittellehre und Administration. Eine Prüfungskommission beurteilt dann die Leistung.
Ordinationsassistentin – Gehalt in der Ausbildung
Eine Vergütung während der Kurz-/Spezialausbildung zur Ordinationsassistentin gibt es in der Regel nicht. Dagegen fallen Ausbildungskosten und ggf. noch zusätzliche Gebühren für die Abschlussprüfung an. Je nach Schule/Institut, wo man die Lehre absolviert, kann dieser Betrag variieren. Am WIFI Kärnten kostet die Lehre zur Ordinationsassistenz beispielsweise 2.800 Euro und am Ars Manuum in der Wiener Neustadt 3.150 Euro.
Ordinationsassistentin – Gehalt im Berufsleben
Das Einstiegsgehalt für Berufsanfängerinnen, die nach den Kollektivverträgen (WKO, GPA) werden, liegt zwischen 1.530 Euro und 1.796 Euro brutto pro Monat. In Abhängigkeit vom Bundesland, der Einrichtung, den Berufsjahren und anderen Faktoren kann der Verdienst variieren. Was bedeutet das konkret?
Wer beispielsweise als nicht-ärztliche Ordinationsangestellte in Niederösterreich arbeitet, verdient seit Jänner 2022, laut dem von der dortigen Ärztekammer beschlossenen Kollektivvertrag, folgendes: Im ersten Berufsjahr liegt das Gehalt bei 1.607 Euro, im vierten Berufsjahr steigt es auf 1.677 Euro und erreicht im elften Berufsjahr mit 1.827 Euro brutto monatlich dann sein Maximum. Gemäß dieses Kollektivvertrags fallen Ordinationsassistenten/-innen in die Berufsgruppe 2.
Ist man in der Gewerkschaft GPA und arbeitet als Ordinationsassistenz im Burgenland, erhält man folgendes Gehalt: Im ersten Jahr verdient man 1.649 Euro, im vierten Berufsjahr 1.671 Euro und im Elften erhält man 1.737 Euro Bruttomonatsgehalt. Dieser Kollektivvertrag gilt ebenfalls seit Jänner 2022. Demnach steigt die Entlohnung jedes Jahr automatisch an, wenn man im Beruf bleibt. Im 25. Berufsjahr ist dann allerdings das Maximum an Gehalt mit 1.799 Euro monatlich erreicht. Gehaltserhöhungen für Gewerkschaftsmitglieder im kommenden Jahr (2023) wurden aber bereits festgelegt.
Ordinationsassistentin – Aufgaben im Arbeitsalltag
Die Ordinationsassistentin übernimmt ganz unterschiedliche Aufgaben. Da man assistierend tätig ist, arbeitet man nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine/n Arzt/Ärztin oder auch eine/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Organisatorische Aufgaben
Als Ordinationsassistenz kontrolliert man Lagerbestände und besorgt ggf. Nachschub. Außerdem führt man auch andere organisatorische und administrative Tätigkeiten durch wie beispielsweise Terminvereinbarungen. Auch die Arbeit mit Akten und das Erstellen sowie Prüfen von Abrechnungen zählt zum Arbeitsalltag mit dazu.
Vorbereitende Aufgaben
Damit bei der Behandlung von Patienten/-innen keine Zeit verloren geht, trifft die Ordinationsassistenz nicht nur terminlich, sondern auch im Behandlungszimmer entsprechende Vorbereitungen. Dazu gehört es, Verbandsmaterialien, Injektionsutensilien und Geräte bereitzulegen.
Die Arbeit mit und an Patienten/-innen
Als Ordinationsassistentin darf man standardisierte diagnostische Programme sowie Schnelltestverfahren durchführen. Darunter fallen beispielsweise Blut-, Harn und Stuhluntersuchungen. Die Blutentnahme bei dem/-r Patienten/-in darf können Ordinationsassistenzen selbstständig vornehmen. Auch sogenannte einfache Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen zählen zu den Aufgaben. Darüber hinaus übernimmt man die Betreuung von Patienten/-innen vor, während und nach der Behandlung.
Einhalten der Hygienevorschriften
Dass es in der Praxis rundum hygienisch ist, obliegt der Verantwortung der Ordinationsassistenz. So ist diese für die Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte, sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung zuständig.
