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Eine Pflegeausbildung eröffnet hervorragende Berufsperspektiven, ist jedoch oft mit finanziellen Herausforderungen verbunden. Genau hier setzt das Pflegestipendium an. Die Förderung des Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt angehende Pflegekräfte während ihrer Ausbildung finanziell und erleichtert den Einstieg oder Quereinstieg in einen Pflege- und Sozialbetreuungsberuf. Doch wer hat Anspruch auf die Förderung? Wie hoch fällt das Pflegestipendium aus? Und wie läuft die Antragstellung beim AMS ab? Dieser Artikel gibt eine Schritt-für-Schritt-Einleitung für Interessierte.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegestipendium unterstützt Personen während einer Pflege- oder Sozialbetreuungsausbildung finanziell.
- Die Förderung beträgt derzeit mindestens 1.650 Euro pro Monat und umfasst zusätzlich Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
- Voraussetzungen sind eine förderfähige Ausbildung mit mindestens 25 Wochenstunden sowie die Genehmigung durch das AMS vor Ausbildungsbeginn.
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Was ist das Pflegestipendium?
Das Pflegestipendium ist eine Sonderform der „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts” (DLU), die der Arbeitsmarktservice (AMS) im Rahmen von Pflegeausbildungen vergibt. Ziel der Förderung ist es, mehr Menschen für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe zu gewinnen und den beruflichen Umstieg in eine Branche mit hohem Personalbedarf zu erleichtern.
Während der Ausbildung erhalten Förderungsbezieher eine monatliche finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus bietet das Pflegestipendium einen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsschutz für die gesamte Förderdauer.
Wer hat Anspruch auf das Pflegestipendium?
Das Pflegestipendium richtet sich insbesondere an Personen, die eine Ausbildung in einem Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf absolvieren möchten und dafür finanzielle Unterstützung benötigen. Grundsätzlich besteht Anspruch auf das Pflegestipendium, wenn das 20. Lebensjahr vollendet wurde und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beim AMS
- Mindestens zwei Jahre seit Ende der Ausbildungspflicht (Pflichtschule) oder der Matura vergangen
- Karenzierung durch den Arbeitgeber für die Dauer der Ausbildung
Darüber hinaus gelten für das Pflegestipendium weitere Voraussetzungen. Die gewählte Ausbildung muss mindestens 25 Wochenstunden umfassen. Außerdem muss der Antrag vor Ausbildungsbeginn beim AMS eingehen und eine Förderzusage vorliegen. Zusätzlich ist ein persönliches Beratungsgespräch beim AMS verpflichtend. Ob die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, klärt die zuständige AMS-Geschäftsstelle im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Wichtig: Die Ausbildung sollte erst nach Vorliegen der Förderzusage beginnen. Startet die Ausbildung bereits vor der Genehmigung, kann der Förderanspruch entfallen. Deshalb empfiehlt es sich, den Beratungstermin mindestens vier bis sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn wahrzunehmen.
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Das Pflegestipendium kann für verschiedene Ausbildungen im Pflege- und Sozialbetreuungsbereich beantragt werden. Gefördert werden insbesondere Berufe, für die ein hoher Fachkräftebedarf besteht. Dazu gehören Im Gesundheits- und Sozialwesen etwa:
- Pflegeassistenz (PA)
- Pflegefachassistenz (PFA)
- Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP)
- Fach-Sozialbetreuer
- Sozialpädagogen
Da nicht jede Ausbildung automatisch förderfähig ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung mit dem AMS. So lassen sich unnötige Verzögerungen vermeiden und die Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen.
Höhe und Dauer der Förderungszahlungen
Die Förderung beträgt aktuell mindestens rund 1.650 Euro pro Monat. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines täglichen Tagsatzes, der 2026 bei 55,01 Euro liegt. Wer bereits einen höheren Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hat, erhält den jeweils höheren Betrag.
Die Förderung läuft grundsätzlich über die gesamte Ausbildungsdauer. Die maximale Förderdauer beträgt vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Pflegestipendium für höchstens zwei unterschiedliche Ausbildungen bezogen werden. Die Ausbildung muss dabei planmäßig innerhalb des maximalen Förderzeitraumes abgeschlossen werden können.
