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Die Personalbemessung in Pflege und Therapie bestimmt, wie viele qualifizierte Fachkräfte notwendig sind, um Patienten bedarfsgerecht zu versorgen. Sie stützt sich auf gesetzliche Grundlagen wie das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTD-Gesetz, berücksichtigt aber auch regionale Unterschiede. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Therapieeinrichtungen erfassen verschiedene Modelle und digitale Systeme den tatsächlichen Arbeitsaufwand, um Personal fair und effizient einzusetzen. So beeinflusst die Personalbemessung nicht nur die Versorgungsqualität, sondern auch die Arbeitszufriedenheit und Patientensicherheit. Im Folgenden werden zentrale Grundlagen und Praxisansätze erläutert.
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Was meint Personalbemessung?
Personalbemessung beschreibt ein Verfahren, das festlegt, wie viele Fachkräfte in einer Einrichtung notwendig sind, um eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. Sie bezieht nicht nur die Zahl der Beschäftigten ein, sondern auch deren Qualifikation und Aufgabenbereich. In Pflege und Therapie hilft sie, das Personal so einzusetzen, dass Patienten gut betreut werden und Mitarbeiter entlastet bleiben. Grundlage bilden wissenschaftliche Modelle, gesetzliche Vorgaben und praktische Erfahrungen. Dabei spielen Faktoren wie Pflegeaufwand, Patientenschweregrad, Therapiebedarf und Organisation eine zentrale Rolle.
Ziel ist eine gerechte Verteilung der Arbeit, die Qualität und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet. Eine durchdachte Personalbemessung schafft Transparenz, stärkt die Sicherheit der Patienten und steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Sie dient außerdem als wichtiges Instrument der Personalplanung und trägt dazu bei, faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Standards im Gesundheitswesen zu sichern.
Pflegekräfte erkennen einen angemessenen Personalschlüssel daran, dass Pflegehandlungen vollständig erfolgen, Pausen eingehalten werden und Überstunden selten bleiben. Zeigen sich hingegen dauerhafte Arbeitsverdichtung, Versorgungsabbrüche oder steigende Krankenstände, sollten Beobachtungen dokumentiert, im Team besprochen und strukturiert an Leitung oder Betriebsrat weitergegeben werden.
Aktueller Bedarf an Pflege- und Therapiefachkräften
Der Bedarf an Pflege- und Therapiefachkräften steigt in Österreich seit Jahren deutlich an. Grund dafür sind eine alternde Bevölkerung, komplexere Krankheitsbilder und ein wachsender Versorgungsbedarf in Spitälern, Reha-Einrichtungen und der Langzeitpflege. Allerdings fehlen bereits jetzt tausende Pflegekräfte, besonders in der Langzeitversorgung. Auch in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie bestehen Engpässe, da mehr Patienten rehabilitative Leistungen benötigen. Um die Versorgung langfristig zu sichern, braucht es mehr Ausbildungsplätze, bessere Arbeitsbedingungen und eine moderne Personalplanung, die den tatsächlichen Bedarf realistisch abbildet. Nur so kann das Gesundheitssystem stabil bleiben und Qualität gewährleisten.
Rechtsrahmen bei der Personalbemessung
Die rechtlichen Grundlagen der Personalbemessung sind in Österreich auf Bundes- und Landesebene unterschiedlich geregelt. Der Bund legt mit dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie dem Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) zentrale Rahmenbedingungen fest. Diese Gesetze definieren Mindeststandards, Zuständigkeiten und Qualitätsziele für alle Gesundheitsberufe. Die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch in den Ländern, die eigene Personalvorgaben und Qualitätsrichtlinien festlegen. So können sich Anforderungen an Personalschlüssel, Dokumentation und Qualifikationen regional unterscheiden. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) dient dabei als verbindliches Steuerungsinstrument, das bundesweit einheitliche Zielvorgaben liefert, aber regionale Anpassungen erlaubt. Dadurch entsteht ein Zusammenspiel aus bundesweiter Planung und landesspezifischer Ausgestaltung, das den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in Österreich gerecht wird.
