Inhaltsverzeichnis
Trittst Du eine neue Stelle in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer anderen Gesundheitseinrichtung an, erhältst Du von Deinem Arbeitgeber wichtige Unterlagen. Dazu gehört häufig auch ein Dienstzettel. Vielleicht schenkst auch Du diesem Dokument zunächst wenig Aufmerksamkeit. Dabei enthält es wichtige Informationen über Dein Arbeitsverhältnis und schafft Klarheit über Deine wesentlichen Arbeitsbedingungen. Doch wann muss Dir ein Dienstzettel ausgestellt werden? Welche Angaben muss er enthalten und welche Unterschiede gibt es zum Arbeitsvertrag? Der folgende Artikel gibt Dir einen Überblick.
Das Wichtigste zum Dienstzettel in Kürze
- Der Dienstzettel informiert Dich schriftlich über die wesentlichen Bedingungen Deines Arbeitsverhältnisses.
- Dein Arbeitgeber muss Dir grundsätzlich unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel ausstellen.
- Die Pflicht entfällt, wenn Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhältst, der alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
- Für seit dem 28. März 2024 begründete Arbeitsverhältnisse gilt die Dienstzettelpflicht unabhängig von ihrer Dauer.
- Du kannst wählen, ob Du den Dienstzettel auf Papier oder in elektronischer Form erhalten möchtest.
- Fehlt der Dienstzettel oder weicht er von den getroffenen Vereinbarungen ab, solltest Du eine schriftliche Richtigstellung verlangen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Dienstzettel?
Der Dienstzettel ist eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, in der die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsverhältnisses festgehalten werden. Er dient dazu, Dich transparent über Deine wichtigsten Rechte und Pflichten zu informieren.
Anders als ein Arbeitsvertrag entsteht das Arbeitsverhältnis nicht erst mit der Ausstellung des Dienstzettels. Er dokumentiert vielmehr die bereits vereinbarten Arbeitsbedingungen. Für Dich als Pflegekraft hat das besondere Bedeutung. In vielen Einrichtungen gelten nicht nur fixe Wochenstunden, sondern auch Schichtsysteme, geteilte Dienste, Rufbereitschaften oder unterschiedliche Einsatzorte. Ein Dienstzettel schafft hier zusätzliche Transparenz und kann später als Nachweis dienen – etwa bei Fragen zu Arbeitszeit, Entgelt oder Kündigungsfristen.
Wann muss ein Dienstzettel ausgestellt werden?
In Österreich ist der Dienstzettel in § 2 AVRAG geregelt. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Dir unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Dienstzettel aushändigen oder auf Deinen Wunsch elektronisch übermitteln, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder dieser nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Ein Dienstzettel ist nicht erforderlich, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Für Arbeitsverhältnisse, die seit dem 28. März 2024 begründet wurden, gilt die Dienstzettelpflicht unabhängig von ihrer Dauer.
Welche Angaben muss ein Dienstzettel enthalten?
Welche Informationen im Dienstzettel stehen müssen, ist ebenfalls im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geregelt. Dazu gehören unter anderem die wichtigsten Eckpunkte Deines Arbeitsverhältnisses – also nicht nur Name und Beginn, sondern auch Angaben zu Tätigkeit, Arbeitszeit und Bezahlung. Typische Pflichtangaben sind:
| Bereich | Was im Dienstzettel stehen sollte |
| Arbeitgeber und Arbeitnehmer | Name und Anschrift beider Vertragsparteien |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | Eintrittsdatum, bei Befristung auch das Ende des Arbeitsverhältnisses |
| Tätigkeit | Vorgesehene Verwendung und kurze Beschreibung Deiner Arbeitsleistung, zum Beispiel als DGKP oder Pflegefachassistenz |
| Arbeitsort | Gewöhnlicher Arbeitsort, Sitz des Unternehmens und ggf. Hinweis auf wechselnde Einsatzorte |
| Arbeitszeit | Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit sowie gegebenenfalls die Bedingungen für Änderungen von Schichtplänen |
| Entgelt | Betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder Grundlohns, weitere Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen und Zulagen, gegebenenfalls die Vergütung von Überstunden sowie Fälligkeit und Art der Auszahlung |
| Urlaub | Ausmaß des jährlichen Urlaubsanspruchs |
| Kündigung | Kündigungsfristen, Kündigungstermin und Hinweis auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren |
| Kollektivvertrag | Bezeichnung der gegebenenfalls anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen, etwa Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung, und Hinweis darauf, wo diese im Betrieb eingesehen werden können |
| Sozialversicherung | Name und Anschrift des zuständigen Sozialversicherungsträgers sowie der betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) |
| Probezeit | Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit |
| Fortbildung | Gegebenenfalls Dein Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung |
| Einstufung | Gegebenenfalls Deine Einstufung in ein allgemeines Entgelt- oder Beschäftigungsschema |
Je nach Arbeitsverhältnis können darüber hinaus weitere Angaben erforderlich sein, etwa Regelungen zu Rufbereitschaften oder besondere Bestimmungen bei unregelmäßigen Arbeitszeiten. Gerade im Gesundheitsbereich lohnt sich deshalb für Dich ein genauer Blick auf alle Formulierungen.
Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/in Stellenangebote
Dienstzettel vs. Arbeitsvertrag – Die Unterschiede im Überblick
Dienstzettel und Arbeitsvertrag werden im Alltag häufig gleichgesetzt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. In ihm vereinbarst Du mit Deinem Arbeitgeber die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Dienstzettel dagegen dient in erster Linie dazu, diese Bedingungen schriftlich festzuhalten und die gesetzliche Informationspflicht des Arbeitgebers zu erfüllen. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die folgende Übersicht:
| Vergleichspunkt | Dienstzettel | Arbeitsvertrag |
| Zweck | Informiert Dich über die wesentlichen Bedingungen Deines Arbeitsverhältnisses | Enthält die Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regeln |
| Rechtliche Funktion | Erfüllt die gesetzliche Informationspflicht des Arbeitgebers und dient der Beweissicherung | Ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses |
| Abschluss | Wird vom Arbeitgeber ausgestellt | Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen |
| Unterschrift | Eine Unterschrift des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht erforderlich | In der Regel unterschreiben beide Vertragsparteien |
| Inhalt | Enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben | Kann zusätzliche individuelle Vereinbarungen enthalten, z. B. zu Fortbildungen, Verschwiegenheit oder Konkurrenzklauseln |
| Rechtliche Grundlage | Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) | Allgemeines Vertragsrecht sowie arbeitsrechtliche Vorschriften |
| Wann ausreichend? | Wird grundsätzlich ausgestellt, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben vorliegt | Ersetzt den Dienstzettel, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten sind |
In der Praxis stellen viele Arbeitgeber keinen eigenen Dienstzettel aus, sondern integrieren die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben direkt in den Arbeitsvertrag. Für Dich ist das grundsätzlich kein Nachteil. Wichtig ist, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sind.
Checkliste: Worauf Du beim Dienstzettel achten solltest
Bevor Du Deinen Dienstzettel ablegst, solltest Du die wichtigsten Angaben sorgfältig prüfen. Fehler oder Unklarheiten lassen sich direkt nach Arbeitsbeginn meist leichter korrigieren als Monate später. Wichtige Prüfpunkte sind vor allem:
| Prüfpunkt | Darauf solltest Du achten |
| Persönliche Daten | Sind Name, Anschrift und Eintrittsdatum korrekt angegeben? |
| Tätigkeitsbezeichnung | Entspricht die angeführte Tätigkeit (z. B. DGKP, Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz) der vereinbarten Stelle? |
| Arbeitsort | Ist der richtige Einsatzort genannt? Sind wechselnde Einsatzorte nachvollziehbar geregelt? |
| Arbeitszeit | Stimmen Wochenstunden, Teilzeit- oder Vollzeitmodell sowie vereinbarte Schichtregelungen? |
| Entgelt | Sind Grundgehalt, Zulagen, ggf. die Vergütung von Überstunden sowie Fälligkeit und Art der Auszahlung korrekt angegeben? |
| Kollektivvertrag und Einstufung | Wurde der richtige Kollektivvertrag angewendet und die korrekte Einstufung festgelegt? |
| Urlaub und Probezeit | Sind Urlaubsanspruch und vereinbarte Probezeit nachvollziehbar aufgeführt? |
| Kündigungsfristen | Stimmen die vereinbarten Kündigungsfristen mit den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelungen überein? |
Du solltest den Dienstzettel gemeinsam mit Deinem Arbeitsvertrag und späteren Änderungsmitteilungen dauerhaft aufbewahren. Die Unterlagen können Dir bei Fragen zu Arbeitszeit, Gehalt oder Kündigungsfristen als wichtiger Nachweis dienen.
Was tun, wenn kein Dienstzettel ausgestellt wird?
