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Die 24-Stunden-Plege in Österreich ermöglicht betreuungsbedürftigen Menschen, weiterhin in ihrem eigenen Zuhause zu leben. Für Betreuungskräfte bietet sie ein besonderes Arbeitsfeld: Du begleitest Menschen persönlich im Alltag, unterstützt sie bei der Haushaltsführung und übernimmst je nach Qualifikation und rechtlichen Voraussetzungen weitere Aufgaben. Doch wie viel kannst Du in der 24-Stunden-Betreuung verdienen, welche Voraussetzungen musst Du erfüllen und wie sind Arbeitszeiten und Ruhephasen geregelt?
Das Wichtigste zur 24-Stunden-Pflege in Kürze
- Aufgaben: In der 24-Stunden-Betreuung unterstützt Du Menschen in ihrem eigenen Zuhause, beispielsweise im Haushalt, bei der Körperpflege und bei alltäglichen Verrichtungen
- Voraussetzungen: Eine abgeschlossene Pflegeausbildung ist für die selbstständige Personenbetreuung grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Für bestimmte Tätigkeiten und die staatliche Förderung gelten zusätzliche Anforderungen
- Beschäftigung: Du kannst selbstständig oder angestellt arbeiten. Die Beschäftigungsform beeinflusst Dein Einkommen, Deine Sozialversicherung und Deine arbeitsrechtlichen Ansprüche
- Verdienst: Das AMS nennt für den Beruf Personenbetreuer einen Gehaltswert ab 2.460 Euro brutto monatlich. Bei selbstständiger Tätigkeit vereinbarst Du Dein Honorar individuell
- Arbeitszeiten: Häufig arbeiten Betreuungskräfte im Turnus und wohnen während ihres Einsatzes im Haushalt der betreuten Person. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten hängen von der Beschäftigungsform ab
- Berufseinstieg: Vor einer Zusage solltest Du die Aufgaben, Vergütung, Einsatzdauer, Unterkunft und Vertretungsregelungen prüfen
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Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege?
Die 24-Stunden-Pflege ist in Österreich ein etabliertes Modell der häuslichen Betreuung. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben und eine stationäre Unterbringung hinauszuzögern oder zu vermeiden.
Wichtig ist dabei die korrekte Einordnung: Es handelt sich nicht um eine einzelne Betreuungsperson, die rund um die Uhr arbeitet. Vielmehr ist die 24-Stunden-Betreuung ein organisiertes Betreuungsmodell im privaten Haushalt. Betreuungskräfte leben in der Regel vorübergehend im Haushalt der betreuten Person und unterstützen im Alltag. Die Betreuung umfasst sowohl aktive Unterstützungsphasen als auch geregelte Ruhezeiten. In der Praxis arbeitest Du meist im Turnus (beispielsweise 14 Tage im Einsatz, danach Wechsel).
24-Stunden-Pflege vs. Mobile Pflege
Bei der 24-Stunden-Pflege lebst Du als Betreuungskraft während Deines Einsatzes üblicherweise im Haushalt der zu betreuenden Person. Du unterstützt vor allem bei alltäglichen Verrichtungen, der Haushaltsführung und der Tagesgestaltung. Mobile Pflege kommt dagegen zu vereinbarten Einsätzen nach Hause und übernimmt pflegerische sowie ärztlich angeordnete Leistungen entsprechend der jeweiligen Berufsqualifikation.
Beide Angebote können sich ergänzen: Während Du den Alltag der zu betreuenden Person begleitest, übernimmt ein mobiler Pflegedienst beispielsweise fachlich erforderliche Pflegeleistungen. Welche Kombination geeignet ist, hängt vom individuellen Betreuungs- und Pflegebedarf ab.
24-Stunden-Pflege: Aufgaben und Tätigkeiten
Als Betreuungskraft in der 24-Stunden-Pflege begleitest Du Menschen, die ihren Alltag nicht mehr vollständig selbstständig bewältigen können. Welche Aufgaben Du übernimmst, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf, Deiner Qualifikation und den rechtlichen Vorgaben ab.
| Bereich | Typische Tätigkeiten |
|---|---|
| Haushalt | Mahlzeiten zubereiten, einkaufen, reinigen und Wäsche versorgen |
| Alltagsgestaltung | Tagesabläufe strukturieren, Termine organisieren und zu Aktivitäten begleiten |
| Körperpflege | Beim Waschen, Anziehen und Toilettengang unterstützen |
| Mobilität | Beim Aufstehen, Gehen, Hinsetzen und Hinlegen helfen |
| Ernährung | Beim Essen und Trinken unterstützen |
| Soziale Betreuung | Gespräche führen, Gesellschaft leisten und soziale Kontakte unterstützen |
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen alltäglicher Unterstützung und professioneller Pflege. Einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität kannst Du grundsätzlich übernehmen, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten, beispielsweise einzelne Medikamentengaben oder subkutane Injektionen, darfst Du dagegen nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen durchführen. Dazu gehören insbesondere eine entsprechende Anordnung, Unterweisung und Dokumentation.