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Methoden und Instrumente der Personalbemessung
Zur Personalbemessung in Pflege und Therapie kommen verschiedene Methoden und Instrumente zum Einsatz. Häufig dienen pflegewissenschaftliche Modelle wie das Pflegepersonal-Bedarfsberechnungssystem (PPR) oder das Leistungsorientierte Diagnosesystem (LEP) als Grundlage. Sie erfassen den tatsächlichen Zeitaufwand pro Patient und ermöglichen eine genaue Zuordnung von Personalressourcen. In der Therapie fließen zusätzlich Behandlungsdauer, Patientenschweregrad und Therapieintensität ein. Digitale Erfassungssysteme unterstützen dabei, Daten transparent auszuwerten und Personal effizient zu planen. Entscheidend ist, dass die gewählten Instrumente praxisnah sind und regelmäßig überprüft werden. Nur so kann man eine verlässliche Personalplanung sichern, die Qualität und Arbeitsbelastung im Gleichgewicht hält.
Welche Fragen sollten sich Verantwortliche stellen?
- Muss die Einrichtung rund um die Uhr besetzt sein oder reichen feste Öffnungs- und Behandlungszeiten?
- Gibt es gesetzliche Vorgaben zu Mindestbesetzungen, etwa für Stationen, Nachtdienste oder Bereitschaften?
- Welche Qualifikationen müssen jederzeit verfügbar sein, zum Beispiel Pflegefachkräfte oder spezialisierte Therapeuten?
- Wie hoch ist das durchschnittliche Patienten- oder Behandlungsaufkommen pro Tag, Woche und Monat?
- Wie viele vergleichbare Praxen, Ambulanzen oder Fachabteilungen gibt es im direkten Einzugsgebiet?
- Besteht eine besondere Versorgungsverantwortung, etwa als einzige Facharztpraxis im Umkreis von mehreren Kilometern?
- Wie stark schwankt der Bedarf saisonal oder tageszeitlich?
- Welche Zeiten entfallen zusätzlich auf Dokumentation, Organisation und interdisziplinäre Abstimmung?
Personalbemessung in Krankenhäusern
In Krankenhäusern orientiert sich die Personalbemessung an den täglichen Anforderungen des Klinikbetriebs. Entscheidend sind Patientenzahlen, Pflegeintensität und die Komplexität der Behandlungen. Viele Häuser nutzen digitale Systeme, die den Personalbedarf fortlaufend erfassen und sich an Veränderungen anpassen. Diese Datengrundlage erleichtert es, Schichtpläne realistisch zu gestalten und Engpässe früh zu erkennen. Gleichzeitig ermöglicht sie eine vorausschauende Ressourcenplanung, die Qualität und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet. Eine gut strukturierte Personalbemessung stärkt die Teamorganisation, schafft Entlastung und fördert eine stabile Versorgung. So lässt sich der zunehmende Druck im Gesundheitswesen besser abfangen und die Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte nachhaltig sichern.
Personalbemessung in Heimen und Pflegeeinrichtungen
In Heimen und Pflegeeinrichtungen dient die Personalbemessung als zentrales Instrument, um den steigenden Pflegebedarf realistisch abzubilden. Hier stehen nicht medizinische Eingriffe, sondern langfristige Betreuung, Grundpflege und psychosoziale Unterstützung im Mittelpunkt. Der Personalbedarf hängt stark von der Pflegeintensität der Bewohner, ihren kognitiven Fähigkeiten und dem Unterstützungsgrad im Alltag ab. Viele Einrichtungen arbeiten mit Bewertungssystemen, die den individuellen Pflegeaufwand je Bewohner erfassen und daraus den Personalschlüssel ableiten. Eine genaue Bemessung sorgt für mehr Planungssicherheit, klare Zuständigkeiten und eine gleichmäßigere Arbeitsbelastung. Zudem trägt sie dazu bei, Überforderung zu vermeiden und die Lebensqualität der Bewohner zu sichern.
