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Hitzewellen sind in Zeiten des Klimawandels längst kein einmaliges Phänomen mehr. Auch in Österreich steigen die Temperaturen im Sommer immer öfter auf gesundheitsgefährdende Werte an. Für Pflegefachkräfte bedeutet das eine doppelte Belastung: Denn während sie selbst körperlich gefordert sind, müssen sie gleichzeitig Patienten betreuen. Hitzeschutz wird damit sowohl individuell als auch strukturell zu einer Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dieser Beitrag beleuchtet, wie sich Pflegefachkräfte vor Hitze schützen können und welche Rolle Arbeitgeber dabei spielen.
Das Wichtigste in Kürze
- Hitzewellen belasten Pflegekräfte doppelt: sowohl körperlich durch die Arbeit selbst als auch durch steigende Temperaturen.
- Mit einfachen Maßnahmen wie richtiger Kleidung, ausreichend Flüssigkeit und geplanten Pausen kannst Du Deine Gesundheit im Sommer schützen.
- Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Dich vor Hitzegefahren zu schützen.
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Warum ist Hitze für Pflegekräfte besonders gefährlich?
Pflege ist körperlich anstrengend. Physisch schwere Arbeiten, wie das Lagern, Mobilisieren oder Waschen von Patienten, führen zu einer erhöhten Wärmeproduktion im Körper. Gleichzeitig verhindern Hygienemaßnahmen wie Schutzkittel, Handschuhe oder Masken eine natürliche Wärmeabgabe. Hinzu kommen oft schlecht klimatisierte Räumlichkeiten, mangelnde Lüftungsmöglichkeiten oder unzureichende Möglichkeiten für Pausen. Eine Kombination, die das Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme massiv erhöht.
Bereits ab einer Umgebungstemperatur von 26 bis 30 Grad kann die Leistungsfähigkeit messbar sinken. Die gesundheitlichen Auswirkungen können von Schwindel, Kopfschmerzen und Kreislaufbeschwerden, bis hin zu gefährlichen Hitzekollapsen oder sogar einem Hitzschlag reichen. Eine Studie der International Labour Organization aus 2019 zeigt, dass Hitzestress die weltweite Produktivität massiv gefährdet. Ein ernstes Problem auch für Pflegekräfte, die konzentriert und präzise arbeiten müssen.
Habe ich als Pflegekraft Anspruch auf zusätzliche Pausen oder Hitzefrei bei extremen Temperaturen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Pflegekräfte in Österreich nicht, da der Pflegebetrieb auch bei extremer Hitze aufrechterhalten werden muss. Dein Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Kurzpausen, kühle Ruheräume oder angepasste Dienstzeiten zu ermöglichen. Manche Kollektivverträge enthalten zudem betriebliche Regelungen zu Pausen bei besonderer Belastung wie Hitze.
Hitzeschutz: Klimawandel verschärft das Problem
Mit dem Fortschreiten des Klimawandels rechnet auch Österreich mit häufigeren und längeren Hitzeperioden. Laut Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) haben sich die Anzahl der Hitzetage (über 30 Grad Celsius) seit den 1960er Jahren vervielfacht. Damit wächst auch die Relevanz von Hitzeschutzmaßnahmen im beruflichen Kontext.
Praktische Maßnahmen zum Hitzeschutz im Pflegealltag
Im Pflegealltag sind einfache, aber wirksame Maßnahmen entscheidend, um sich selbst vor den Belastungen durch Hitze zu schützen. Die folgenden praktischen Tipps helfen Pflegekräften dabei, trotz hoher Temperaturen leistungsfähig und gesund zu bleiben.
Dienst- und Schutzkleidung optimieren
Leichte und atmungsaktive Kleidung aus Baumwolle oder speziellen Funktionsmaterialien hilft, Hitzestaus zu vermeiden. Auch unter der Schutzkleidung sollten Pflegekräfte möglichst leichte Kleidung tragen. Schutzkittel aus atmungsaktiveren Materialien oder spezielle hitzereflektierende Overalls können eine sinnvolle Ergänzung sein.