Eine abgeschlossene Pflegeausbildung erweitert Deine beruflichen Kompetenzen, bedeutet aber nicht, dass jede pflegerische Tätigkeit automatisch Bestandteil eines Personenbetreuungsvertrags ist.
Modelle der 24-Stunden-Pflege
In Österreich haben sich zwei zentrale Modelle etabliert, die sich vor allem in der Beschäftigungsform unterscheiden und damit auch deutlich bei Kosten, Steuern und Sozialversicherung.
Selbstständige Betreuung (Häufigstes Modell)
Betreuungskräfte arbeiten auf selbstständiger Basis (Gewerbe) und werden über Agenturen oder direkt von Familien organisiert. Dabei kümmerst Du Dich selbst um die Entrichtung der Sozialabgaben und Steuern.
Unselbstständige Anstellung
Beim unselbstständigen Modell wirst Du angestellt – entweder durch die betreute Person, Angehörige oder eine Organisation.
Angestellt oder selbstständig? Was passt zu Dir?
Wenn Du Wert auf ein vertraglich geregeltes Einkommen, bezahlten Urlaub und arbeitsrechtliche Absicherung legst, ist eine Anstellung häufig die passendere Wahl. Möchtest Du Deine Honorare selbst vereinbaren und Deine Betreuungseinsätze eigenverantwortlich organisieren, kann eine selbstständige Tätigkeit infrage kommen.
Kostenvergleich der Modelle
Die Wahl des Modells hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten:
| Kriterium | Selbstständige 24-Stunden-Pflege | Angestellte 24-Stunden-Pflege |
|---|---|---|
| Bezahlung | Frei vereinbartes Honorar, häufig pro Einsatztag | Arbeitsentgelt nach Vertrag und geltenden Mindestlohnvorgaben |
| Sozialversicherung | Eigenständige Organisation über die SVS | Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Sozialversicherung |
| Urlaub und Krankheit | Kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Arbeitnehmerurlaub oder Entgeltfortzahlung | Arbeitsrechtliche Ansprüche nach den anwendbaren Vorschriften |
| Arbeitsorganisation | Eigenständige Organisation im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen | Arbeitszeiten und Aufgaben werden im Arbeitsverhältnis festgelegt |
| Verträge | Personenbetreuungsvertrag beziehungsweise Werkvertrag | Arbeitsvertrag und erforderlicher Dienstschein |
| Finanzielles Risiko | Eigenes Unternehmerrisiko, etwa bei Ausfall eines Betreuungsauftrags | Arbeitsrechtlicher Schutz und grundsätzlich planbareres Entgelt |
Welche Voraussetzungen gelten für die 24-Stunden-Pflege
Für die selbstständige Personenbetreuung ist in Österreich grundsätzlich keine bestimmte Pflegeausbildung vorgeschrieben. Du musst jedoch die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewerbeausübung erfüllen und das freie Gewerbe Personenbetreuung anmelden. Anschließend musst Du Deine Tätigkeit beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) melden sowie einen schriftlichen Personenbetreuungsvertrag abschließen.
Bei einer Anstellung schließt Du einen Arbeitsvertrag mit Deinem Arbeitgeber ab und wirst bei der zuständigen Sozialversicherung angemeldet. Die besonderen Arbeitszeitregelungen des Hausbetreuungsgesetzes gelten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Eine Pflegeausbildung ist nicht automatisch Voraussetzung für die Berufsausübung. Soll die betreute Person jedoch die staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung erhalten, muss die Betreuungskraft zusätzliche Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Dafür kommen beispielsweise eine theoretische Ausbildung auf dem Niveau einer Heimhilfe, mindestens sechs Monate sachgerechte Betreuung der betroffenen Person oder die Durchführung bestimmter übertragener pflegerischer beziehungsweise ärztlicher Tätigkeiten unter den vorgeschriebenen Bedingungen infrage.
