Ein/e Psychotherapeut/in beschäftigt sich mit der Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Psychotherapie ist hierbei ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich und bedeutet wörtlich übersetzt “Behandlung der Seele”. Informationen erstens rund um die Ausbildung, zweitens zum Beruf und drittens zum Gehalt eines/-r Psychotherapeuten/-in gibt es hier zum Nachlesen.
Was macht ein/e Psychotherapeut/in?
Ein/e Psychotherapeut/in unterstützt Patienten/-innen bei der Bewältigung psychischer Leiden und dem Umgang mit diesen Erkrankungen. Außerdem soll Psychotherapie helfen, die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern – insbesondere in Lebenskrisen. Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut kann Menschen helfen, deren Lebensqualität eingeschränkt ist. Patienten/-innen kämpfen beispielsweise mit:
- Ängsten (z.B. Angststörungen)
- Zwangsgedanken/ Zwangshandlungen
- Depressionen
- Suchterkrankungen
- belastende Lebenssituationen und Krisen
In diesem Berufsbild hat man dementsprechend mit chronischen, funktionellen, psychosomatischen sowie somatopsychischen Krankheiten zu tun. “Somatopsychisch” bezeichnet eine seelische Belastung, die durch (schwere) chronische körperliche Krankheit entsteht.
Im Zentrum der Psychotherapie stehen die Beziehung und der Austausch zwischen dem/der Psychotherapeut/in und dem/der Patient/in. Diverse Übungen – je nach psychotherapeutischer Methode – können dabei unterstützen. Methoden sind beispielweise die Gesprächstherapie oder die Verhaltenstherapie. Durch Gespräche versuchen Psychotherapeuten/-innen schrittweise, das vorliegende Krankheitsbild zu erklären. Es werden dann Wege aufgezeigt, wie man damit umgehen kann und die Lebensqualität weniger oder kaum mehr unter der Erkrankung bzw. Belastung leidet.
Auch wenn im Alltag die Berufsbezeichnung häufig mit “Psychologe/-in” und “Psychiater/in” gleichgesetzt wird, gibt es dabei Unterschiede: Psychologen/-innen studieren Psychologie und analysieren psychologische Phänomene. Auch sie versuchen, etwa Verhaltensänderungen bei psychisch Erkrankten herbeizuführen. Psychiater/-innen dagegen sind Mediziner/innen bzw. Ärzte/-innen. Daher dürfen diese darüber hinaus auch Medikamente verschreiben. Das darf in den anderen beiden Berufen in der Regel nicht getan werden. Als Psychiater/-in muss man eine psychotherapeutische Lehre gemacht haben. Das ist also der Unterschied zwischen diesen Berufsgruppen und Berufsbezeichnungen.
Ausbildung Psychotherapeut/in – Überblick
Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapeutengesetz (PthG) geregelt. Dementsprechend setzt sich die Lehre aus einem allgemeinen Teil (dem Propädeutikum) und einem speziellen Teil (dem Fachspezifikum) zusammen.
Zudem besteht in Österreich auch die Möglichkeit, an Universitäten Psychotherapie-Wissenschaft zu studieren.
Psychotherapie-Ausbildung – Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in setzt sich aus dem Propädeutikum sowie dem Fachspezifikum zusammen. Voraussetzung für das Propädeutikum ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Darüber hinaus benötigt man eine Matura oder Studienberechtigungsprüfung. Wer keine Matura oder Studienberechtigungsprüfung vorweisen kann, darf das Propädeutikum auch antreten, wenn eine der folgenden Optionen gegeben ist:
- nostrifizierter, der Matura gleichwertiger Abschluss im Ausland
- Diplom des Krankenpflegefachdienstes
- Diplom des medizinisch-technischen Dienstes
- Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zudem setzen einige Ausbildungsstätten ein Gutachten über die individuelle Eignung und Motivation für den angestrebten Beruf des/-r Psychotherapeuten/-in voraus. Das Gutachten über die persönliche Eignung zum Propädeutikum erstellt der Psychotherapiebeirat. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann man schließlich einen Antrag auf Zulassung für das psychotherapeutische Propädeutikum (allgemeiner Teil der Lehre) stellen.
