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Die 24-Stunden-Betreuung – häufig auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet – ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege in Österreich. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, auch bei steigendem Unterstützungsbedarf in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Gleichzeitig stellt sie für Angehörige eine wichtige Entlastung dar – insbesondere dann, wenn Betreuung im familiären Umfeld nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Wie funktioniert die 24-Stunden-Betreuung konkret? Welche Aufgaben übernehmen Betreuungskräfte, welche Voraussetzungen gelten und mit welchen Kosten müssen Familien rechnen? Der folgende Artikel gibt einen umfassenden Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht Pflege im eigenen Zuhause
- Betreuungskräfte übernehmen vor allem Alltagsunterstützung und Grundpflege
- Das Modell basiert auf geregelten Arbeits- und Ruhezeiten – keine dauerhafte Rund-um-die-Uhr-Arbeit
- Kosten liegen meist zwischen 2.000 und 3.500 Euro monatlich, Förderungen sind möglich
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Was ist 24-Stunden-Betreuung?
Die 24-Stunden-Betreuung ist in Österreich ein etabliertes Modell der häuslichen Betreuung. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben und eine stationäre Unterbringung hinauszuzögern oder zu vermeiden.
Wichtig ist dabei die korrekte Einordnung: Es handelt sich nicht um eine einzelne Betreuungsperson, die rund um die Uhr arbeitet. Vielmehr ist die 24-Stunden-Betreuung ein organisiertes Betreuungsmodell im privaten Haushalt. Betreuungskräfte leben in der Regel vorübergehend im Haushalt der betreuten Person und unterstützen im Alltag. Die Betreuung umfasst sowohl aktive Unterstützungsphasen als auch geregelte Ruhezeiten. In der Praxis arbeiten Betreuungskräfte meist im Turnus (beispielsweise 14 Tage im Einsatz, danach Wechsel).
24-Stunden-Betreuung vs. Mobile Pflege
Die mobile Pflege erfolgt stundenweise durch ambulante Pflegedienste und umfasst vor allem pflegerische oder medizinische Leistungen. Eine dauerhafte Anwesenheit im Haushalt ist nicht vorgesehen. Die 24-Stunden-Betreuung geht darüber hinaus: Die betreute Person bleibt im eigenen Zuhause und erhält kontinuierliche Unterstützung im Alltag durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft. Medizinische Leistungen werden bei Bedarf weiterhin von mobilen Diensten ergänzt.
24-Stunden-Betreuung: Aufgaben und Tätigkeiten
Die Tätigkeiten in der 24-Stunden-Betreuung konzentrieren sich vor allem auf Unterstützung im Alltag und die Sicherstellung der Grundversorgung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die typischen Tätigkeiten einer 24-Stunden-Pflegekraft.
| Bereich | Typische Tätigkeiten |
|---|---|
| Alltag & Haushalt | Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Bügeln, Botengänge |
| Grundpflege | Unterstützung bei Körperpflege, An- und Ausziehen, Toilettengang |
| Mobilität | Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen |
| Ernährung | Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme |
| Organisation | Terminbegleitung, Erinnerung an Medikamenteneinnahme |
| Soziale Betreuung | Gespräch führen, Begleitung zu Aktivitäten, Gesellschaft leisten |
Im Zentrum steht dabei die Unterstützung im täglichen Leben. Betreuungskräfte helfen bei der Organisation des Alltags, fördern soziale Kontakte und tragen zur Lebensqualität der betreuten Person bei.
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Tätigkeiten, die eine Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erfordern – etwa Injektionen oder Wundversorgung – dürfen nicht übernommen werden. Diese müssen durch mobile Pflegedienste oder medizinisches Fachpersonal erfolgen.
24-Stunden-Betreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Das Hausbetreuungsgesetz definiert klare Kriterien, unter denen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zulässig ist. Diese betreffen sowohl die betreute Person als auch die Betreuungskraft und die organisatorische Ausgestaltung.
Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung
- Die Betreuungskraft muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Es muss ein Anspruch auf Pflegegeld bestehen (in der Regel ab Stufe 3, bei Demenz auch früher möglich)
- Die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden pro Woche umfassen
- Die Betreuungskraft wird in die Hausgemeinschaft aufgenommen (inkl. Wohnraum und Verpflegung)
- Es müssen klare Arbeits- und Ruhephasen eingehalten werden
- Nach spätestens 14 Tagen Einsatz ist eine gleich lange Freizeitphase zu gewähren
Diese Rahmenbedingungen stellen sicher, dass die Betreuung rechtlich abgesichert und gleichzeitig praktikabel im Alltag umsetzbar ist.
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Modelle der 24-Stunden-Betreuung
In Österreich haben sich zwei zentrale Modelle etabliert, die sich vor allem in der Beschäftigungsform unterscheiden und damit auch deutlich bei Kosten, Steuern und Sozialversicherung.
Selbstständige Betreuung (Häufigstes Modell)
Betreuungskräfte arbeiten auf selbstständiger Basis (Gewerbe) und werden über Agenturen oder direkt von Familien organisiert.
Dabei kümmert sich die Betreuungskraft selbst um die Entrichtung der Sozialabgaben und Steuern.
Für Familien bedeutet das: Der vereinbarte Tagessatz (meist 70 bis 90 Euro) stellt den Hauptkostenfaktor dar. Zusätzliche Kosten entstehen meist durch Vermittlungsagenturen, Organisation sowie An- und Abreise. Dieses Modell ist vergleichsweise flexibel und organisatorisch weniger aufwendig, birgt jedoch die Verantwortung, klare vertragliche Regelungen zu treffen – insbesondere zu Leistungen, Arbeitszeiten und Vertretungen.
Unselbstständige Anstellung
Beim unselbstständigen Modell wird die Betreuungskraft angestellt – entweder durch die betreute Person, Angehörige oder eine Organisation. Hier entstehen deutlich umfangreichere Verpflichtungen:
- Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
- Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile)
- Lohnsteuerabführung
- Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften (Urlaub, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Kündigungsschutz)
Neben dem Gehalt fallen also zusätzliche Lohnnebenkosten an. Dadurch ist dieses Modell insgesamt deutlich teurer und organisatorisch anspruchsvoller, bietet jedoch die höchste rechtliche Sicherheit.
Kostenvergleich der Modelle
Die Wahl des Modells hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtkosten:
| Kostenfaktor | Selbständig | Unselbständig |
|---|---|---|
| Grundkosten | Tagessatz (ca. 70 bis 90 Euro) | Bruttogehalt (verhandelbar) |
| Sozialversicherungsbeiträge | Selbst getragen | Durch Arbeitgeber abgeführt (ca. 25 % vom Bruttolohn) |
| Steuern | Selbst organisiert | Durch Arbeitgeber abgeführt |
| Zusatzkosten | Agentur, An- und Abreise | Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sonderzahlungen |
| Monatliche Gesamtkosten | ca. 2.000 bis 3.500 Euro | ca. 3.500 bis 5.000 Euro |
Das selbstständige Modell ist daher meist die wirtschaftlich attraktivere Lösung, während die unselbstständige Anstellung vor allem durch rechtliche Sicherheit überzeugt.
Herausforderungen in der 24-Stunden-Betreuung für Betreuungskräfte
Die 24-Stunden-Betreuung ist mit besonderen Anforderungen verbunden. Die enge Betreuungssituation im Haushalt, die hohe Verantwortung und die teilweise eingeschränkte Trennung zwischen Arbeit und Freizeit können für Betreuungskräfte belastend sein.
Umso wichtiger sind klare Absprachen zu Aufgaben und Arbeitszeiten sowie ausreichend Erholungsphasen. Auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Angehörigen, Betreuungskräften und Vermittlungsstellen trägt wesentlich zu einer stabilen Betreuungssituation bei.
