Als Pflegeassistenz (PA) hilft man Ärzten/-innen und arbeitet in der Gesundheits- und Krankenpflege. Der Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften wird in den kommenden Jahren in Österreich deutlich zunehmen. Eine alternde Gesellschaft wie die österreichische ist demzufolge zwangsläufig mit mehr Kranken- und Pflegefällen verbunden.
Von den heute rund 127.000 Pflegekräften in Krankenhäusern und Einrichtungen zur Langzeitpflege arbeiten etwa ein Drittel in der Pflegeassistenz. Die Ausbildung zum/-r Pflegeassistent/in hat 2016 die alte Pflegehelfer/innen-Ausbildung abgelöst.
Was man mitbringen muss, um Pflegeassistenz zu werden, wie die Ausbildung aufgebaut ist, wie das Gehalt ausfällt und wo man arbeiten kann – darum geht es in diesem Text.
Was macht eine Pflegeassistenz (PA)?
Wie die Berufsbezeichnung bereits nahelegt, arbeiten Pflegeassistenzen in der Pflege von Menschen – in erster Linie in Assistenzfunktion. Unterstützt werden Ärzte/-innen sowie höher qualifizierte Gesundheits- und Pflegemitarbeitende. Es geht dabei stets um Betreuung, Behandlung und Versorgung von Pflegebedürftigen und Patienten/-innen. Folgende Tätigkeiten fallen in den Aufgabenbereich dieses Berufs:
- Unterstützung von Kranken und Pflegebedürftigen bei der täglichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme und bei sonstigen Verrichtungen
- Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustands der zu betreuenden Personen
- Erhebung von medizinischen Basisdaten bei Patienten/-innen und Pflegebedürftigen
- Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen in Notfall-Situationen
- Unterstützung von Ärzten/-innen und Pflegepersonal bei ihren Aufgaben
- Mobilisierung von Kranken und Pflegebedürftigen
- Begleitung zu Untersuchungen
- Dokumentation von Pflegemaßnahmen
- Informieren von Angehörigen über Pflegemaßnahmen und Pflegestatus.
Alle Aufgaben für eine/n Pflegeassistenten/-in müssen jeweils übertragen bzw. angeordnet werden – entweder durch Ärzte/-innen oder höherrangiges Pflegepersonal. Nur in Notfällen, in denen ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, darf und muss ein/e Pflegeassistent/in eigenverantwortlich Maßnahmen ergreifen.
Pflegeassistenz ist man meistens, wenn man die Karriere in der Pflegebranche gerade erst beginnt. Pflege erfordert nicht nur Können, sondern auch Erfahrung. Und das braucht Zeit. So gehört zu diesem Lernprozess, dass zunächst nur einfachere Aufgaben übertragen werden und die Verantwortung woanders liegt. Die Tätigkeit findet oft unter Aufsicht statt. Mit einer Weiterbildung und zunehmender Erfahrung steigen die Chancen für eigenständiges und eigenverantwortliches Handeln.
Pflegeassistenz Ausbildung
In Österreich bildet das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz die Rechtsgrundlage für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (PA). Das Gesetz regelt generell Berufsbezeichnungen und Ausbildungsgänge in der Gesundheits- und Krankenpflege, also auch den Weg der Pflegeassistenz-Ausbildung.
In dem Gesetzt sind zwei Arten von Pflegeassistenzberufen definiert: den/die Pflegeassistent/in und den/die etwas höher qualifizierte/n Pflegefachassistenten/-in. In diesem Text geht es um den erstgenannten Beruf.
Zugangsvoraussetzungen
Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um eine Pflegeassistenz-Ausbildung beginnen zu können? Die Folgenden:
- Mindestalter von 17 Jahren erreicht
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ärztliches Attest
- persönliche Vertrauenswürdigkeit, nachgewiesen durch Strafregisterbescheinigung
- Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B2 (fortgeschrittenes Sprachniveau)
- Zugangsberechtigung zum österreichischen Arbeitsmarkt (automatisch bei österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. Bürgerschaft in einem EU-, EWR-Staat gegeben, ansonsten AMS-Berechtigung (Arbeitsmarktservice-Berechtigung) zur Arbeitsaufnahme erforderlich).
