Wir sind ein traditionsreiches, modern ausgestattetes und leistungsfähiges Schwerpunktkrankenhaus mit mehr als 500 Betten. Unser Klinikum in Schwarzach liegt 70 km von der Stadt Salzburg entfernt und ist der führende Leistungsanbieter in der Versorgungsregion 52 (Salzburg Süd). Das Kardinal Schwarzenberg Klinikum ist mit 15 Abteilungen, 1.500 Mitarbeitern und davon rund 700 Pflegepersonen das zweitgrößte im Bundesland Salzburg – angesiedelt im Herzen Österreichs.
Werden Sie Teil unseres Teams in der AEMP (Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte). Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
die Übernahme von kontaminierten Instrumentarien sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren Reinigung (manuell und maschinell),
die Vorbereitung und Durchführung von Desinfektionen sowie Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren sowie
das Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion und Sterilisation eingesetzten Geräte, sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen
die Überwachung, Kontrolle und Dokumentation des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses
die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion und Sterilisation.
BEGEISTERN SIE UNS MIT
dem absolvierten Fachkundelehrgang I für Sterilvergutversorgung (wünschenswert)
ausgeprägter Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
hoher Motivation, Eigeninitiative und Flexibilität
guter Organisationsfähigkeit
ihrem Beitrag zur kommunikativen Atmosphäre in der Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen
FREUEN SIE SICH AUF
eine gute individuelle Einarbeitung
familienfreundliche, flexible Arbeitszeitmodelle in Voll- oder Teilzeit
sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
ein erfahrenes Team sowie ein sehr gutes und kollegiales Betriebsklima
einen Arbeitsplatz in einem qualitätsorientierten Klinikum nach ISO 9001:2015
betriebliches Gesundheitsmanagement und Personalentwicklungsmaßnahmen
Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung
BENEFITS
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) nicht ersetzen.