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Viele Pflegekräfte in Österreich überlegen, zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit einen Nebenjob anzunehmen – sei es, um das Einkommen aufzubessern, neue Erfahrungen zu sammeln oder fachliche Kompetenzen zu erweitern. Dabei gelten jedoch sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber klare gesetzliche Vorgaben. Wer einen Nebenjob in der Pflege in Betracht zieht, sollte daher die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und darauf achten, dass es zu keinen Konflikten mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis kommt.
Der folgende Artikel erklärt, welche Voraussetzungen für einen Nebenjob in der Pflege gelten, welche Tätigkeiten grundsätzlich erlaubt sind, in welchen Fällen Arbeitgeber eine Nebentätigkeit einschränken können und welche Möglichkeiten es für Pflegekräfte gibt, nebenbei tätig zu werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekräfte dürfen grundsätzlich einen Nebenjob ausüben, solange die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird
- Arbeitszeitgesetz und gesetzliche Ruhezeiten müssen unbedingt eingehalten werden
- Viele Arbeitsverträge sehen eine Melde- oder Genehmigungspflicht für Nebenjobs vor
- Nebenjobs in der Pflege sind z. B. in mobiler Betreuung, Beratung oder Weiterbildung möglich
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für einen Nebenjob in der Pflege
Grundsätzlich gilt: Pflegekräfte dürfen neben ihrer Hauptbeschäftigung grundsätzlich eine weitere Tätigkeit ausüben, solange dadurch die Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind insbesondere folgende Punkte entscheidend:
- Arbeitszeitgesetz beachten: Die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen berücksichtigt werden.
- Gesundheit und Sicherheit: Die zusätzliche Tätigkeit darf nicht zu körperlicher Überlastung führen, da sonst sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Qualität der Pflege beeinträchtigt werden könnten.
- Vertragliche Regelungen: Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zu Nebentätigkeiten. Diese sollten geprüft werden, um Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
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Nebenjob in der Pflege: Was ist erlaubt?
Nebenjobs, die nicht in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen, sind grundsätzlich erlaubt. Dazu zählen Tätigkeiten wie mobile Pflegeeinsätze, Betreuung in Tagesstätten oder Lehrtätigkeiten an Ausbildungsstätten. Auch administrative Tätigkeiten oder Beratungen im Gesundheitsbereich sind zulässig, sofern die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden.
Einschränkungen bestehen allerdings, wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht oder wenn er zu einer Überlastung führt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Nebenjob untersagen, sofern ein konkreter Grund vorliegt. Pauschale Verbote ohne sachlichen Anlass sind dagegen unzulässig.
Nebenjob: Verdienst, Steuern und Sozialversicherung
Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 liegt bei 551,10 Euro pro Monat. Bei einem höheren Verdienst, sind Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung (14,12 %) sowie 0,5 % Arbeiterkammer-Umlage zu zahlen. Für Sonderzahlungen fällt nur der SV-Beitrag an. Steuerlich zählt das Gesamteinkommen im Jahr – ab 14.769 Euro steuerpflichtig.
Wann darf ein Nebenjob in der Pflege untersagt werden?
Pflegekräfte sollten jede Nebentätigkeit im Vorfeld mit dem Arbeitgeber besprechen und – wenn erforderlich – eine Genehmigung einholen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber in Österreich eine Nebentätigkeit nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen:
- Wettbewerbsverbot: Tätigkeiten im direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber
- Arbeitszeitgesetz: Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten oder Ruhezeiten
- Beeinträchtigung der Haupttätigkeit: Wenn der Nebenjob die Leistungsfähigkeit oder Patientensicherheit gefährdet
- Tendenzbetriebe: Tätigkeiten, die die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen könnten
- Tarifvertragliche Einschränkungen: Vorgaben aus dem jeweiligen Tarifvertrag
- Urlaubsgesetz: Nebentätigkeiten dürfen gesetzliche Urlaubsansprüche nicht beeinträchtigen
Pauschale Verbote sind unzulässig. Arbeitgeber müssen den konkreten Sachverhalt prüfen und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen. Eine offene Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hilft dabei, mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Welche Nebenjobs gibt es für Pflegekräfte?
Pflegekräfte verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse und praktische Erfahrung, die auch außerhalb der regulären Tätigkeit gefragt sind. Daher bieten sich verschiedene Möglichkeiten, zusätzliches Einkommen zu erzielen und gleichzeitig neue berufliche Erfahrungen zu sammeln. Neben klassischen Pflegeeinsätzen können Pflegekräfte ihr Wissen beispielsweise auch in Beratung, Weiterbildung oder Gesundheitsförderung einbringen.