Neben diesen formalen Voraussetzungen wird auch die persönliche Eignung für den Beruf erwartet. Zu den geforderten Persönlichkeitsmerkmalen und Persönlichkeitseigenschaften von Pflegeassistenten/-innen gehören:
- Empathie und Einfühlungsvermögen
- Offenheit für Nöte und Sorgen von zu betreuenden Personen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- praktische Fähigkeiten und Beobachtungsgabe.
Beispiele für Aufnahmeverfahren in die Pflegeassistenz
Das Aufnahmeverfahren zur Ausbildung als Pflegeassistenz (PA) wird von jeder Ausbildungseinrichtung selbst festgelegt. Entsprechend unterscheidet sich das Verfahren von Einrichtung zu Einrichtung etwas, ist aber überall ähnlich aufgebaut. Wesentliche Elemente im Bewerbungsprozess sind dabei die Bewerbung, der Aufnahmetest sowie das Bewerbungsgespräch bzw. Assessmentcenter:
1. Eine Bewerbung
Am Anfang steht die Bewerbung, für die die üblichen Anforderungen gelten (Motivationsanschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise usw.). Für Bewerbungen gelten in der Regel vorgegebene Bewerbungsfristen.
2. Ein Aufnahmetest
Der Aufnahmetest ist in der Regel fester Bestandteil des Aufnahmeverfahrens. Dabei sind Aufgaben zu lösen, bei denen kognitive Fähigkeiten und Grundkenntnisse überprüft werden. In der Regel zielen die Aufgaben auf logisches Denken, mathematische Problemlösung, Konzentration und Merkfähigkeit. Der Test ist in den Bildungsanforderungen an Jobanwärter/innen angepasst.
3. Ein Bewerbungsgespräch/Assessmentcenter
Das (persönliche) Bewerbungsgespräch dient in erster Linie dem Kennenlernen, der Überprüfung der Motivation und zur Eignungsbeurteilung. Manchmal wird auch ein Assessmentcenter durchgeführt. Ein Assessmentcenter ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem sich mehrere Bewerber/innen gleichzeitig einem Test über ihre fachliche und soziale Eignung stellen müssen. Es geht dabei weniger um das Abfragen von Wissen. Stattdessen wird überprüft, wie man Wissen in der Interaktion mit anderen und unter besonderen Bedingungen anwenden kann. Wie reagiert man beispielsweise unter psychischer Belastung oder unter Zeitdruck?
Pflegeassistenz (PA) – Ausbildungsform und Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung zur Pflegeassistenz ist eine schulische Ausbildung. Das heißt, sie wird an entsprechenden Krankenpflegeschulen absolviert. Die Ausbildung umfasst praktische und theoretische Inhalte. Das GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) schreibt mindestens 50 Prozent Theorieanteil und mindestens ein Drittel Praxisanteil vor, der größtenteils in Form von Praktika absolviert wird.
Neben der Vollzeitausbildung gibt es verschiedene andere mögliche Formen der Pflegeassistenz-Ausbildung:
- die berufsbegleitende Ausbildung
- die Teilzeit-Ausbildung
- die Ausbildung in Verbindung mit einer anderen Ausbildung.
Berufsbegleitende Pflegeassistenz-Ausbildungen bietet nicht jede Schule an. Dort, wo Angebote bestehen, ist die Ausbildung in der Regel auf anderthalb bis zwei Jahre angelegt. Durch die zeitliche Streckung ist die wöchentliche Unterrichtsbelastung geringer und es wird auf übliche Arbeitszeiten Rücksicht genommen, so dass Beruf und Ausbildung miteinander verbunden werden können. Die Organisation der berufsbegleitenden Ausbildung unterscheidet sich von Schule zu Schule etwas. Die Anforderungen entsprechen denen der Vollzeit-Ausbildung.