Weitere finanzielle Unterstützung möglich
Neben dem monatlichen Pflegestipendium können je nach persönlicher Situation weitere Förderungen beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse für Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder andere ausbildungsbedingte Aufwendungen. Ob und in welcher Höhe zusätzliche Leistungen möglich sind, wird individuell im Rahmen der AMS-Beratung geprüft.
Schritt für Schritt: Wie beantrage ich ein Pflegestipendium?
Damit das Pflegestipendium bewilligt werden kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Die folgende Übersicht zeigt den üblichen Ablauf von der Ausbildungswahl bis zur Förderzusage.
| Schritt | Was ist zu tun? | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| 1. Ausbildung auswählen | Förderfähige Pflege- oder Sozialbetreuungsausbildung finden | Nicht jede Ausbildung wird automatisch gefördert |
| 2. Ausbildungsplatz sichern | Bewerbung bei einer Schule, Fachhochschule oder Ausbildungseinrichtung | Aufnahmebestätigung oder Ausbildungszusage aufbewahren |
| 3. AMS-Beratung vereinbaren | Termin bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle vereinbaren | Das Beratungsgespräch ist verpflichtend |
| 4. Antrag stellen | Antrag auf Pflegestipendium beim AMS einreichen | Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn gestellt werden |
| 5. Unterlagen vorlegen | Erforderliche Nachweise einreichen | Fehlende Dokumente können die Bearbeitung verzögern |
| 6. Förderzusage abwarten | Entscheidung des AMS abwarten | Erst nach der Bewilligung besteht Anspruch auf die Förderung |
| 7. Ausbildung beginnen | Ausbildung starten und gegebenenfalls Nachweise erbringen | Der Ausbildungsfortschritt kann überprüft werden |
Benötigte Unterlagen für das Pflegestipendium
Für die Antragstellung werden in der Regel ein gültiger Lichtbildausweis, ein Lebenslauf, eine Aufnahmebestätigung oder Ausbildungszusage, Nachweise über bisherige Ausbildungen, sowie ein Nachweis über Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Karenzierung benötigt. Zusätzlich sollten die Bankverbindung und gegebenenfalls Nachweise über Kinder oder Familienzuschläge bereitgehalten werden.
Fazit
Das Pflegestipendium zählt zu den attraktivsten Fördermöglichkeiten für den Einstieg oder Quereinstieg in einen Pflegeberuf in Österreich. Neben der monatlichen finanziellen Unterstützung profitieren Förderungsbezieher von einer umfassenden Sozialversicherung sowie möglichen Zusatzleistungen.
Entscheidend ist jedoch die rechtzeitige Planung: Das AMS muss den Antrag vor Ausbildungsbeginn genehmigen. Wer die Voraussetzungen frühzeitig prüft, alle Unterlagen vorbereitet und rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbart, schafft die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in die Pflegeausbildung.
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Häufige Fragen
- An welcher AMS-Geschäftsstelle muss die Antragstellung erfolgen?
- Kann das Pflegestipendium mit einem Nebenjob kombiniert werden?
- Muss das Pflegestipendium zurückgezahlt werden?
- Kann das Pflegestipendium auch für ein Studium beantragt werden?
Zuständig für das Pflegestipendium ist grundsätzlich die AMS-Geschäftsstelle am Hauptwohnsitz. Dort finden das verpflichtende Beratungsgespräch sowie die Antragstellung statt.
Ein Zuverdienst ist grundsätzlich möglich. Allerdings gelten bestimmte Einkommensgrenzen und Voraussetzungen. Die individuelle Situation sollte daher vorab mit dem AMS abgeklärt werden.
Nein, das Pflegestipendium ist eine Förderung und kein Darlehen. Eine Rückzahlung ist daher nicht erforderlich.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegestipendium auch für ein Bachelorstudium der Gesundheits- und Krankenpflege gewährt werden. Entscheidend ist, dass die Ausbildung zu den förderfähigen Pflegeausbildungen zählt und die Voraussetzungen des AMS erfüllt werden.
- Bundeskanzleramt Österreich, “Pflegestipendium”, https://www.oesterreich.gv.at/... (Letzter Zugriff am: 17.07.2026)
- AMS Österreich, “Pflegestipendium”, https://www.ams.at/... (Letzter Zugriff am: 17.07.2026)
- Bundesarbeitskammer, “Pflegestipendium”, https://www.arbeiterkammer.at/... (Letzter Zugriff am: 17.07.2026)