Zu den Voraussetzungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum (spezieller Teil der Lehre) zählt, erstens neben der Vollendung des 24. Lebensjahres, zweitens die Handlungsfähigkeit in allen Belangen für die Berufsausübung. Außerdem muss das psychotherapeutische Propädeutikum abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist es ein Zulassungskriterium für das Fachspezifikum, dass man eine Lehre in einem sogenannten Quellberuf absolviert hat. Zu den Quellberufen gehören laut dem Psychotherapiegesetz die Ausbildungen und Studiengänge in dieser Liste:
- Bildungswissenschaftler/in
- Diplomierte/r Krankenfachpfleger/in
- Ehe- und Familienberater/in
- gehobener medizinisch-technischer Dienst
- Kommunikationswissenschaftler/in
- Lehramtsstudium
- Mediziner/in
- Musiktherapeut/in
- Pädagoge/in
- Philosoph/in
- Psychologe/-in
- Publizist/in
- Sozialarbeit-Jobs
- Theologe/-in
Psychotherapie Ausbildung – Aufbau und Inhalt
Die Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in umfasst mindestens 3.000 Stunden und besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Teilen. Wie oben erläutert, splittet sich die Lehre in das psychotherapeutische Propädeutikum und das darauf aufbauende psychotherapeutische Fachspezifikum auf. Das Propädeutikum stellt keine Lehre im eigentlichen Sinne dar. Denn danach ist man noch nicht berechtigt, im Job zu arbeiten.
Das psychotherapeutische Fachspezifikum umfasst einen theoretischen Teil von mindestens 300 Stunden und einen praktischen Teil von mindestens 1600 Stunden Umfang.
Der Theorieteil des Propädeutikums ist so strukturiert:
Theorie | 765 Stunden |
Grundlagen der Psychotherapie | 120 |
Persönlichkeitstheorien | 30 |
Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie | 60 |
Rehabilitation und Sonder- und Heilpädagogik | 30 |
Psychologische Diagnostik und Begutachtung | 60 |
Psychosoziale Interventionsformen | 60 |
Grundlagen der Somatologie und Medizin, medizinische Terminologie | 30 |
Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik; Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gerontopsychotherapie | 120 |
Psychopharmakologie | 45 |
Erste Hilfe | 15 |
Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik | 75 |
Fragen der Ethik | 30 |
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie | 90 |
Die Praxis im Propädeutikum besteht aus folgenden Teilbereichen:
Praxis | 550 Stunden |
Einzel- und Gruppenselbsterfahrung | 50 |
Praktikum im Umgang mit verhaltensauffälligen oder psychisch leidenden Personen in einer darauf spezialisierten Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens | 480 |
Praktikumssupervision | 20 |
Auch das daran anschließende psychotherapeutische Fachspezifikum besteht sowohl aus einem theoretischen als auch aus einem praktischen Teil. Die Inhalte und deren Umfang darin werden in den nachstehenden zwei Tabellen veranschaulicht:
Theorie | 300 Stunden |
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung | 60 |
Methodik und Technik | 100 |
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien | 50 |
psychotherapeutische Literatur | 40 |
Schwerpunktbildung je nach Methode | 50 |
Praxis | 1600 Stunden |
Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung | 200 |
Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von Psychotherapeuten/-innen | 550 |
Praktikumssupervision | 30 |
Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen | 600 |
Praxissupervision | 120 |
Schwerpunktbildung je nach Methode | 100 |
Psychotherapeut/in Ausbildung – Dauer und Ausbildungsorte
Während sich die Dauer des Propädeutikum meist auf zwei bis drei Jahre beläuft, hängt die Dauer des psychotherapeutischen Fachspezifikums von gewählten psychotherapeutischen Methoden sowie von der Trägerschaft der Ausbildungseinrichtung ab. Denn im Fachspezifikum besteht ein größerer Teil aus Supervision. Es hängt davon also ab, wie rasch angehende Psychotherapeuten/-innen Klienten/-innen gewinnen können, die sie behandeln können. Das Fachspezifikum kann dementsprechend zwischen drei und sechs Jahre lang gehen.
