Inhaltsverzeichnis
Wer in den Sommerferien erste Einblicke in Pflege- und Gesundheitsberufe gewinnen möchte, findet in Österreich zahlreiche Möglichkeiten für ein Ferialpraktikum in der Pflege. Ob Krankenhaus, Pflegeheim oder Sozialeinrichtung: Es bietet wertvolle Praxiserfahrung und die Chance, den Pflegeberuf unter realen Bedingungen kennenzulernen. Gleichzeitig handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis mit klar geregelten Rechten und einer gesetzlichen Entlohnung. Der folgende Beitrag erklärt, was ein Ferialpraktikum in der Pflege ausmacht, welche Voraussetzungen Bewerber erfüllen müssen, wie hoch die Bezahlung ausfällt und wie Interessierte einen Praktikumsplatz finden.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Ferialpraktikum in der Pflege ist ein reguläres Arbeitsverhältnis – keine unbezahlte Schnupperstunde. Die Bezahlung muss mindestens nach Kollektivvertrag erfolgen. Die Dauer beträgt in der Regel vier bis acht Wochen und liegt klassischerweise in den Sommerferien. Viele Stellen werden bereits im Herbst oder Winter für den darauffolgenden Sommer vergeben. Impfnachweise (MMR, Hepatitis B) werden von den meisten Einrichtungen vorausgesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Ferialpraktikum?
Ein Ferialpraktikum ist in Österreich klar definiert: Es ist immer ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit sämtlichen damit verbundenen Rechten und Pflichten, das in der Regel vier bis acht Wochen dauert. Wichtig ist dabei der Unterschied zum Pflichtpraktikum: Dieses ist Teil einer Ausbildung und dient primär dem Kompetenzerwerb, oft mit reduzierter oder keiner Entlohnung. Ein Ferialpraktikum wird hingegen freiwillig und außerhalb des Ausbildungsrahmens absolviert. Dadurch besteht grundsätzlich Anspruch auf eine vollständige Vergütung nach Kollektivvertrag, inklusive anteiliger Sonderzahlungen und eines anteiligen Urlaubsanspruchs.
Voraussetzungen für ein Ferialpraktikum in der Pflege
Die genauen Voraussetzungen für ein Ferialpraktikum unterscheiden sich je nach Einrichtung, folgen jedoch meist ähnlichen Kriterien. Grundsätzlich ist es bereits ab 15 Jahren nach Abschluss der Pflichtschule möglich. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen setzen allerdings ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.
Das Angebot richtet sich vor allem an Schüler und Studenten, die erste praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen sammeln möchten. Wer im Rahmen seiner Ausbildung ein Pflichtpraktikum benötigt, wird häufig bevorzugt. Dennoch haben auch freiwillige Bewerber gute Chancen, insbesondere wenn sie ihr Interesse am Pflegeberuf im Bewerbungsprozess überzeugend darstellen.
Da Ferialpraktikanten in direkten Kontakt mit Patienten kommen, verlangen die meisten Einrichtungen aktuelle Impfnachweise. Üblicherweise wird ein Nachweis über die Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) gefordert. Darüber hinaus verlangen viele Arbeitgeber Impfungen gegen Hepatitis B und Varizellen (Windpocken). Wer fehlende Impfungen nachholen muss, sollte dies daher frühzeitig planen. Denn einige Impfserien benötigen mehrere Monate bis zum vollständigen Schutz.
Was erwartet mich im Ferialpraktikum in der Pflege?
Ob Krankenhaus, Pflegeheim oder Sozialeinrichtung: Ferialpraktikanten können in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Von der Pflege, über Küche und Reinigung, bis hin zum Patienten- und Krankentransport ist alles möglich. Im Pflegebereich selbst übernehmen Ferialpraktikanten beispielsweise folgende Aufgaben:
- Stationsassistenz
- Unterstützung bei der Grundpflege unter Anleitung
- Patientenbegleitung
- Transportaufgaben
- Administrative Tätigkeiten auf den Stationen
Eigenständige medizinische oder pflegerische Tätigkeiten dürfen ohne entsprechende Qualifikation jedoch nicht übernommen werden. Stattdessen erfolgt die Mitarbeit stets unter Anleitung und Aufsicht ausgebildeter Pflegekräfte.
Rechte und Gehalt im Ferialpraktikum
Ferialpraktikanten haben dieselben grundlegenden Arbeitnehmerrechte wie alle anderen Beschäftigten. Konkret bedeutet das:
- Entlohnung nach Kollektivvertrag
- Schriftliche Lohnabrechnung
- Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn
- Anteilig erworbener Urlaubsanspruch
- Anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Die Höhe der Vergütung hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag und der Einrichtung ab. In vielen Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialeinrichtungen liegt das monatliche Bruttogehalt für Ferialpraktikanten zwischen 1.200 und 1.650 Euro.
Tipp nach dem Praktikum: Lohnabrechnungen aufbewahren und eine Arbeitnehmerveranlagung in Betracht ziehen – so kann zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückgefordert werden.
Wie und wann sollte ich mich bewerben?
