Im Planstellenbereich Justiz gelangt in der Justizanstalt Linz
eine, allenfalls mehr Planstellen
einer Psychologin bzw. eines Psychologen
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948; Entlohnung nach Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v1, entsprechend den anrechenbaren Vordienstzeiten.
Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 3.405,60 brutto (A1/GL) bzw. € 3.838,60 brutto (v1/1).
Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. [Psy]