Ausbildungsvoraussetzungen
für sozialpädagogische Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- u. Jugendhilfe NÖ
Gemäß § 17 NÖ.KJHG muss das Fachpersonal in sozialpädagogische Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
Fachliche Mindestanforderungen
Zusatzqualifikation und facheinschlägige Berufserfahrung ist erforderlich bzw. erwünscht.