Kinderbetreuer (m/w/d) - TBE Feldergasse

Klosterneuburg, NÖ
Vollzeit
24.01.2026
Vollzeit

Stellenbeschreibung

Kinderbetreuer (m/w/d) - TBE Feldergasse

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg sucht eine Kinderbetreuerin (m/w/d) für den Standort TBE Feldergasse. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 40 Wochenstunden (nachmittags derzeit bis maximal 17 Uhr).


Aufgaben:

  • Unterstützung der Elementarpädagogin für einen geordneten Ablauf in der Bildungs- und Betreuungszeit
  • Bei Bedarf Einsatz als Tagesheimhelferin in einer Volksschule (Speisenaufbereitung, Speisenausgabe, Reinigung etc.)


Anforderungsprofil:

  • Freude im Umgang mit Kindern
  • Perfekte Deutschkenntnisse
  • Berufserfahrung wünschenswert
  • Soziale Kompetenz
  • Stressresistenz
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Einwandfreies Vorleben


Wir bieten Ihnen:

  • Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden)
  • Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
  • Versicherung bei der BVAEB
  • 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
  • Weitere Benefits
  • Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe P1 (Elementar- und sozialpädagogischer Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 2.504,70 (40 Wochenstunden).


Bewerbung

Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie),


bis spätestens 23. Jänner 2026

an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung,

in Papierform: Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg,

per E-Mail: bewerbung@klosterneuburg.at

oder per Online-Formular


#wirsindstadt


Nähere Auskünfte erteilt die Referatsleiterin, Frau Helmich, Tel.: 02243/444-220.


Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.