In Österreich gibt es aktuell 39 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anerkannte Ausbildungseinrichtungen für psychotherapeutische Propädeutika und Fachspezifika. Beim Suchen nach einem konkreten Ort wird man meist auf der Website der jeweiligen potenziellen Ausbildungseinrichtung und Ausbildungsinstitute fündig. Denn dort teilen sie in der Regel eine genaue Adresse.
Ausbildungsplätze als Psychotherapeut/in
Psychotherapie Ausbildung – Abschluss
Die staatliche kommissionelle Abschlussprüfung der Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in setzt sich zum einen aus einer schriftlichen und zum anderen aus einer mündlichen Prüfung zusammen. Der schriftliche Teil der Prüfung dauert 120 Minuten und umfasst dabei Fragen aus dem Bereich der Grundkenntnisse von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Der mündliche Teil dauert ungefähr 60 Minuten. Die Kommission wird hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit auf Vorschlag der AAP (Österreichische Akademie für Psychologie) bestellt und besteht aus drei Personen.
Zudem müssen die angehenden Psychotherapeuten/-innen eine Fallstudie im Umfang von 30 Seiten vorbereiten und der Kommission im Vorfeld der Prüfung abgeben. Diese muss zudem der Prüfungskommission vorgetragen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Psychotherapieausbildung berechtigt zur Eintragung in die Psychotherapeutinnenliste bzw. Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Umweltschutz.
Perspektiven nach der Ausbildung
Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal im Gesundheitsbereich ist hoch. Dazu zählen beispielsweise auch Psychotherapeuten/-innen, Psychologen/-innen sowie Medizinische Fachassistenzen (MFA). Durch bestimmte soziokulturelle und sozioökonomische Faktoren ist die Nachfrage nach psychotherapeutischen Angeboten kontinuierlich gewachsen. Nicht zuletzt werde die Corona-Pandemie als herausfordernde, belastende Situation wahrgenommen, was mit ein Grund dafür sein könnte. Es lässt sich außerdem ein großer Bedarf an kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung beobachten. Mehrere Prognosen gehen davon aus, dass der Betreuungs- und Therapiebedarf in den nächsten Jahren jedoch noch weiter wachsen würde.
Psychotherapie Ausbildung – Abschluss
Die staatliche kommissionelle Abschlussprüfung der Ausbildung zum/-r Psychotherapeuten/-in setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen. Der schriftliche Teil der Prüfung dauert 120 Minuten und umfasst Fragen aus dem Bereich der Grundkenntnisse von wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Der mündliche Teil dauert ungefähr 60 Minuten. Die Kommission wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf Vorschlag der AAP (Österreichische Akademie für Psychologie) bestellt und besteht aus drei Personen.
Zudem müssen die angehenden Psychotherapeuten/-innen eine Fallstudie im Umfang von 30 Seiten vorbereiten und der Kommission im Vorfeld der Prüfung abgeben. Diese muss zudem vor der Prüfungskommission vorgetragen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Psychotherapieausbildung berechtigt zur Eintragung in die Psychotherapeutinnenliste bzw. Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Umweltschutz.