Ausbildungsinhalte
Zu den theoretischen Ausbildungsinhalten, wenn man Pflegeassistenz werden möchte, gehören:
- Grundsätze der professionellen Pflege
- Pflegeprozess (einschl. EDV)
- Theorie der Akut- und Langzeitpflege einschl. Pflegetechnik
- medizinische Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschl. medizinischer Pflegetechnik
- Kooperation, Koordination und Organisation
- Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Lernbereich Training und Transfer.
Zu den praktischen Inhalten bei der Ausbildung zum/-r Pflegeassistenten/-in (PA) zählen:
- Praktikum Akutpflege: mindestens 160 Stunden in medizinischen Fachbereichen (operativ und konservativ)
- Praktikum Langzeitpflege: mindestens 160 Stunden in einer Pflegeeinrichtung (Pflegeheim, mobile Pflege, geriatrische Tagespflege, Behindertenpflege)
- Wahlpraktikum: mindestens 185 Stunden in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen
- Theorie-Praxistransfer: mindestens 25 Stunden Training und Transfer inkl. Praxisreflexion (zum Beispiel Training von Fertigkeiten, Praxissimulation im Skills Lab).
Als Skills Lab bezeichnet man eine zentrale Trainingseinrichtung, in der Praxisinhalte beigebracht und geübt werden.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist als Vollzeitausbildung auf ein Jahr angelegt. Sie umfasst insgesamt 1.600 Stunden Theorie und Praxis.
Die Ausbildungsdauer verlängert sich in Teilzeit und als berufsbegleitende Variante entsprechend. Sie dauert aber in der Regel nicht mehr als 20 Monate bis 24 Monate.
Wer zuvor ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium erfolgreich abgeschlossen, kann eine verkürzte Ausbildung durchlaufen. Sie umfasst 80 Stunden Theorie und 600 Stunden praktische Ausbildung.
Ausbildungsorte
Die Ausbildung findet an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie an anderen Einrichtungen mit Bezug zum Gesundheitswesen und entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten statt. In jedem Bundesland ist ein schulisches Angebot vorhanden. Es handelt sich um sogenannte berufsbildende mittlere Schulen. Insgesamt gibt es österreichweit über 60 Adressen, über die eine Pflegeassistenz-Ausbildung möglich ist. Viele Ausbildungsanbieter verfügen über mehrere Schulstandorte. Diese sind in der Regal an Krankenhäuser, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen angebunden.
Ausbildungsplätze als Pflegeassistent/in
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung zur/-m Pflegeassistent/-in (PA) wird mit einer mündlichen Prüfung vor einer Prüfungskommission abgeschlossen (sogenannte kommissionelle Abschlussprüfung). Sie besteht aus zwei Themenfeldern:
1. Grundlagen der Akut- und Langzeitpflege inkl. Pflegetechnik
2. Grundlagen medizinischer Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung inkl. Pflegetechnik.
Über die Ausbildung und die Abschlussprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das als Ausbildungsnachweis dient. Die amtliche Berufsbezeichnung lautet „Pflegeassistentin” bzw. „Pflegeassistent”.
Pflegeassistenz – Ausbildungsvergütung
Die Pflegeassistenz-Ausbildung in Vollzeit ist eine schulische Ausbildung, für die normalerweise keine Ausbildungsvergütung vorgesehen ist. Im Gegenteil: Im Regelfall sind sogar die Ausbildungskosten selbst zu tragen. Allerdings bieten viele Schulen eine kostenfreie Ausbildung. Um Anreize zu schaffen, sind inzwischen einige Bundesländer und Bildungsträger dazu übergegangen, doch eine Vergütung anzubieten. Das Bild ist aber uneinheitlich, wie folgende Beispiele und Ausführungen zeigen:
- Die Länder Kärnten und Niederösterreich bieten den Auszubildenden eine monatliche Prämie von 450 Euro und übernehmen das Schulgeld.