Regelmäßige Flüssigkeitszufuhr etablieren
Pflegekräfte sollten regelmäßig trinken. Idealerweise alle 20 bis 30 Minuten ein Glas Wasser. Besonders wichtig ist es, bereits vor Beginn der Schicht gut hydriert zu sein. Einrichtungen können dies unterstützen, indem sie leicht zugängliche Wasserstationen oder isotonische Getränke bereitstellen. Auch der Konsum von wasserreichem Obst und Gemüse wie Melone, Gurke oder Beeren kann helfen, den Flüssigkeitshaushalt zu stabilisieren.
Pausen und Erholungsphasen gezielt einplanen
Kurze, regelmäßige Pausen sind essenziell, um Überhitzung zu vermeiden. Arbeitgeber sollten Ruheräume schaffen, die möglichst kühl gehalten werden. Auch die Anpassung der Arbeitszeiten, etwa durch Vorverlegung in die kühleren Morgenstunden, kann die Belastung mindern.
Raumklima verbessern
Neben klassischen Ventilatoren können auch Verdunstungskühler, Klimageräte oder mobile Kühlmatten helfen. Wichtig ist jedoch eine sachgerechte Anwendung, um keine Erkältungen oder Kreislaufprobleme zu provozieren. Fenster sollten gezielt in den frühen Morgen- und späten Abendstunden geöffnet werden, um frische Luft hereinzulassen.
Ernährung anpassen
Leichte, kalorienarme Kost wie Salate, Joghurt, Gemüsegerichte oder Obst entlastet den Körper zusätzlich. Schwer verdauliche oder fettige Speisen fördern hingegen die innere Wärmeproduktion und sollten an heißen Tagen lieber gemieden werden.
Auf Warnzeichen achten
Symptome wie Schwindel, starker Durst, Kopfschmerzen, Übelkeit oder eine gerötete, trockene Haut sind Warnzeichen für eine mögliche Überhitzung. Pflegekräfte sollten sensibilisiert sein, bei sich selbst und Kollegen diese Anzeichen ernst zu nehmen und sofort Maßnahmen wie Flüssigkeitszufuhr und Abkühlung zu ergreifen.
Rechtliche Grundlagen: Arbeitgeber sind in der Pflicht
In Österreich verpflichtet das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber dazu, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu minimieren. Dazu zählen explizit auch Umwelteinflüsse wie beispielsweise hohe Temperaturen. Das Arbeitsinspektorat kann kontrollieren, ob Betriebe Maßnahmen zum Hitzeschutz umsetzen, beispielsweise durch Anpassung der Arbeitszeiten, Bereitstellung von Getränken oder Verbesserung der Lüftungssituation. Auch Schulungen zum Thema Hitzeschutz gehören zum präventiven Arbeitsschutz.
Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bietet zudem Präventionsangebote und Informationsmaterialien speziell zum Thema Hitze am Arbeitsplatz an. Trotzdem fehlen in Österreich bislang spezifische gesetzliche Grenzwerte für Temperaturen in Innenräumen am Arbeitsplatz, wie sie etwa in Deutschland mit der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 definiert sind.
Welche Schritte kann ich einleiten, wenn mein Arbeitgeber keine Hitzeschutzmaßnahmen umsetzt?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es für Pflegekräfte in Österreich nicht, da der Pflegebetrieb auch bei extremer Hitze aufrechterhalten werden muss. Dein Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Kurzpausen, kühle Ruheräume oder angepasste Dienstzeiten zu ermöglichen. Manche Kollektivverträge enthalten zudem betriebliche Regelungen zu Pausen bei besonderer Belastung wie Hitze.
Welche Schritte kann ich einleiten, wenn mein Arbeitgeber keine Hitzeschutzmaßnahmen umsetzt?