Der wichtigste Tipp überhaupt: Bewirb Dich so früh wie möglich. Viele große Einrichtungen schreiben ihre Stellen bereits im Herbst oder Winter für den darauffolgenden Sommer aus. Beim Ordensklinikum Linz startet die Ausschreibung etwa typischerweise im November. Zu den größten Anbietern von Ferialpraktika im Pflegebereich zählen:
| Einrichtung | Standorte | Dauer |
|---|---|---|
| Wiener Gesundheitsverbund | Wien | max. 4 Wochen |
| OÖG (Oberösterreichische Gesundheitsholding) | Linz, Rohrbach, Freistadt, Schärding, Bad Ischl, Gmunden, Vöcklabruck, Kirchdorf, Steyr | 4 Wochen |
| Ordensklinikum Linz | Linz | min. 4 Wochen |
| Barmherzige Brüder | Österreichweit (30 Einrichtungen) | 4 – 8 Wochen |
| KAGes | Steiermark | 4 Wochen |
| Caritas | Österreichweit | 4 – 8 Wochen |
Neben Lebenslauf und Zeugnissen verlangen die meisten Arbeitgeber ein Motivationsschreiben, in dem Du Dein Interesse am Pflegeberuf begründest. Deshalb empfiehlt es sich, die Karriereseiten der gewünschten Einrichtungen regelmäßig zu beobachten.
Checkliste: Gut vorbereitet ins Ferialpraktikum
Wer ein Ferialpraktikum in der Pflege beginnt, sollte nicht nur an die praktischen Aufgaben denken, sondern auch organisatorische und rechtliche Aspekte beachten. Die folgende Checkliste hilft dabei, wichtige Formalitäten rechtzeitig zu erledigen.
- Dienstvertrag oder Dienstzettel vor Arbeitsbeginn prüfen
- Arbeitszeiten und Entlohnung schriftlich bestätigen lassen
- Erforderliche Impfnachweise rechtzeitig organisieren
- Auf die Anmeldung zur Sozialversicherung achten
- Wichtige Unterlagen und Lohnabrechnungen aufbewahren
- Bei Fragen frühzeitig Ansprechpartner in der Einrichtung kontaktieren
- Nach Abschluss des Praktikums eine Praktikumsbestätigung oder ein Dienstzeugnis anfordern
Fazit zum Ferialpraktikum in der Pflege
Ein Ferialpraktikum in der Pflege ist weit mehr als ein klassischer Ferienjob. Es bietet einen realistischen Einblick in den Pflegealltag, vermittelt praktische Erfahrungen und ermöglicht erste Kontakte im Gesundheitswesen. Für viele Jugendliche und Studenten ist das Ferialpraktikum zudem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Ausbildung oder Karriere in der Pflege. Wer sich frühzeitig bewirbt und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt, verbessert seine Chancen auf einen begehrten Praktikumsplatz deutlich.
Passende Jobs in der Pflege
Passende Jobs in der Pflege findet man bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Pflegeassistent, Stellenangebote als DGKP, Pflegehelfer-Stellen und viele mehr.
Wenn Dir unsere Artikel gefallen und Du keine neue Veröffentlichung verpassen möchtest, dann kannst Du hier mit nur einem Klick medi-karriere.at zu Deinen präferierten Quellen bei Google hinzufügen.
Häufige Fragen
- Wie alt muss ich für ein Ferialpraktikum sein?
- Welche Aufgaben übernehme ich bei einem Ferialpraktikum im Krankenhaus oder Pflegeheim?
- Wie viel verdiene ich bei einem Ferialpraktikum?
- Wann sollte man sich für ein Ferialpraktikum bewerben?
Grundsätzlich ist ein Ferialpraktikum in Österreich ab 15 Jahren nach Abschluss der Pflichtschule möglich. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen setzen jedoch ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.
Ferialpraktikanten unterstützen Pflege- und Betreuungsteams bei einfachen Tätigkeiten unter Anleitung. Dazu zählen etwa Patientenbegleitungen, Transportdienste, organisatorische Aufgaben auf Station oder administrative Tätigkeiten.
Die Bezahlung erfolgt nach dem jeweiligen Kollektivvertrag der Einrichtung. Die Höhe des Gehalts variiert daher je nach Arbeitgeber, Bundesland und Tätigkeitsbereich. Da es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, besteht Anspruch auf eine Entlohnung.
Da viele Einrichtungen ihre Plätze früh vergeben, sollte die Bewerbung möglichst bereits im Herbst oder Winter für den folgenden Sommer erfolgen. Gute Chancen bestehen meist bei einer Bewerbung zwischen Oktober und Jänner.
- Bundesarbeitskammer Wien, “10 Tipps für Ferialjobber:innen”, https://www.arbeiterkammer.at/... (Letzter Zugriff am: 06.07.2026)
- Bundeskanzleramt Österreich, “Allgemeines zur Ferialpraxis”, https://www.oesterreich.gv.at/... (Letzter Zugriff am: 06.07.2026)
- AMS Österreich, “Ferialjob”, https://www.ams.at/... (Letzter Zugriff am: 06.07.2026)