Perspektiven nach der Ausbildung
Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal im Gesundheitsbereich ist hoch, wozu auch Psychotherapeuten/-innen gehören. Durch bestimmte soziokulturelle und sozioökonomische Faktoren ist die Nachfrage nach psychotherapeutischen Angeboten kontinuierlich gewachsen. Nicht zuletzt werde die Corona-Pandemie als herausfordernde, belastende Situation wahrgenommen, was mit ein Grund dafür sein könnte. Es lässt sich außerdem ein großer Bedarf an kinder- und jugendpsychologischer Unterstützung beobachten. Vereinzelte Prognosen gehen davon aus, dass der Betreuungs- und Therapiebedarf in den nächsten Jahren jedoch noch weiter wachsen würde.
Psychotherapeut/in – Gehalt während der Ausbildung
In der Ausbildung erhält ein/e Psychotherapeut/in in der Regel kein Gehalt. Stattdessen sind damit hohe Kosten verbunden. Die Gesamtkosten für die Lehre betragen zwischen 25.000 Euro bis 35.000 Euro und müssen selbst getragen werden. Allerdings sind sie steuerlich absetzbar. Neben den Kosten für Prüfungsgebühren und/oder Lehrgebühren müssen regulär auch Lehrmittel sowie ggf. An- und Abreisen samt Unterkünften bezahlt werden.
Psychotherapeut/in – Gehalt im Berufsleben
Wie viel Vergütung ein/e Psychotherapeut/in monatlich erhält, ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie dem Standort und der Art (öffentlich, kirchlich, privat) der Arbeitsstätte. Darüber hinaus wirken sich auch die Berufserfahrung des Arbeitnehmenden auf das Gehalt aus. Außerdem ist es auch entscheidend, ob man im Angestelltenverhältnis oder als Freiberufler/in tätig ist. Als monatliches Durchschnittsgehalt bezieht ein/e Psychotherapeut/in in Österreich rund 48.500 Euro brutto jährlich. Es liegt damit über dem Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmenden im Land.
Während private Einrichtungen das Gehalt selbst festlegen können und somit über- oder unterdurchschnittlich vergüten, richten sich öffentlichen Einrichtungen nach Kollektivverträgen. Psychotherapeuten/-innen können nach tariflicher Vergütung mit einem Einstiegsgehalt von 3.489 Euro brutto monatlich rechnen.
Mit zunehmender Berufserfahrung und entsprechender Qualifikation kann man außerdem auf selbstständiger Basis in der Regel einen hohen Verdienst erzielen. Denn niedergelassene Psychotherapeuten/-innen dürfen ihr Honorar selbst festlegen. Je nach psychotherapeutischer Methode werden zwischen 70 Euro und 150 Euro für eine 50-Minuten-Einheit verlangt. Wie viel ein/e Freiberufler/in schlussendlich verdient, ist von der Anzahl der Patienten/-innen bzw. Aufträge abhängig, sowie von den monatlichen Betriebsausgaben.
Die nachfolgende Grafik zeigt das Gehalt von Psychotherapeuten/-innen, die als Angestellte in Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen arbeiten. Die Daten beziehen sich auf den seit dem 1. April 2022 geltenden Kollektivvertrag der WKO (Wirtschaftskammer Österreich). Danach fällt das Berufsbild der/des Psychotherapeuten/-in in die Verwendungsgruppe 6.
Das Säulendiagramm zeigt eine Auswahl der im Kollektivvertrag geregelten Gehälter. Der Verdienst steigt mit den Jahren der Berufserfahrung automatisch an: Jedoch steigt das es in den ersten zehn Jahren im Beruf jährlich und dann alle fünf Jahre an. Ab dem sechsunddreißigsten Jahr im Beruf der/des Psychotherapeuten/in bleibt das Gehalt gleich.
Psychotherapie – Aufgaben im Arbeitsalltag
Zu dem Aufgaben im Arbeitsalltag in der Psychotherapie gehört die Unterstützung und Behandlung von Patienten/-innen bei verschiedenen Problemen und Beschwerden, wie belastenden Lebenssituationen- und Krisen oder etwa bei Problemen in der Partnerschaft oder im Familienkreis. Dabei sind Psychotherapeuten/-innen meist auf eine Methode der Psychotherapie, beispielsweise Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie, spezialisiert. Ihr Angebotsspektrum reicht meist von Einzelgesprächen über Paartherapien, Familientherapien oder Gesprächsgruppen.
