Die Stadtgemeinde Klosterneuburg sucht Kinderbetreuer (m/w/d) für den Standort Kindergarten Stegleiten. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden (nachmittags derzeit bis maximal 17 Uhr).
Aufgaben:
- Unterstützung der Elementarpädagogin für einen geordneten Ablauf in der Bildungs- und Betreuungszeit
- Bei Bedarf Einsatz als Tagesheimhelferin in einer Volksschule (Speisenaufbereitung, Speisenausgabe, Reinigung etc.)
Anforderungsprofil:
- Sie haben Freude im Umgang mit Kindern
- Sie sind an einer Vollzeitanstellung interessiert
- Sie sind während der Öffnungszeiten des Kindergartens zwischen 07:00 – 17:00 Uhr flexibel
- Sie sind physisch/psychisch belastbar
- Sie besitzen gute Deutschkenntnisse
- Sie verfügen über Berufserfahrung (wünschenswert)
- Sie haben die österreichische Staatsbürgerschaft oder einen unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Wir bieten Ihnen:
- Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden)
- Arbeiten in einem offenen und angenehmen Betriebsklima
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit sich persönlich weiterzuentwickeln
- Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe P1 (Elementar- und sozialpädagogischer Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 2.504,70 (40 Wochenstunden).
Bewerbung
Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie),
bis spätestens 27.06.2025 an:
- Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung,
- in Papierform: Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg,
- per E-Mail: bewerbung@klosterneuburg.at
- oder per Online-Formular
Nähere Auskünfte erteilt die Referatsleiterin, Frau Helmich, Tel.: 02243/444-220.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.