Betreuungsperson gem. §6 oder §7 NÖ Tagesbetreuungsverordnung

Österreichische Kinderfreunde Landesorganisation Steiermark

Betreuungsperson gem. §6 oder §7 NÖ Tagesbetreuungsverordnung

Stellenbeschreibung

ab sofort

Dienstort: Traisenpark -Spaceland St. Pölten

Deine Aufgaben

  • Unterstützung und Mithilfe bei der pädagogischen Arbeit in der Gruppe unter Anleitung der gruppenführenden Pädagoge*in / Kinderbetreuer*in
  • Unterstützung der Kinder in der Alltagsroutine
  • kleine Reinigungen
  • etc.

Dein Profil

  • abgeschlossene Ausbildung zur Betreuungsperson gem. §6 oder §7 NÖ Tagesbetreuungsverordnung oder in Ausbildung
  • grundlegende pädagogische sowie methodisch-didaktische Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern
  • Identifikation mit den pädagogischen Richtlinien der NÖ Kinderfreunde
  • Soziale Kompetenz
  • gute Deutschkentnisse
  • liebevoll, engagiert und motiviert
  • teamfähig, flexibel
  • Bereitschaft zur laufenden Fort- und Weiterbildung
  • psychische und physische Gesundheit

Unser Angebot


  • Viel Möglichkeit zum selbständigen, eigenverantwortlichen Arbeiten
  • Fortbildungsmöglichkeiten und Weiterbildungslehrgänge
  • Unterstützung in der Betreuungs- und Bildungsaufgabe durch unsere erfahrene pädagogische Leitung
Beschäftigungsausmaß:
geringfügige Beschäftigung (8 Std., 3 Tage DI-DO innerhalb der Öffnungszeiten, nicht gruppenführend)
Öffnungszeiten:
Mo 15.00-18.30
Di 15.00-18.30
Mi 15.00-18.30
Do 15.00-19.30
Fr 15.00-19.30
Sa 9.00-18.00

Entgeltangaben:
Das Mindestentgelt für die Stelle als Betreuungsperson gem. §7 NÖ TBV beträgt Euro 2.301,16 auf Basis Vollzeitbeschäftigung.
Das Mindestentgelt für die Stelle als Kinderbetreuer*in gem. §6 beträgt Euro 2.200,51 auf Basis Vollzeitbeschäftigung.