Hilfe und Unterstützung für Betreuungskräfte
- Telefon-Seelsorge: 142
- Arbeiterkammer (Beratung zu Arbeitsrecht und Beschäftigung in den jeweiligen Bundesländern): www.arbeiterkammer.at/kontakt
- Ö3-Kummernummer: 116 123
- BÖP-Helpline (Psychologische Hilfe bei Krisen): 01 504 8000, helpline@psychologiehilft.at
- Telefonische Krisenberatung des Österreichischen Vereins für Individualpsychologie: 0677 634 67 950
Kosten und Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Die tatsächlichen Kosten der 24-Stunden-Betreuung können je nach Betreuungssituation, Qualifikation und Organisationsform deutlich variieren.
Die folgende Beispielrechnung zeigt eine typische monatliche Kalkulation im häufigsten Modell – der selbstständigen Betreuung – und veranschaulicht, wie sich die effektiven Kosten durch Förderungen reduzieren können.
| Position | Betrag in Euro |
| Betreuungskraft (80 € pro Tag) | 2.400,00 € |
| Agenturkosten | + 400,00 € |
| Fahrtkosten | + 200,00 € |
| Gesamtkosten | 3.000,00 € |
| Pflegegeld (Stufe 3) | - 592,60 € |
| Zuschuss | - 800,00 € |
| Effektive Kosten | 1.607,40 € |
Für die Mehrkosten der 24-Stunden-Betreuung können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen in Höhe von bis zu 800 Euro bei angestellten Betreuungskräften und bis zu 400 Euro bei selbständig erwerbstätigen Betreuungskräften gewährt werden. Bei zwei Betreuungspersonen verdoppelt sich der Betrag entsprechend.
Für die finanzielle Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen
- Die betreute Person muss Pflegegeld mindestens der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz beziehen
- Es muss eine nachgewiesene Notwendigkeit für eine 24-Stunden-Betreuung bestehen
- Die Betreuungsperson muss in den Haushalt aufgenommen werden
- Das monatliche Netto-Gesamteinkommen der betreuten Person darf 2.500 Euro nicht überschreiten
Fazit
Die 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiger Baustein der häuslichen Versorgung in Österreich. Sie ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause, stellt jedoch gleichzeitig hohe Anforderungen an Organisation, Finanzierung und Arbeitsbedingungen. Langfristig funktioniert dieses Modell nur dann nachhaltig, wenn rechtliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Gesundheit der Betreuungskräfte gleichermaßen berücksichtigt werden.
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Häufige Fragen
- Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung in Österreich?
- Was sind die Nachteile der 24-Stunden-Betreuung?
- Welche Förderung gibt es für die 24-Stunden-Betreuung?
- Für wen ist die 24-Stunden-Betreuung sinnvoll?
Die Kosten liegen meist zwischen 2.000 und 3.500 Euro pro Monat. Beim unselbstständigen Modell kommen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Lohnnebenkosten hinzu. Förderungen und Pflegegeld können die tatsächliche Belastung deutlich reduzieren.
Herausforderungen sind vor allem die Kosten, der organisatorische Aufwand, sowie das Zusammenleben im Haushalt. Zudem dürfen Betreuungskräfte keine medizinischen Tätigkeiten übernehmen.
Ab Pflegegeldstufe 3 sind monatliche Zuschüsse von bis zu 800 Euro (selbstständig) bzw. 1.600 Euro (angestellt) möglich. Zusätzlich kann das Pflegegeld zur Finanzierung genutzt werden.
Für Personen mit hohem Unterstützungsbedarf, die weiterhin zu Hause leben möchten und keine durchgehende Betreuung durch Angehörige haben.
- AK Oberösterreich, “24-Stunden-Betreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz”, https://ooe.arbeiterkammer.at/... (Letzter Zugriff am: 10.04.2026)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, “24-Stunden-Betreuung”, https://www.sozialministerium.gv.at/... (Letzter Zugriff am: 10.04.2026)




