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Medi-Karriere Magazin Arbeitsunfall: Das gilt es zu tun

Arbeitsunfall: Das gilt es zu tun

Arbeitsunfall: Das gilt es zu tun

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Arbeitsunfälle?
  2. Formen von Arbeitsunfällen
  3. Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
  4. Aufzeichnung und Evaluierung
  5. Behandlung und Rehabilitation
  6. Entgeltfortzahlung
  7. Prävention
  8. Passende Jobs

Arbeitsunfälle beeinträchtigen sowohl die Gesundheit als auch die Ausübung der Tätigkeit stark. Von unvorhergesehenen Stürzen bis hin zu schwerwiegenden Verletzungen während der Arbeit stehen Arbeitsunfälle im Fokus der Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge. Dieser Beitrag erklärt, was Arbeitsunfälle sind, welche Formen es gibt, und was bezüglich der Meldepflichten sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Arbeitsunfälle?
  2. Formen von Arbeitsunfällen
  3. Meldepflicht bei Arbeitsunfällen
  4. Aufzeichnung und Evaluierung
  5. Behandlung und Rehabilitation
  6. Entgeltfortzahlung
  7. Prävention
  8. Passende Jobs

Was sind Arbeitsunfälle?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auftreten. Sie können in verschiedenen Arbeitsumgebungen und Branchen auftreten – Sei es in Büros, Fabriken, auf Baustellen oder an anderen Arbeitsstätten. Sie können unterschiedliche Ursachen haben. Neben mangelnden Sicherheitsvorkehrungen oder unzureichenden Schulungen können auch technische Probleme oder  menschliches Versagen zu solchen Unfällen führen.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsunfällen. Neben körperlichen Verletzungen in Form von Schnitten, Verbrennungen, Prellungen, Frakturen und anderen Verletzungen des Körpers, zählen auch Unfälle mit Maschinen, Fahrzeugen, Ausrüstung oder anderen Arbeitsgeräten zu den Arbeitsunfällen. Sie können aber auch durch berufsbedingte Krankheiten oder Exposition gegenüber schädlichen Substanzen verursacht werden, dürfen aber nicht mit den Berufskrankheiten verwechselt werden.

Unterschied Arbeitsunfall – Berufskrankheit

Während Arbeitsunfälle aus plötzlichen, unvorhersehbaren Ereignissen resultieren, die zu sofortigen Verletzungen führen, sind Berufskrankheiten meist auf eine langfristige Exposition gegenüber schädlichen Bedingungen zurückzuführen. Anders als Arbeitsunfälle ergeben sich Berufskrankheiten also nicht plötzlich, sondern entwickeln sich über einen längeren Zeitraum. Allerdings ist es dadurch bei Berufskrankheiten schwieriger, einen genauen Zeitpunkt ihres Auftretens festzustellen.

Rechtslage bei Arbeitsunfällen

Arbeitsschutzgesetze verpflichten Arbeitgeber dazu, sich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Außerdem sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen. Dazu gehört die Identifizierung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen und die Bereitstellung angemessener Schulungen für Mitarbeiter. Ebenfalls sind sie gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen zu ergreifen und ihre Mitarbeiter über Sicherheitsvorkehrungen zu informieren.

Formen von Arbeitsunfällen

Es gibt zahlreiche Formen von Arbeitsunfällen, die nachfolgend untersucht werden. Besonders die sogenannten Wegeunfälle tragen sich besonders oft zu.

Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz auftreten. Dies schließt sowohl den Hin- als auch den Rückweg ein. Statistisch gesehen gehören sie gemeinsam mit Direktunfällen während der Arbeit zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Typische Beispiele sind Verkehrsunfälle während des Pendelns und Unfälle durch Fahrgemeinschaften auf dem Arbeitsweg.

Arztbesuch

Unfälle, die auf dem Weg zum Arzt, zum Beispiel wegen einer Krankschreibung, erfolgen, fallen ebenfalls unter Wegeunfälle. Aber Achtung: Sie fallen gegebenenfalls nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung, da nur der direkte Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz als versicherter Arbeitsweg betrachtet wird.

Pausen

Unfälle während der Pausenzeiten treten eher selten auf. Typischerweise treten sie dann auf, wenn Mitarbeiter während der Mittagspause den Arbeitsplatz verlassen, um sich Mahlzeiten zu holen. Verkehrsunfälle, Stürze, Ausrutschen oder Stolpern bilden hier die häufigsten Unfallursachen.

Schulweg der Kinder

Unfälle, die sich beim Bringen oder Abholen der eigenen Kinder zur Schule ereignen, können unter Umständen auch als Arbeitsunfälle zählen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Schule der Kinder auf dem direkten Arbeitsweg liegt.

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Meldepflicht bei Arbeitsunfällen

Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zuvor sollten allerdings folgende Schritte unternommen werden:

  • Erste Hilfe: Um die Sicherheit des Betroffenen zu gewährleisten, sind Erste-Hilfe-Maßnahmen anzuwenden. Bei schweren Verletzungen oder ernsthaften Symptomen ist sofort ein Rettungsdienst zu alarmieren.
  • Arztbesuch: Der Verletzte sollte anschließend, wenn erforderlich, so schnell wie möglich ärztliche Hilfe aufsuchen. Der Arzt kann die Verletzungen bewerten  und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Meldepflicht des Arbeitnehmers

Die Meldung von Arbeitsunfällen durch den Arbeitnehmer erfolgt normalerweise direkt an den Arbeitgeber und sollte unverzüglich nach den eben genannten Maßnahmen erfolgen. Viele Unternehmen stellen für die schriftliche Meldung von Arbeitsunfällen spezifische Formulare bereit. Hat der Arbeitgeber keine eigenen Formulare, können die offiziellen Formulare der Serviceportale der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden.