- Das Land Tirol hat im vergangenen Jahr ein Einmalprämie von 300 Euro für die Pflegeassistenz-Auszubildende eingeführt.
- Zum Teil auf Landesebene, zum Teil auf Ebene einzelner Schulen erhalten Auszubildende ein monatliches Taschengeld. Es bewegt sich in der Größenordnung von etwa 100 Euro.
- Praktika werden in der Regel nicht entlohnt.
- Bei berufsbegleitenden Ausbildungen findet üblicherweise eine Vergütung im Rahmen der Berufstätigkeit statt.
Darüber hinaus bestehen finanzielle Fördermöglichkeiten über einzelne Landesmaßnahmen und Stiftungen – zum Beispiel in Form von Stipendien.
Perspektiven nach der Ausbildung zur Pflegeassistenz (PA)
Ausgebildeten Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten steht ein breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Sie beschränken sich keineswegs nur auf stationäre Einrichtungen. Auch in der ambulanten Pflege ist Pflegeassistenz gefragt.
Der Beruf wird überwiegend in einem Dienstverhältnis ausgeübt. Auch denkbar ist eine Tätigkeit im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung. Der Bedarf an Pflegeassistenzen ist aktuell groß, Tendenz steigend.
Pflegeassistenz – Gehalt
Die Höhe des Pflegeassistenten/-innen-Gehalts hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Alter bzw. von der Berufserfahrung, vom Arbeitgeber und dem jeweils geltenden Kollektivvertrag, sofern ein solcher besteht. Es gibt auch regionale Unterschiede bei der Vergütung. Kollektivvertragliche Vergütungen sind in der Regel etwas höher als frei ausgehandelte Gehälter. In urbanen Regionen wird oft etwas mehr gezahlt als auf dem Land, dafür sind die Lebenshaltungskosten aber auch höher. Mit am höchsten vergütet ist ein Pflegeassistenz-Job in Wien.
Im Schnitt bewegt sich das Pflegeassistenz-Gehalt (brutto) bei Vollzeitanstellung in einer Größenordnung von 1.900 Euro bis 2.000 Euro monatlich und steigt mit der Dauer der Berufsjahre an. Nach etwa 10 Jahren Berufserfahrung kann eine Pflegassistentin oder ein Pflegassistent rund 2.400 Euro verdienen, maximal ca. 2.500 Euro. Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich.
Hinzu kommen ggf. Zulagen für Nachtdienst, Sonn- und Feiertagsarbeit, Überstundenvergütungen usw. Dadurch sind zum Teil deutlich höhere Verdienste möglich. Bei Teilzeitbeschäftigung reduzieren sich die Verdienstmöglichkeiten entsprechend.
Aufgaben im Arbeitsalltag in der Pflegeassistenz
Was macht man als Pflegeassistenz? Welche Aufgaben im Arbeitsalltag nach dem Berufseinstieg so anfallen, wird hier anhand von Beispielen näher erläutert:
Pflegerische Handlungen
Zu den pflegerischen Handlungen einer Pflegeassistenz gehört die allgemeine Beobachtung des Gesundheitszustands und der Befindlichkeit von pflegebedürftigen Menschen. Auch Hilfe beim alltäglichen Leben wie Waschen, An-und Auskleiden, Hygiene und Nahrungsaufnahme gehören zu den Tätigkeiten.
Notfallsituationen
Als Pflegeassistenz muss man in Notfallsituationen Erste Hilfe leisten können und Sofortmaßnahmen ergreifen. Dazu zählt etwa die unverzügliche Verständigung eines Arztes/einer Ärztin und/oder von Pflegepersonal.
Medizinische Versorgung
Das Verabreichen von Arzneimitteln, Injektionen und Infusionsanschluss und -einstellung prägt ebenfalls den Arbeitsalltag eines/-r Pflegeassistenten/-in. Auch die sogenannte einfache Wundversorgung sowie richtige Lagerung und Positionierung von Patienten/-innen gehört dazu.