Arbeitsrechtliche Sonderbestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes
Die besonderen Arbeitszeitregelungen des Hausbetreuungsgesetzes gelten für angestellte Betreuungskräfte, die direkt bei der betreuten Person, einem ihrer Angehörigen oder einem gemeinnützigen Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste beschäftigt sind. Zu ihren Voraussetzungen gehören:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt
- Die betreute Person hat Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine gleichartige Leistung. Bei Pflegegeldstufe 1 oder 2 kann eine nachgewiesene Demenzerkrankung mit ständigem Betreuungsbedarf die Voraussetzung erfüllen
- Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt mindestens 48 Stunden pro Woche
- Nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen folgt eine ununterbrochene Freizeit von mindestens gleicher Dauer
- Du wirst während der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft aufgenommen
Wie viel verdienst Du in der 24-Stunden-Pflege?
Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) nennt für Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung einen Gehaltswert ab 2.460 Euro brutto monatlich. Wie hoch Dein tatsächliches Gehalt ausfällt, richtet sich nach dem konkreten Arbeitsverhältnis und den geltenden Entgeltregelungen.
Verdienst bei selbstständiger 24-Stunden-Pflege
Als selbstständiger Personenbetreuer vereinbarst Du Dein Honorar mit der betreuten Person oder ihrem Vertragspartner. Häufig wird ein Tagessatz festgelegt, dessen Höhe von den vereinbarten Aufgaben und weiteren Rahmenbedingungen abhängt.
Von Deinen Einnahmen musst Du gegebenenfalls Vermittlungsgebühren, Reise- und Betriebskosten sowie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlen. Dein vereinbartes Honorar entspricht deshalb nicht dem Betrag, der Dir letztlich zur Verfügung steht.
Wie sind die Arbeitszeiten in der 24-Stunden-Pflege geregelt?
Die 24-Stunden-Pflege wird häufig in einem Turnus organisiert. Du wohnst während eines vereinbarten Zeitraums im Haushalt der betreuten Person und wirst anschließend von einer anderen Betreuungskraft abgelöst.
Das bedeutet aber nicht, dass Du während Deines Einsatzes ununterbrochen arbeiten musst. Bei bestimmten angestellten Betreuungskräften sieht das Hausbetreuungsgesetz unter anderem eine Höchstgrenze von 128 Arbeitsstunden einschließlich anrechenbarer Arbeitsbereitschaft innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen vor.
24-Stunden-Pflege: Ruhezeiten
Darüber hinaus sind tägliche Ruhepausen von insgesamt mindestens drei Stunden und weitere Zeiten ohne Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehen. Nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen muss eine mindestens gleich lange durchgehende Freizeit folgen.
Für selbstständige Betreuungskräfte gelten diese arbeitsrechtlichen Sondervorschriften nicht in gleicher Weise. Hier kommt es auf eine rechtlich zulässige, tatsächlich selbstständige Tätigkeit und die vereinbarten Betreuungsleistungen an.
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Herausforderungen in der 24-Stunden-Pflege
Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht Dir, einen Menschen über einen längeren Zeitraum persönlich zu begleiten und seinen Alltag individuell mitzugestalten. Besonders für Betreuungskräfte, die eine langfristige Beziehung zu den betreuten Menschen schätzen, kann dies ein erfüllendes Arbeitsfeld sein.
Gleichzeitig bringt die Tätigkeit besondere Herausforderungen mit sich. Wenn Du während Deines Einsatzes im Haushalt der betreuten Person wohnst, kann es schwierig sein, Arbeit, Freizeit und Privatsphäre voneinander abzugrenzen.
Auch nächtlicher Unterstützungsbedarf, die Zusammenarbeit mit Angehörigen und der Umgang mit einer zunehmenden Pflegebedürftigkeit können anspruchsvoll sein. Deshalb solltest Du bereits vor Deinem Einsatz klären, welche Aufgaben Du übernimmst, wann Du Erholungszeiten hast und wer Dich bei Schwierigkeiten unterstützt.
Hilfe und Unterstützung für Betreuungskräfte
- Bei arbeitsrechtlichen Fragen: Arbeiterkammer Österreich
- Bei Fragen zur Selbstständigkeit: Wirtschaftskammer Österreich
- Bei persönlichen Krisen: Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142 oder die Ö3-Kummernummer unter der Telefonnummer 116 123 (ohne Vorwahl)
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Für betreuungsbedürftige Menschen besteht in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Die monatliche Bundesförderung beträgt bei selbstständigen Betreuungskräften grundsätzlich 400 Euro pro Betreuungsperson, maximal 800 Euro bei zwei Betreuungspersonen. Bei angestellten Betreuungskräften sind 800 Euro pro Person und maximal 1.600 Euro monatlich möglich.
