Inhaltsverzeichnis
Alkoholkonsum im Pflegeheim ist ein sensibles Thema, das Fachkräfte vor rechtliche, ethische und praktische Herausforderungen stellt. Zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Fürsorgepflicht gegenüber schutzbedürftigen Menschen besteht häufig ein Spannungsfeld. Für Pflegekräfte gilt es, verantwortungsbewusst zu handeln, die Grenzen des eigenen Einflusses zu kennen und dennoch Sicherheit und Würde der Bewohner zu wahren. Der folgende Beitrag stellt die Handlungskompetenzen und Grenzen von Pflegekräften in Bezug auf die Thematik Alkohol im Pflegeheim dar, geht auf Präventionsmaßnahmen ein und erläutert eine Checkliste, wie ein sicheres Eingreifen bei Konflikten und aggressivem Verhalten der Bewohner erfolgen kann.
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Alkoholkonsum im Pflegealltag – Realität und Herausforderungen
In Pflegeeinrichtungen gehört Alkohol zum Alltag vieler Bewohner. Gerade Menschen, die zeitlebens Alkohol konsumiert haben, möchten auch im Pflegeheim nicht darauf verzichten. Studien zeigen, dass etwa 10 bis 15 Prozent der Bewohner regelmäßig alkoholische Getränke zu sich nehmen. Während moderater Konsum in der Regel unproblematisch ist, kann übermäßiger oder missbräuchlicher Alkoholkonsum erhebliche gesundheitliche und soziale Folgen haben – von Sturzrisiken, über Wechselwirkungen mit Medikamenten, bis hin zu aggressivem Verhalten.
Pflegekräfte stehen hier vor der Aufgabe, individuelle Lebensgewohnheiten zu respektieren, gleichzeitig aber auch Risiken zu erkennen und zu minimieren. Entscheidend ist, den Alkoholkonsum der Bewohner realistisch einzuschätzen und bei Bedarf das interdisziplinäre Team – etwa Arzt, Sozialdienst oder Angehörige – einzubeziehen.
Alkohol im Pflegeheim – Selbstbestimmung und rechtliche Grenzen des Handelns
Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims behalten grundsätzlich ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie dürfen also – sofern keine rechtliche Betreuung mit entsprechenden Einschränkungen besteht – über den eigenen Alkoholkonsum entscheiden. Ein generelles Alkoholverbot lässt sich nicht durchsetzen, solange keine akute Gefährdung vorliegt. Anders verhält es sich, wenn der Konsum zu Fremd- oder Selbstgefährdung führt. In diesen Fällen dürfen Pflegekräfte eingreifen, beispielsweise indem sie den Alkoholkonsum einschränken oder ärztliche Hilfe anfordern. Grundlage hierfür ist die Fürsorgepflicht und das Heimrecht. Jede Maßnahme sollte jedoch verhältnismäßig und dokumentiert sein.
Rechtlicher Rahmen in Bezug auf Alkohol im Pflegeheim
Vorgaben des Heimrechts und den Qualitätsstandards des Nationalen Qualitätszertifikats für Alten- und Pflegeheime betonen das Recht auf Selbstbestimmung, die Pflicht zur Gefahrenabwehr und die Nachvollziehbarkeit pflegerischer Entscheidungen. Deswegen wird der rechtliche Rahmen wie folgt ausgelegt:
- Keine pauschalen Alkoholverbote in Pflegeheimen
- Eingriffe nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung zulässig
- Dokumentationspflicht bei Einschränkungen
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Betreuern und Angehörigen empfohlen
Diese Grundsätze verdeutlichen, dass Pflegekräfte einer klar definierten Verantwortung unterliegen: Sie müssen die Autonomie der Bewohner achten und zugleich in kritischen Situationen umsichtig eingreifen, um Schaden zu vermeiden.
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Checkliste: Sicher handeln bei Konflikten und aggressivem Verhalten
Um sicher und professionell reagieren zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen verbindliche Standards. Diese können Schulungen, Notfallpläne und klare Meldewege umfassen. Alkoholbedingte Vorfälle sollten konsequent nachbesprochen werden – auch, um die psychische Belastung der Fachkräfte zu reduzieren.
Kommt es infolge von Alkoholkonsum zu Konflikten oder aggressivem Verhalten, sollten Pflegekräfte folgendermaßen vorgehen:
- Ruhe bewahren und Distanz zur aggressiven Person halten, um weitere Eskalationen zu vermeiden.
- Kollegen oder andere Fachkräfte hinzuziehen.
- Eine deeskalierende Kommunikation starten.
- Eine Lösungsmöglichkeit mit dem Patienten besprechen um die Konfliktsituation aufzulösen.