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Personalbemessung in therapeutischen Berufen
In therapeutischen Berufen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie bildet die Personalbemessung die Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung. Sie richtet sich nach Behandlungsdauer, Therapiehäufigkeit und Patientenschweregrad. Auch der Einsatz moderner Therapiekonzepte und interdisziplinärer Zusammenarbeit beeinflusst den Personalbedarf. Ziel ist es, ausreichend Therapeuten einzuplanen, damit Behandlungen individuell, wirksam und ohne Zeitdruck erfolgen können. In vielen Einrichtungen erfassen digitale Systeme die tatsächliche Arbeitszeit pro Therapieeinheit und ermöglichen eine präzise Planung.
Umsetzung der Personalbemessung in der Praxis
Die theoretischen Grundlagen der Personalbemessung entfalten ihren Nutzen erst durch eine konsequente Umsetzung im Arbeitsalltag. Entscheidend ist, dass Einrichtungen abstrakte Vorgaben in nachvollziehbare Personalschlüssel übersetzen und diese regelmäßig überprüfen.
Beispiel Physiotherapiepraxis in einer mittelgroßen Stadt
Eine Physiotherapiepraxis mit rund 1.500 Behandlungen pro Monat kalkuliert den Personalbedarf meist auf Basis der Behandlungszeiten. Bei durchschnittlich 30 Minuten pro Therapie ergeben sich etwa 750 Arbeitsstunden. Rechnet man zusätzlich rund 20 Prozent für Dokumentation, Organisation und Pausen ein, entstehen rund 900 Stunden. Bei einer Vollzeitstelle mit 38,5 Wochenstunden benötigt die Praxis rechnerisch etwa 5,5 Vollzeit-Physiotherapeuten. In der Praxis arbeiten daher häufig fünf Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft, um Ausfälle und Schwankungen abzufedern.
Beispiel große Klinik mit mehreren Fachbereichen
Eine Klinik mit 600 Betten plant differenziert nach Stationen. Auf einer internistischen Normalstation mit 30 Betten liegt der empfohlene Schlüssel häufig bei etwa einer Pflegekraft für acht bis zehn Patienten im Tagdienst. Das entspricht rund zehn bis zwölf Pflegekräften pro Tag, ergänzt durch Nacht- und Wochenenddienste. Zusätzlich kalkuliert die Klinik Funktionsdienste, Therapieberufe und Reservekapazitäten ein. Digitale Systeme erfassen Belegung und Pflegeintensität täglich, sodass Leitungen Personal flexibel nachsteuern können.
Diese Beispiele zeigen, dass erfolgreiche Personalbemessung Zahlen, Erfahrungswerte und laufende Anpassung miteinander verbindet.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
Passende Jobs im Gesundheitswesen findet man bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Fachkrankenschwester, Stellen als Sozialassistent, Jobs als Altenpfleger und viele mehr,
Häufige Fragen
- Was ist Personalbemessung?
- Wie wird der Personalbedarf berechnet?
Personalbemessung beschreibt, wie viele Pflegekräfte für eine sichere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung notwendig sind.
Der Personalbedarf ergibt sich aus Faktoren wie Pflegeaufwand, Patientenschweregrad und Behandlungsintensität, oft mithilfe standardisierter Erfassungssysteme.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, “Pflegepersonal-Bedarfsplanung in Österreich”, 2025.
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „Der Österreichische Strukturplan Gesundheit – ÖSG“, 12.03.2025, https://www.sozialministerium.gv.at/... (letzter Zugriff am 22.12.2025).
- Arbeiterkammer Oberösterreich, „Krankenhäuser brauchen mehr Personal“, 07.05.2025, https://ooe.arbeiterkammer.at/... (letzter Zugriff am 22.12.2025).
- Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), „Personalbedarf Pflege“, 18.04.2025, https://goeg.at/... (letzter Zugriff am 22.12.2025).
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), „Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG“, 01.03.2025, https://www.ris.bka.gv.at/... (letzter Zugriff am 22.12.2025).
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), „MTD-Gesetz § 11d“, 09.03.2025, https://ris.bka.gv.at/... (letzter Zugriff am 22.12.2025).