Patienten/-innen therapieren
Zu den Tätigkeiten im Beruf gehört die Therapie. Welche Form der Psychotherapie die Psychotherapeuten/-innen bei Patienten/-innen anwenden, hängt maßgeblich von den in Aus- und Weiterbildungen erlernten Therapiemethoden sowie dem Krankheitsbild des/der Patienten/-in ab. Davon ausgehend entwickeln Psychotherapeuten/-innen einen Behandlungsplan, der berücksichtigt, welches Ziel der/die Patient/in erreichen möchte. In persönlichen Gesprächen informieren sich die Psychotherapeuten/-innen dann in erster Linie, welche Hindernisse etwa einer selbstbestimmten Lebensführung im Weg stehen und welche Verhaltensweisen hierbei zu den jeweiligen belastenden Symptomen führen. Teils erteilen die Psychotherapeuten/-innen ihren Patienten/-innen “Hausaufgaben”. In der nächsten Sitzung können Fort- oder Rückschritte dadurch ersichtlicher werden.
Dokumentation der Behandlung
Psychotherapeuten/-innen sind dazu verpflichtet, über jeden/n Patienten/-in Akte zu führen. Dort halten sie Angaben fest, unter welchen psychischen Störungen die Person leidet und was für eine Behandlung dementsprechend notwendig ist. Durch die Notizen lässt sich die fortlaufende Entwicklung der Patienten/-innen überprüfen. Läuft die von der Krankenkasse erstattete Anzahl an psychotherapeutischen Sitzungen aus, können die Psychotherapeuten/-innen ein Resümee ziehen und entscheiden, ob ein Folgeantrag zur Fortsetzung der Behandlung nötig ist.
Verwaltungsarbeit
Vor allem auf freiberuflich tätige Psychotherapeuten/-innen ohne Angestellte kommen in der Regel umfassende organisatorische Aufgaben zu, die mit einer Selbstständigkeit einhergehen. Neben Terminvereinbarungen müssen die Psychotherapeuten/-innen zudem sichergehen, zwischen den einzelnen Terminen genug Zeit für die Verwaltung der Akten einzuplanen. Auch der stetige Austausch mit Krankenkassen sowie die Einplanung von Notfallgesprächen gehört dazu. Außerdem zählt zu den Aufgaben auch das Schreiben von Anträgen für Gutachter/innen, in denen Dringlichkeit und Notwendigkeit der Behandlungen begründet sind.
Psychotherapeut/in Stellenangebote
Psychotherapeut/in – Weiterbildungsmöglichkeiten
Zu den wesentlichen Berufspflichten der Psychotherapie zählt es, die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entwicklungen auszuüben. Denn es besteht eine Weiterbildungspflicht für Psychotherapeuten/-innen, welche in §14 des Psychotherapiegesetztes verankert ist. Demzufolge müssen sie innerhalb von fünf Jahren Fortbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden absolvieren. Die Weiterbildungen können beispielsweise beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) besucht werden und umfassen beispielsweise diese Bereiche:
- Traumatherapie
- Psychosomatik
- Hypnosetherapie
- Notfallpsychologie
- Mediation & Konfliktmanagement
- Zwangsstörungen
- Psychopharmaka
- Diagnostik
Anhand von Fort- und Weiterbildungen können sich die Therapeuten/-innen auf spezifische Probleme und innere Einstellungen von Menschen vorbereiten. In der Behandlung ist es den Experten/-innen dann möglich, Betroffene bei der Anerkennung und dem Umgang mit Leid gezielt, umfassend und professionell zu unterstützen.