Unfallmeldung des Arbeitgebers

Auch für den Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung, Arbeitsunfälle der zuständigen Unfallversicherung zu melden. Die Meldung muss dabei spätestens fünf Tagen nach dem Unfallereignis erfolgen. Sie muss detaillierte Informationen über den Unfallhergang, Ort, Zeitpunkt, Art der Verletzungen, Zeugenaussagen, Fotos und gegebenfalls ärztliche Berichte enthalten.

Arbeitsunfall – Aufzeichnung und Evaluierung

Arbeitsunfälle müssen aufgezeichnet und evaluiert werden. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, Aufzeichnungen über sämtliche Arbeitsunfälle zu führen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters von mehr als drei Kalendertagen führen oder sogar tödlich endeten. Dazu gehören wie bei der Unfallmeldung Angaben zum Unfallhergang, Ort, Zeitpunkt, Art der Verletzungen und die getroffenen Maßnahmen. Diese Aufzeichnungen müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden.

Evaluierung nach Arbeitsunfällen

Des Weiteren sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestehende Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu identifizieren und zu bewerten. Insbesondere nach Auftreten eines Arbeitsunfalls muss dies zwingend durchgeführt werden. Typische Gefahren im Berufsumfeld sind unter Anderem Stolper- und Sturzgefahren, Gefährdung durch Maschinen, Chemikalien und Gefahrenstoffe, Elektrizität, Lärm und Vibrationen, sowie Arbeiten im Freien und die Gefährdung durch Fahrzeuge.

Arbeitsunfall – Behandlung und Rehabilitation

Die Notwendigkeit eines Arztbesuchs nach einem Arbeitsunfall hängt von der Schwere der Verletzung ab. In vielen Fällen ist es jedoch ratsam und oft auch gesetzlich vorgeschrieben, dass der Verletzte unverzüglich ärztliche Hilfe aufsucht. Dies soll verhindern, dass eventuelle Spätfolgen und weitere Verletzungen unbemerkt bleiben. Zur Behandlung können Medikamente, Verbände, physiotherapeutische Maßnahmen oder sogar chirurgische Eingriffe angezeigt sein. Nach der Akutbehandlung kann Rehabilitation notwendig sein, um die Genesung zu fördern.

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Arbeitsunfall – Entgeltfortzahlung

Im Falle eines Arbeitsunfalls hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Anders als bei Krankheit, beträgt die Dauer der Fortzahlung bei einem Arbeitsunfall acht statt sechs Wochen. Die Höhe der Entgeltfortzahlung wird meist in Tarifverträgen geregelt. Teilweise wird das volle Gehalt weitergezahlt, teilweise ein Teil des Gehalts.

Arbeitsunfall – Prävention

Die Prävention von Arbeitsunfällen liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Arbeitsumgebung bewusst sein und sich über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informieren. Das gegebenenfalls erforderliche Tragen der vorgeschriebenen Schutzausrüstung, wie Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz ist hierbei entscheidend. Zudem sollten sie die geltenden Sicherheitsrichtlinien befolgen und potenzielle Gefahren  sofort an ihren Vorgesetzten melden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Arbeitgeber sollten wiederum klare Sicherheitsrichtlinien erstellen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Regelmäßige Bewertungen der Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse sollten durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren. Des Weiteren sollten die notwendige Schutzausrüstung bereitgestellt werden und sichergestellt werden, dass diese korrekt verwendet wird.

Passende Jobs

Passende Jobs im Gesundheitswesen findet man bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Notfallsanitäter, Jobs als Gesundheitsaufseher und DGKP-Stellen.

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Quellen
  1. BVAEB: Arbeits-/ Dienstunfall und Berufskrankheit, https://www.bvaeb.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  2. WKO Arbeitsunfall, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  3. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt: Arbeitsunfall, https://www.auva.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  4. Arbeitsunfall als Arbeitnehmer, https://www.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  5. Maßnahmen und Leistungen bei einem Arbeitsunfall, https://www.oesterreich.gv.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  6. Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?, https://www.svs.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  7. Arbeitsunfälle – Gesetzliche Verpflichtungen, https://www.arbeitsinspektion.gv.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
  8. Arbeitsleben – Arbeitsunfall, https://www.sozialversicherung.at/... (Abrufdatum: 08.12.2023)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Dieser Artikel ist nur zur Information bestimmt. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbst Behandlungen durchzuführen, anzufangen oder abzusetzen sowie Diagnosen zu stellen. Die Informationen können keine qualifizierte fachliche Ausbildung oder einen Arztbesuch ersetzen. Individuelle Inhalte und Informationen können leider nicht zur Verfügung gestellt und spezifische Fragestellungen nicht geklärt werden.
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Veröffentlicht am: 17.01.2024
Themen: Alle Themen, Medizinisches Fachwissen, News und Politik
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