Bei einer mindestens 28 Tage durchgehend tätigen selbstständigen Betreuungskraft kann unter den entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls eine monatliche Förderung von 800 Euro gewährt werden. Voraussetzung für die Bundesförderung sind unter anderem:
- Pflegegeld ab Stufe 3
- Der Nachweis eines entsprechenden Betreuungsbedarfs
- Die Einhaltung der Einkommensgrenze der betreuten Person
Worauf solltest Du bei der Stellenwahl achten?
Bevor Du einen Betreuungseinsatz annimmst, solltest Du Dich nicht nur über die Vergütung informieren, sondern auch über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Besonders wichtig sind klare Absprachen zu Deinen Aufgaben, Deiner Unterkunft und den vorgesehenen Erholungszeiten. Die folgende Tabelle fasst zusammen, was Du prüfen solltest, bevor Du eine Stelle annimmst.
| Thema | Was Du prüfen solltest |
|---|---|
| Vergütung | Welches Honorar oder Gehalt erhältst Du tatsächlich? |
| Arbeitszeiten | Wie lange dauert der Einsatz und wie sind Pausen geregelt? |
| Unterkunft | Steht Dir ein eigenes Zimmer zur Verfügung? |
| Aufgaben | Welche Tätigkeiten gehören zu Deiner Betreuung? |
| Vertretung | Wer übernimmt bei Krankheit oder während Deiner Abwesenheit? |
| Kosten | Wer trägt Reise-, Vermittlungs- und sonstige Kosten? |
| Vertrag | Wie sind Kündigung und vorzeitige Beendigung geregelt? |
Passende Jobs in der 24-Stunden-Pflege finden
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Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege
- Kann ich ohne Pflegeausbildung in der 24-Stunden-Pflege arbeiten?
- Wie viel verdient man in der 24-Stunden-Pflege in Österreich?
- Welche Arbeitszeiten gelten in der 24-Stunden-Pflege?
- Wie finde ich einen Job in der 24-Stunden-Pflege?
Grundsätzlich kannst Du in Österreich auch ohne abgeschlossene Pflegeausbildung selbstständig in der Personenbetreuung arbeiten, sofern Du die rechtlichen Voraussetzungen erfüllst. Für die staatliche Förderung einer Betreuung gelten zusätzliche Qualifikationsanforderungen. Bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten dürfen nur unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen übernommen werden.
Das hängt davon ab, ob Du angestellt oder selbstständig tätig bist. Das AMS nennt für den Beruf einen Einstiegsgehaltswert ab 2.460 Euro brutto monatlich. Als Selbstständiger vereinbarst Du Dein Honorar selbst und musst davon unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und mögliche Betriebsausgaben bezahlen.
Viele Betreuungskräfte arbeiten im Turnus und leben während ihres Einsatzes im Haushalt der betreuten Person. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen sieht das Hausbetreuungsgesetz eine Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen mit anschließender Freizeit von mindestens gleicher Dauer vor. Für selbstständige Betreuungskräfte gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Du kannst über spezialisierte Vermittlungsagenturen, direkte Betreuungsangebote und Stellenportale nach Einsätzen suchen. Prüfe vor Vertragsabschluss Deine Beschäftigungsform, die Vergütung, die vorgesehenen Aufgaben und die Rahmenbedingungen am Einsatzort.
- Arbeiterkammer Oberösterreich (AK Oberösterreich), „24-Stunden-Betreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz“, o. D., https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/pflege/Rund_um_die_Uhr_Betreuung.html (letzter Zugriff am 04.11.2026)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, „24-Stunden-Betreuung“, o. D., https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html (letzter Zugriff am 04.11.2026)
- Pflege.gv.at, „24-Stunden-Betreuung“, o. D., https://pflege.gv.at/de/24-stunden-betreuung (letzter Zugriff am 04.11.2026)
- Caritas-Pflege, „24-Stunden-Betreuung der Caritas“, o. D., https://www.caritas-pflege.at/pflege-zuhause/angebote/24-stunden-betreuung/ (letzter Zugriff am 04.11.2026)