Psychotherapeut/in – Arbeitszeiten
Grundsätzlich können Psychotherapeuten/-innen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit tätig werden. Die Arbeitszeiten sind jedoch stark davon abhängig, in welcher Einrichtung ein/e Psychotherapeut/in Anstellung findet. Während Freiberufler/innen häufig überdurchschnittlich viel arbeiten und teils auf eine 50-Stunden-Woche kommen, belaufen sich die Arbeitszeiten in Kliniken dagegen regulär auf 40 Stunden. Die Arbeit in der Klinik geht allerdings auch mit Bereitschaftsdiensten und/oder Schichtdiensten einher.
Psychotherapeut/in – Wo kann gearbeitet werden?
Psychotherapeuten/-innen können alleine und auf selbstständiger Basis mit ihren Patienten/-innen arbeiten. Besonders in größeren Einrichtungen, wie zum Beispiel in psychotherapeutischen Kliniken, ist die Teamarbeit ein fester Bestandteil deines Alltags. Die Psychotherapeuten/-innen beraten sich mit Kollegen über Patienten/-innen und verschaffen sich gemeinsam einen Überblick der Situation.
Außerdem kann ein/e Psychotherapeut/in in Beratungsstellen, Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder Ambulatorien tätig werden. Auch die Niederlassung mit einer eigenen Praxis ist möglich. Die Nachfrage nach Therapeuten und Therapeutinnen ist hoch.
Stellenangebote für Psychotherapeuten/-innen
Wer noch auf der Suche nach einem Job ist, findet hier Stellenangebote für Psychologen/-innen, Stellen als Psychotherapeut/in und Jobs in der Therapie.
Häufige Fragen
- Was ist ein/e Psychotherapeut/in?
- Wie läuft eine Ausbildung zur/zum Psychotherapeuten/-in ab?
- Wie lange dauert eine Ausbildung in der Psychotherapie?
- Wie viel verdient man als Psychotherapeut/in?
- Was sind die Aufgaben von Psychotherapeuten/-innen?
- Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten/-innen und Psychologen/-innen?
Psychotherapeuten/-innen diagnostizieren und behandeln psychische Krankheiten im Allgemeinen nach wissenschaftlichen Methoden. Sie unterstützen ihre Patienten/-innen bei verschiedenen Problemen, wie belastenden Lebenssituationen und Krisen in der Partnerschaft, somatopsychischen und chronischen Erkrankungen sowie funktionellen Störungen.
Die Ausbildung zur/zum Psychotherapeuten/-in ist gesetzlich geregelt und setzt sich aus einem allgemeinen Teil (dem Propädeutikum) und einem speziellen Teil (dem Fachspezifikum) zusammen.
Vollzeit dauert die psychotherapeutische Ausbildung zwischen sechs und acht Jahren. Das Propädeutikum dauert in der Regel zwei Jahre, das Fachspezifikum vier bis sechs.
Während die Ausbildung zur/zum Psychotherapeuten/-in nicht vergütet wird, ist das Gehalt von ausgelernten Psychotherapeuten/-innen vor allem davon abhängig, ob diese ihren Beruf selbstständig ausüben oder in einem Angestelltenverhältnis stehen. Durchschnittlich können Psychotherapeuten/-innen mit einem jährlichen Gehalt von rund 48.500 Euro brutto rechnen.
Psychotherapeuten/-innen helfen psychisch kranken Menschen bei der Bewältigung ihrer Probleme, wie Lebenskrisen, chronische Erkrankungen oder auch funktionelle Störungen. Dazu wenden sie verschiedene Methoden der Psychotherapie an, beispielsweise die Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie. Sie dokumentieren die Behandlung, um Entwicklungen messen zu können und müssen vor allem bei selbstständiger Berufsausübung Verwaltungsarbeit erledigen.
Im Gegensatz zu einem Psychologen/-innen erstellen Psychotherapeuten/-innen nicht nur eine Analyse, sondern arbeiten aktiv mit den Betroffenen und unterstützen sie beim Umgang mit psychischen Leiden.