Hier finden Sie die Anstellungsvoraussetzungen für Sozialpädagogische Fachkräfte in Wien.

Soziale Initiative Gemeinnützige GmbH

Hier finden Sie die Anstellungsvoraussetzungen für Sozialpädagogische Fachkräfte in Wien.

Stellenbeschreibung

Ausbildungsvoraussetzungen

für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

der Stadt Wien

Gemäß § 6 WKJHG muss das Fachpersonal in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:

Fachliche Anforderungen

  • Sozialpädagog:in mit bundesweiter Anerkennung (z.B. Kolleg für Sozialpädagogik)
  • FH für Soziale Arbeit 1 inklusive Vorgängerausbildungen (z.B. DSA)
  • Sozialpädagogische Fachbetreuer:in in der Kinder- und Jugendhilfe gem. Oö. SBG
(ausschließlich FH-LG)
  • Studium Bildungs- bzw. Erziehungswissenschaften2
  • Studium Pädagogik2
  • Studium Sozialpädagogik2
  • Akad. Sozialpädagog:in FH St.Pölten
  • MA Sozialpädagogik &Sozialmanagement (Arge Bildungsmanagement)
  • Akad. Sozialpädagog:in und Sozialmanager:in mit Vorbildung3 (Arge Bildungsmanagement)
  • Studium Psychologie2
  • Psychotherapeut:in4
  • Diplom-Sozialbetreuer:in4
  • Absolvent:innen einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen
Staat erworben wurde


Personen, die keine der angeführten Ausbildungen aufweisen, können gem. § 6 Abs.5 WKJHG
befristet für den Zeitraum von 5 Jahren beschäftigt werden, sofern sie berufsbegleitend die
erforderliche Ausbildung machen und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen





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1 Mindestniveau Bachelorstudium, Masterstudien Soziale Arbeit auf Basis eines (Bachelor)Studiums einer sonstigen
Bezugswissenschaft berechtigen ebenfalls zur Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft
2 Diplomstudium, Bachelorstudium oder Masterstudium an einer österr. Universität
3 erforderliche Vorbildung: Pflichtschullehrer:in (Dipl.Päd.,BEd,), Elementarpadagog:in, BA Psychologie, BA
Psychotherapiewissenschaften, Lebens-und Sozialberater:in, Dipl.Sozialbetreuer:in
4 mit Genehmigung auf Nachsicht durch die Kinder-und Jugendhilfe Wien




für Erziehungs- und Alltagshilfen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der

Stadt Wien

zusätzlich zu den bereits genannten Ausbildungen sind folgende Ausbildungen anerkannt:

  • Elementar- und Hortpädagog:in, Sonderkindergärtner:in
  • Tageseltern
  • Dipl. Kinderkrankenpfleger:in, Pflegefachassistent:in, Heimhelfer:in
  • Diplomsozialbetreuer:in, Fachsozialbetreuer:in,
  • Kindergruppenbetreuer:in, Familienbetreuer:in
  • Lebens- und Sozialberater:in, Diplomsozialbegleiter:in, zertifizierte Berufs- und
Sozialbegleiter:in



Leitung Erziehungs-und Alltagshilfe:

  • Anerkannte Ausbildung gem. § 6 WKJHG
  • Elementarpädagog:in, Hortpädagog:in
  • Sonderkindergärtner:in
  • Studium Psychologie mit Praxiserfahrung im psychosozialen Bereich
  • Psychotherapeut:in
  • Studium Psychosoziale Intervention