Erhältst Du keinen Dienstzettel, obwohl Dein Arbeitgeber zur Ausstellung verpflichtet ist, solltest Du ihn zunächst schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Frist dazu auffordern. Bleiben Fragen offen oder weigert sich Dein Arbeitgeber, die Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, kannst Du Dich an den Betriebsrat, die Arbeiterkammer oder Deine Gewerkschaft wenden. Du kannst Deinen Anspruch außerdem beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen oder eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise beim Magistrat erstatten. Stellt Dein Arbeitgeber den vorgeschriebenen Dienstzettel nicht aus, droht ihm grundsätzlich eine Verwaltungsstrafe von 100 bis 436 Euro. Sind mehr als fünf Arbeitnehmer betroffen oder wurde der Arbeitgeber innerhalb der vergangenen drei Jahre bereits rechtskräftig wegen eines solchen Verstoßes bestraft, beträgt der Strafrahmen 500 bis 2.000 Euro.
Benachteiligungsverbot
Du darfst keine Nachteile erleiden, wenn Du Dein Recht auf einen Dienstzettel geltend machst. Dein Arbeitgeber darf Dich deshalb weder kündigen noch entlassen oder auf andere Weise benachteiligen, nur weil Du die Ausstellung eines Dienstzettels verlangst. Wird Dir aus diesem Grund gekündigt, kannst Du die Kündigung vor Gericht anfechten. Da dafür kurze Fristen gelten können, solltest Du Dich sofort an die Arbeiterkammer, Deine Gewerkschaft oder eine arbeitsrechtliche Beratungsstelle wenden.
Fazit
Der Dienstzettel ist weit mehr als eine Formalität. Er sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis und hilft Dir dabei, Deine wesentlichen Arbeitsbedingungen von Beginn an im Blick zu behalten. Gerade in einem Berufsfeld mit Schichtarbeit, Zulagen und unterschiedlichen Einsatzmodellen ist es sinnvoll, die Angaben genau zu prüfen. Wenn Du Unklarheiten früh ansprichst und Deine Unterlagen sorgfältig aufbewahrst, kannst Du spätere Missverständnisse vermeiden.
Passende Jobs in der Pflege
Auf der Suche nach einem passenden Job in der Pflege? Bei Medi-Karriere gibt es zahlreiche Stellen als Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger, Jobs für Altenpfleger, Stellenangebote für Fachkrankenpfleger und viele mehr.
Wenn Dir unsere Artikel gefallen und Du keine neue Veröffentlichung verpassen möchtest, dann kannst Du hier mit nur einem Klick medi-karriere.at zu Deinen präferierten Quellen bei Google hinzufügen.
Häufige Fragen zum Dienstzettel
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstzettel?
- Ist ein Dienstzettel Pflicht?
- Wann muss ein Dienstzettel ausgestellt werden?
- Musst Du den Dienstzettel unterschreiben?
Ein Arbeitsvertrag enthält die zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen und regelt Eure Rechte und Pflichten. Er kann grundsätzlich auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Ein Dienstzettel dokumentiert dagegen die wesentlichen Bedingungen Deines Arbeitsverhältnisses. Liegt Dir ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vor, ist kein zusätzlicher Dienstzettel erforderlich.
Ja. Liegt Dir kein schriftlicher Arbeitsvertrag mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vor, muss Dir Dein Arbeitgeber einen Dienstzettel ausstellen. Für Arbeitsverhältnisse, die seit dem 28. März 2024 begründet wurden, gilt diese Pflicht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Dein Arbeitgeber muss Dir den Dienstzettel grundsätzlich unverzüglich nach Beginn Deines Arbeitsverhältnisses aushändigen oder auf Deinen Wunsch elektronisch übermitteln. Änderungen gesetzlich vorgeschriebener Angaben muss er Dir unverzüglich, spätestens jedoch am Tag ihres Wirksamwerdens, schriftlich mitteilen. Das gilt nicht, wenn sich eine Änderung unmittelbar aus einem Gesetz oder einer kollektivrechtlichen Regelung ergibt.
Nein, grundsätzlich musst Du einen Dienstzettel nicht unterschreiben. Lies ihn sorgfältig durch und prüfe, ob sein Inhalt mit den mündlich oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen übereinstimmt. Weicht der Dienstzettel davon ab, solltest Du eine schriftliche Richtigstellung verlangen und ihn nicht vorschnell unterschreiben. Soll Deine Unterschrift lediglich den Erhalt bestätigen, sollte dies eindeutig vermerkt sein.
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, “Dienstzettel”, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 08.09.2026)
- Bundesarbeitskammer, “Arbeitsvertrag & Dienstzettel”, https://www.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 08.09.2026)
- Rechtsinformationssystem des Bundes, “Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz”, https://www.ris.bka.gv.at/... (Abrufdatum: 08.09.2026)
- Arbeitskammer Oberösterreich, “Arbeitsvertrag oder Dienstzettel?”, https://ooe.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 08.09.2026)




