Hier finden Sie die Anstellungsvoraussetzungen für Sozialpädagogische Fachkräfte in Niederösterreich.

Niederösterreich
Vollzeit
21.07.2026
Vollzeit
Soziale Initiative Gemeinnützige GmbH

Hier finden Sie die Anstellungsvoraussetzungen für Sozialpädagogische Fachkräfte in Niederösterreich.

Stellenbeschreibung

Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe NÖ


Gemäß § 17 NÖ.KJHG muss das Fachpersonal in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:



Fachliche Mindestanforderungen

  • Fachkräfte für Sozialarbeit BA ,Fachkräfte mit abgeschl. MA-Studium in „Soziale
Arbeit/Sozialwesen“
  • Sozialpädagog:nnen
  • Fachkräfte für Bildungs- und Erziehungswissenschaften BA
  • Elementarpädagog:innen
  • Diplom-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt „Familienarbeit“, „Behindertenarbeit„ und
„Behindertenbegleitung“
  • Pädagog:innen der Primar- oder Sekundarstufe
  • Psycholog:innen, BA-Studium Psychologie
  • Klinische und Gesundheitspsycholog:innen
  • Psychotherapeut:innen, BA-Studium Psychotherapiewissenschaften
  • BA-Studium oder MA-Studium Musiktherapie
  • Ärzt:innen sowie diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal
  • Absolvent:innen einer anerkannten gleichwertigen Ausbildung, die in einem anderen Staat
erworben wurde


Zusatzqualifikation und facheinschlägige Berufserfahrung ist erforderlich bzw. erwünscht.