Unterstützung bei Diagnostik und Therapie
Wer als Pflegeassistenz tätig ist, stellt auch medizinische Basisdaten fest und überwacht diese (z.B. Puls, Blutdruck, Temperatur). Auch Blutentnahmen, die Durchführung standardisierter Tests und Analysen sind Teil der Aufgaben im Beruf.
Mobilisierung von Kranken und Pflegebedürftigen
Bewegungsmotivation und -anleitung, Unterstützung beim Aufstehen und Gehen, Sicherheits- und Sturzprophylaxe – auch das macht eine Pflegeassistenz.
Weitere Aufgaben
Zu den Aufgaben, die eine PA erfüllen muss, zählen außerdem auch die Dokumentation von pflegerischen Maßnahmen sowie die Begleitung von Patienten/-innen zu Untersuchungen.
Pflegeassistenz Weiterbildungsmöglichkeiten
Es gibt zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeberufe. Eine Option, den Bildungsweg für Pflegeassistenten/-innen fortzuführen, ist beispielsweise die Weiterbildung zum/r Pflegefachassistent/-in. Mit der GuKG-Novelle wurde 2016 die Pflegefachassistenz als neue Qualifikationsstufe eingeführt. Sie stellt in Folge eine eigene, zweijährige Ausbildung dar. Für ausgebildete Pflegeassistenten/-innen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf ein Jahr zu verkürzen. Für diesen Schritt besucht man eine „Aufschulung”. Pflegefachassistenten/-innen nehmen ähnliche Aufgaben wahr wie Pflegeassistenten/-innen, doch sie übernehmen mehr Aufgaben in Eigenverantwortung.
Wer sich dann noch „höher” weiterbilden möchte, kann die Ausbildung zum/-r Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in im Rahmen des „Gehobenen Dienstes Gesundheits- und Krankenpflege” absolvieren. Diese Ausbildung dauert regulär drei Jahre. Für Pflegeassistenten/-innen kann sich die Ausbildungsdauer unter bestimmten Bedingungen auf zwei Jahre verkürzen. Noch bis 2024 ist die Ausbildung an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen möglich. Ab 2024 ist sie dann ausschließlich an Fachhochschulen oder Universitäten organisiert. Bereits heute ist die Ausbildung zu einem Großteil akademisch geprägt.
Mit Fort- und Weiterbildungen sind ebenfalls Spezialisierungen auf bestimmte Bereiche möglich wie
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Intensivpflege
- Anästhesiepflege
- Pflege im OP
Hat bzw. erwirbt man eine Studienzugangsberechtigung, kann man sich auch über Studiengänge im Gesundheitswesen weiterbilden. Das könnte etwa „Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen” oder „Gesundheits- und Sozialmanagement” sein. Nach dem Abschluss eröffnen sich wieder neue berufliche Perspektiven.
Pflegeassistent/in – Arbeitszeiten
Die Regelarbeitszeit für Pflegeassistenten/-innen (PA) beträgt in den kollektivvertraglich geregelten Bereichen 37 Stunden wöchentlich bei Vollzeittätigkeit. Dieser müssen deshalb im Schnitt abgeleistet werden. Abweichungen davon sind in gewissen Grenzen auch ohne Überstundenvergütung möglich. Bei Teilzeitbeschäftigung reduzieren sich die Stunden entsprechend.
Wegen der potenziellen Unterbesetzung der Pflegeassistenz ist mit Arbeitsverdichtung, Arbeiten unter Zeitdruck und auch Überstunden zu rechnen. Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Schichtdienst gehören zum Arbeitsalltag von Pflegeassistenten/-innen, da bei Kranken und Pflegebedürftigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu gewährleisten ist. Wie dies im Einzelnen organisiert ist, hängt von den Arbeitgebern/-innen ab. Wechselschichten gehören im Regelfall zum Beruf dazu (abwechselnder Früh, Spät- und Nacht-Dienst).