- Die Situation dokumentieren und reflektieren. Dabei aber eine klare Trennung zwischen der Person selbst und dem situativen Verhalten vornehmen.
Alkohol im Pflegeheim – Prävention und Aufklärung
Eine erfolgreiche Alkoholprävention setzt auf Aufklärung, Gesprächsangebote und niederschwellige Unterstützung. Pflegekräfte können frühzeitig auf Veränderungen im Trinkverhalten hinweisen, über Risiken informieren und Hilfe vermitteln. Schulungen zur Suchtprävention helfen, problematische Muster zu erkennen und richtig einzuordnen. Eine Unterstützung durch Betriebsärzte oder externe Berater ist für Pflegekräfte sinnvoll.
Generell gilt: Risiken frühzeitig erkennen, Kollegen sensibilisieren, problematisches Verhalten vorbeugen und klare Kommunikationsregeln für Eskalationen schaffen. Betriebliche Suchtpräventionsprogramme können zudem dazu beitragen, Risiken zu mindern und die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Ziel ist eine offene, nicht-stigmatisierende Haltung gegenüber Betroffenen – sowohl unter Bewohnern als auch im Team.
Alkohol im Pflegeheim – Der Blick auf das eigene Trinkverhalten
Auch Pflegekräfte selbst sind nicht frei von Risiken im Umgang mit Alkohol. Hohe Belastung, Schichtdienst und emotionale Anforderungen können den Konsum begünstigen. Warnzeichen sind etwa regelmäßiges Trinken zur Entspannung oder der Verlust der Kontrolle über die Menge. Die Österreichische Gesundheitskasse empfiehlt, das eigene Trinkverhalten regelmäßig zu hinterfragen und bei Bedarf Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erste Anlaufstellen sind betriebliche Suchtberatungen, Hausärzte oder spezialisierte Beratungsstellen.
Erste Anlaufstellen zur Unterstützung
Wer regelmäßig Alkohol konsumiert, findet bei folgenden Anlaufstellen jederzeit niederschwellige Unterstützungsangebote:
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Informationsangebote und Beratung
- Arbeiterkammer OÖ: Suchtprävention am Arbeitsplatz
- Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
Diese Angebote ermöglichen es Pflegekräften, frühzeitig Hilfe zu suchen und offene Gespräche über belastende Situationen zu führen – ein wichtiger Schritt, um langfristig gesund und handlungsfähig zu bleiben.
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Alkohol im Pflegeheim – Professionelle Haltung zwischen Fürsorge und Autonomie
Pflegekräfte bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung der Bewohner, rechtlichen Grenzen und eigenen Belastungen. Professionelles Handeln bedeutet, die Balance zu halten: Risiken erkennen, Hilfe organisieren und Grenzen respektieren. Dabei ist Teamarbeit ebenso wichtig wie die Fähigkeit zur Selbstfürsorge. Eine offene, sachliche Haltung gegenüber Alkohol – frei von Tabus oder Moralisierung – kann dazu beitragen, Spannungen zu reduzieren und ein sicheres, respektvolles Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.
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Häufige Fragen
- Ist Alkohol in Pflegeheimen erlaubt?
- Darf man Alkohol ins Pflegeheim mitbringen?
- Darf man als Pflegeheim-Bewohner in die Kneipe gehen?
Prinzipiell ja. Denn aufgrund der Selbstbestimmung der Bewohner kann kein generelles Verbot von Alkohol in Pflegeheimen ausgesprochen werden. Je nach Situation oder Vorgeschichte kann der Konsum von Alkohol in Einzelfällen aber reguliert werden.
Wer seinen Angehörigen im Pflegeheim etwa den Lieblingsschnaps als Präsent mitbringen möchte, darf dies tun. Allerdings gilt es, die Hausregeln der Einrichtung zu beachten. Denn diese können spezielle Regeln für den Konsum von mitgebrachtem Alkohol enthalten.
Ja. Wenn es die körperliche und psychische Gesundheit zulässt, können Bewohner an Aktivitäten außerhalb des Pflegeheims teilnehmen. Allerdings sollten solche Besuche immer vorher abgeklärt werden. Eventuell bestehen medizinische Kontraindikationen.
- Suchtprävention am Arbeitsplatz, https://ooe.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 18.11.2025)
- Betriebliche Suchtprävention, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 18.11.2025)
- Prost? Betreutes Trinken im Altenheim, https://www.lazarus.at/... (Abrufdatum: 18.11.2025)
- Sozialministerium: Handbuch Alkohol – Gesetzliche Grundlagen, Band 3 (2024), https://www.sozialministerium.gv.at/... (Abrufdatum: 18.11.2025)