Zunächst solltest Du das Problem intern dokumentieren und schriftlich bei Deiner Führungskraft oder der Sicherheitsvertrauensperson melden. Bleibt eine Reaktion aus, kannst Du Dich an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden, das die Einhaltung des ASchG kontrolliert und Verbesserungen einfordern kann. Auch der Betriebsrat, sofern vorhanden, kann hier unterstützend tätig werden und auf die Umsetzung von Schutzmaßnahmen drängen. Die AUVA bietet zusätzlich kostenlose Beratung und Informationsmaterial, falls Du unsicher bist, welche Maßnahmen konkret einzufordern sind.
Prävention als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Hitzeschutz sollte integraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sein. Dazu gehören nicht nur akute Schutzmaßnahmen während Hitzeperioden, sondern auch präventive Strategien wie:
- Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte
- Erstellung von betrieblichen Hitzeschutzplänen
- Sensibilisierung für klimabedingte Gesundheitsgefahren
- Investitionen in bauliche Maßnahmen wie Wärmeschutzverglasungen, außenliegenden Sonnenschutz oder Dachbegrünungen
Ein strukturiertes BGM erhöht nicht nur die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, sondern auch die Arbeitsqualität und Patientensicherheit.
Fazit
Hitzeschutz ist kein “Nice-to-have” mehr, sondern gehört zum Pflichtprogramm jeder Pflegeeinrichtung. Neben individuellen Strategien sind vor allem Gesetz- und Arbeitgeber gefragt, ihre Schutzpflichten ernst zu nehmen. Mit strukturellen Anpassungen, Schulungen und innovativen Präventionsmaßnahmen kann der Pflegealltag auch in heißen Sommermonaten gesund und sicher gestaltet werden.
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Häufige Fragen
- Gibt es finanzielle Zuschüsse oder steuerliche Vorteile für hitzeschutzbedingte Anschaffungen wie Funktionskleidung?
- Wie kann ich als Bewerber bereits im Bewerbungsgespräch erkennen, ob ein Arbeitgeber Hitzeschutz ernst nimmt?
- Wie kann mein Arbeitgeber präventiv tätig werden?
Eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit für private Anschaffungen wie Funktionsunterwäsche gibt es in Österreich nicht automatisch, da Arbeitskleidung grundsätzlich vom Arbeitgeber gestellt werden sollte. Wenn Du selbst in geeignete Kleidung investierst, kann diese unter Umständen als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, sofern ein eindeutiger beruflicher Zusammenhang besteht. Viele Träger und Kliniken übernehmen zudem die Kosten für atmungsaktive Dienstkleidung oder stellen sie direkt zur Verfügung.
Frag gezielt nach, ob es einen betrieblichen Hitzeschutzplan gibt und wie dieser in der Praxis umgesetzt wird, etwa durch klimatisierte Pausenräume oder angepasste Dienstzeiten im Sommer. Ein seriöser Arbeitgeber kann Dir konkrete Beispiele nennen, statt nur allgemein auf gesetzliche Pflichten zu verweisen. Auch die Frage nach der Ausstattung mit atmungsaktiver Schutzkleidung oder Kühltechnik in Patientenzimmern gibt Aufschluss über die tatsächliche Priorität des Themas.
Prävention ist das A und O. Durch Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte, die Erstellung von betrieblichen Hitzeschutzplänen und die Investitionen in Wärmeschutzverglasungen oder Dachbegrünungen lassen sich präventiv Hitzeschutzmaßnahmen ergreifen.
- European Climate and Health Observatory, “Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz”, https://climate-adapt.eea.europa.eu/... (Abrufdatum: 15.07.2026)
- International Labour Organization, “Working on a warmer planet”, https://www.ilo.org/... (Abrufdatum: 15.07.2026)
- Arbeitsinspektion, “Arbeiten bei Hitze im Freien”, https://www.arbeitsinspektion.gv.at/... (Abrufdatum: 15.07.2026)
- Auva, “Hitzeschutzverordnung: AUVA berät bei Umsetzung”, https://auva.at/... (Abrufdatum: 15.07.2026)
- WKO, “Grundlagen des ASchG”, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 15.07.2026)