Ordinationsassistent/in Stellenangebote
Weiterbildungsmöglichkeiten für Ordinationsassistentinnen
Als staatlich geprüfte Ordinationsassistentin kann man eine Zusatzausbildung absolvieren, z.B. als Digitalmedizinische Assistenz am WIFI Burgenland. Hier lernt man, digitale Lösungen zur Verbesserung des Alltags in der Praxis einzusetzen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere medizinische Assistenzberufe zu erlernen und dann Medizinische Fachassistenz (MFA) zu werden. Voraussetzung für Ordinationsassistentinnen dafür sind
- mindestens zwei Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen oder
- eine Ausbildung in der Pflegehilfe (z.B. Pflegeassistenz) oder
- eine Ausbildung als Medizinische/r Masseur/in.
Ordinationsassistentin – Wo kann gearbeitet werden?
Insgesamt ist die Nachfrage nach Ordinationsassistenten/-innen groß. Daher gibt es viele offene Stellenangebote, auch für eine Teilzeitanstellung. Man kann mit einer beendeten Ausbildung überall dort tätig sein, wo auch die Praxisphase während der Lehre möglich ist. Also zum Beispiel:
- bei niedergelassenen Ärzten/-innen (ausgenommen sind Zahnärzte/-innen)
- in ärztlichen Gemeinschaftspraxen
- in selbständigen Ambulatorien
- in Sanitätsbehörden, wie Gesundheitsämtern
Als Ordinationsassistentin kann man außerdem in Krankenhäusern, Kur- und Heilanstalten und ärztlichen Zentren arbeiten.
Passende Stellenangebote finden
Wer noch auf der Suche nach einem passenden Beruf ist, findet hier auf Medi-Karriere eine große Auswahl an Ordinationsassistent/in-Jobs, Stellen als Pflegeassistent/in sowie Stellenangebote in der Verwaltung.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Ausbildung zur Ordinationsassistentin?
- Wie viel verdient man als Ordinationsassistentin?
- Was muss man als Ordinationsassistentin können?
- Was ist eine Ordinationsassistentin?
- Wie wird man Ordinationsassistentin?
Die Ausbildungsdauer zur Ordinationsassistentin beträgt mindestens 650 Stunden und setzt sich aus einem theoretischen sowie praktischen Teil zusammen. Die Ausbildung besteht mindestens ein Drittel aus Theorie und mindestens zur Hälfte aus Praxis. Sie dauert in der Regel zwischen neun und zwölf Monaten.
Das Einstiegsgehalt für Berufsanfängerinnen laut Kollektivverträgen liegt zwischen 1.500 Euro und 1.790 Euro brutto pro Monat. In Abhängigkeit von Bundesland, Berufsjahren und anderen Faktoren kann der Verdienst variieren.
Die Ordinationsassistenz ist ein medizinischer Assistenzberuf mit einem breit gefächerten Tätigkeitsbereich. Als Ordinationsassistentin unterstützt man Ärzte/-innen bei medizinischen Maßnahmen, ist für die Betreuung von Patienten/-innen vor, während und nach einer Behandlung verantwortlich, führt standardisierte diagnostische Untersuchungen wie zum Beispiel Blutabnahmen durch und ist für die Praxishygiene zuständig. Darüber hinaus übernimmt man auch organisatorische und administrativen Tätigkeiten.
Die Ordinationsassistenz ist ein medizinischer Assistenzberuf und löst die bisherige Berufsbezeichnung “Ordinationsgehilfe/-in” ab. Es handelt sich um ein Berufsbild, das Office Management mit medizinischen Fachkenntnissen beinhaltet. Als Ordinationsassistentin arbeitet man nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine/n Arzt/Ärztin oder eine/n Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Die Ausbildung zur Ordinationsassistentin ist als Erstausbildung, nach einer abgeschlossenen Erstausbildung oder für Beschäftigte in einer Ordination auch berufsbegleitend im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einem Lehrgang möglich. Es handelt sich um eine duale Lehre: Das aneignete Wissen aus dem theoretischen Teil kann in einem praktischen Teil angewendet und gefestigt werden. Absolviert man die Ausbildung parallel zum bestehenden Job, fällt dieser Praxisteil weg.