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Mobile Pflege und Betreuung | Betreuung von Senioren oder Unterstützung im Alltag, z. B. bei Hausbesuchen oder stundenweiser Pflege |
| Lehrtätigkeiten und Schulungen | Weitergabe von Fachwissen in Erste-Hilfe-Kursen, Pflegekursen oder bei Schulungen für Angehörige |
| Beratung im Gesundheitsbereich | Beratung von Pflegebedürftigen oder Angehörigen, z. B. zu Pflegeorganisation, Hilfsmitteln oder Prävention |
| Administrative Tätigkeiten | Unterstützung bei Pflegeplanung, Dokumentation oder Qualitätsmanagement in Einrichtungen oder Projekten |
| Gesundheits- und Präventionsangebote | Durchführung von Kursen oder Workshops zu Themen wie Bewegung, Entspannung oder gesunder Lebensstil |
Insgesamt bieten diese Nebenjobs Pflegekräften die Möglichkeit, ihre Fachkenntnisse sinnvoll einzusetzen und gleichzeitig flexibel zusätzliches Einkommen zu erzielen. Dennoch bleibt wichtig, dass Arbeitszeiten, gesetzliche Vorgaben und mögliche Regelungen im Arbeitsvertrag stets eingehalten werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nebenjob in der Pflege richtig anmelden
Ein Nebenjob in der Pflege kann eine sinnvolle Ergänzung zur Haupttätigkeit sein – rechtlich und organisatorisch sind jedoch einige Schritte zu beachten. Die folgende Anleitung zeigt übersichtlich, wie man dabei vorgeht:
| Schritt | Was ist tun? | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| 1. Arbeitsvertrag prüfen | Arbeitsvertrag auf Regelungen zu Nebentätigkeiten prüfen | Genehmigungspflicht ist zulässig, pauschale Verbote ohne Begründung nicht |
| 2. Arbeitgeber informieren | Nebenjob vorab melden (idealerweise schriftlich) | Ablehnung nur bei berechtigtem Grund (z. B. Konkurrenz, Überlastung, Arbeitszeitverstöße) |
| 3. Arbeitszeit beachten | Gesamtarbeitszeit aus Haupt- und Nebenjob berechnen | Max. 12 Std./Tag, 48 Std./Woche, mind. 11 Std. Ruhezeit |
| 4. Nebenjob anmelden | Je nach Tätigkeit anmelden | Unselbständig: über Arbeitgeber; Selbständig: Finanzamt, ggf. Gewerbe, SVS |
| 5. Steuern klären | Gesamteinkommen berücksichtigen | Steuerpflicht ab 14.769 € (2026), mehrere Jobs werden zusammengezählt |
| 6. Sozialversicherung prüfen | Versicherungsstatus je nach Einkommen klären | Bis 551,10 € geringfügig, darüber SV-Beiträge (ca. 14,12 %) |
| 7. Belastung einschätzen | Eigene Leistungsfähigkeit realistisch bewerten | Überlastung vermeiden, Patientensicherheit sicherstellen |
| 8. Beratung nutzen | Versicherungsstatus je nach Einkommen klären | Arbeiterkammer, Finanzamt, SVS, Steuerberater oder Betriebsrat helfen weiter |
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Häufige Fragen
- Darf man als Pflegekraft einen Nebenjob ausüben?
- Muss der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden?
- Wann darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagen?
- Welche Nebenjobs eignen sich für Pflegekräfte besonders gut?
Ja, Pflegekräfte dürfen grundsätzlich einen Nebenjob ausüben. Voraussetzung ist, dass die Haupttätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Außerdem müssen gesetzliche Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten sowie mögliche Regelungen im Arbeitsvertrag eingehalten werden.
In vielen Fällen ja. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, nach denen eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet oder von ihm genehmigt werden muss. Auch ohne ausdrückliche Pflicht ist es oft sinnvoll, den Arbeitgeber zu informieren.
Ein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit untersagen, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens betroffen sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht, gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt oder die Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigt.
Beliebte Nebenjobs für Pflegekräfte sind zusätzliche Einsätze in der mobilen Pflege, Tätigkeiten in der Betreuung, Erste-Hilfe-Kurse, Pflegeberatung oder administrative Aufgaben im Gesundheitsbereich. Auch Kurse oder Workshops im Bereich Gesundheitsförderung können eine interessante Nebenverdienstmöglichkeit sein.
- Bundeskanzleramt Österreich, “Zulässigkeit einer Nebenbeschäftigung”, https://www.oesterreich.gv.at/... (Letzter Zugriff am: 13.03.2026)
- Bundeskanzleramt Österreich, “Überstunden und Höchstarbeitszeit”, https://www.usp.gv.at/... (Letzter Zugriff am: 13.03.2026)
- Bundesarbeitskammer, “Arbeitsverhältnis und geringfügige Beschäftigung”, https://www.arbeiterkammer.at/... (Letzter Zugriff am: 13.03.2026)