Pflegeassistent/in Stellenangebote
Pflegeassistenz (PA) – Wo kann gearbeitet werden?
Als Pflegeassistenz (PA) kann man im Krankenhaus, im Spital und in Kliniken arbeiten, aber auch in medizinischen Gesundheitszentren. Eine weitere Möglichkeit ist es, den Beruf bei Ärztinnen und Ärzten zu ergreifen, um etwa in ärztlichen Gemeinschaftspraxen und Partnerschaften tätig zu sein. Pflegeheime und sonstige Einrichtungen, die (teil)stationäre Pflege bieten, können ebenfalls potenzielle Arbeitsstätten sein. Darüber hinaus kann man dem Beruf in Justizbetreuungsagenturen nachgehen.
Stellenangebote in der Pflege
Wer noch auf der Suche nach dem idealen Job ist, findet hier Stellenangebote für Pflegeassistenzen, Jobs in der Krankenpflege oder Pflegedienstleitung-Stellen.
Häufige Fragen
- Was ist ein/e Pflegeassistent/in?
- Wie läuft eine Ausbildung zum/-r Pflegeassistenten/-in ab?
- Wie lange dauert eine Ausbildung in der Pflegeassistenz?
- Wie viel verdient man als Pflegeassistent/in?
- Was sind die Aufgaben von Pflegeassistenten/-innen?
- Was ist der Unterschied zwischen Pflegehelfer/in und Pflegeassistent/in?
Ein/e Pflegeassistent/in hilft bei der Betreuung und Versorgung von Patienten/-innen und Pflegebedürftigen. Kennzeichnendes Merkmal der Tätigkeit ist die Assistenz. Wichtige Tätigkeitsinhalte: Achten auf Sauberkeit und Hygiene, Assistenz bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme, medizinische Überwachung von Körperfunktionen.
Die Pflegeassistenz-Ausbildung ist eine schulische Ausbildung. Sie besteht aus einem Theorie-Teil und einem Praxis-Teil. Der theoretische Unterricht (mindestens 50 Prozent-Anteil) ist Schulunterricht. Der praktische Teil (mindestens ein Drittel-Anteil) findet überwiegend in Form von Praktika in verschiedenen Einrichtungen der Kranken- und Langzeitpflege statt.
In Vollzeit ist die Ausbildung regulär auf ein Jahr angelegt und umfasst 1.600 Stunden. Teilzeit- und berufsbegleitende Ausbildungen dauern länger, üblicherweise mindestens anderthalb Jahre, höchstens zwei Jahre. Bei studierten Medizinabsolventen/-innen ist eine verkürzte Ausbildung möglich.
Das Pflegassistent/in-Gehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab: Alter, Berufserfahrung, Arbeitgeber/in etc. Man steigt bei Vollzeitbeschäftigung im Schnitt mit 1.900 Euro brutto monatlich ein und kann bis zu 2.500 Euro erreichen. Bei Teilzeitbeschäftigung fällt der Verdienst entsprechend geringer aus.
Pflegeassistenten/-innen unterstützen Ärzte/-innen und Pflegepersonal des gehobenen Dienstes bei der Behandlung, Betreuung und Versorgung von Kranken oder Pflegebedürftigen. Sie führen auf Anordnung Pflegemaßnahmen durch, wirken mit bei Diagnostik und Therapie, helfen Patienten/-innen und ergreifen Sofortmaßnahmen in Notfallsituationen.
Pflegehelfer/in war in Österreich bis 2016 die amtliche Berufsbezeichnung für Pflegeassistenten/-innen. Mit der Novelle des GuKG erfolgte die Umbenennung. Bestehende Berufsberechtigungen und Qualifikationen sind von der Novellierung nicht betroffen. Der Unterschied besteht also im Wesentlichen im Zeitpunkt des Erwerbs der Qualifikation.