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Medi-Karriere Magazin Pflege ist Schwerarbeit

Pflege ist jetzt Schwerarbeit

Pflege ist jetzt Schwerarbeit

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Schwerarbeit?
  2. Auf wen trifft die Regelung zu?
  3. Rechtliche Grundlage und Umsetzung
  4. Voraussetzungen
  5. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
  6. Checkliste: Falle ich unter die Regelung?
  7. Passende Jobs

Pflegeberufe gelten in Österreich seit 1. Jänner 2026 offiziell als Schwerarbeit. Damit erkennt der Gesetzgeber erstmals die dauerhaft hohen körperlichen und psychischen Belastungen im Pflegealltag an. Die neue Regelung ermöglicht bestimmten Pflegeberufen den Zugang zur Schwerarbeitspension und schafft klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Betroffen sind unter anderem Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Pflegeassistenten, auch bei Teilzeit ab 50 Prozent Beschäftigung. Der Beitrag erläutert, was Schwerarbeit bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen greifen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen die Anerkennung auf Pflegekräfte und den Pflegearbeitsmarkt in Österreich hat.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Schwerarbeit?
  2. Auf wen trifft die Regelung zu?
  3. Rechtliche Grundlage und Umsetzung
  4. Voraussetzungen
  5. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
  6. Checkliste: Falle ich unter die Regelung?
  7. Passende Jobs

Was bedeutet Schwerarbeit?

Schwerarbeit bezeichnet im österreichischen Pensionsrecht Tätigkeiten, die dauerhaft mit besonders hohen körperlichen oder psychischen Belastungen verbunden sind. Dazu zählen etwa schwere körperliche Arbeit, häufiges Heben und Tragen, Arbeiten unter Zeitdruck sowie belastende Schicht- und Nachtarbeit. Auch psychische Belastungen, etwa durch hohe Verantwortung oder dauerhaften Stress, fließen in die Bewertung ein. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit im Arbeitsalltag.

Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei, dass bestimmte Berufe die Gesundheit langfristig stärker beanspruchen als andere. Ziel der Regelung ist es, betroffenen Arbeitnehmern einen früheren und sozial abgesicherten Pensionsantritt zu ermöglichen. Die Anerkennung als Schwerarbeit erfolgt im Rahmen des gesetzlichen Pensionssystems. Grundlage bildet die sogenannte Schwerarbeitspension, die an klar definierte Kriterien gebunden ist. Diese Regelung soll gesundheitliche Risiken abfedern und die Arbeitsrealität besonders belasteter Berufsgruppen angemessen berücksichtigen.

Checkliste Schwerarbeit: Diese Kriterien zählen

  • Unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr an mindestens sechs Arbeitstagen pro Monat mit jeweils mindestens sechs Stunden
  • Arbeiten unter extremer Hitze oder Kälte gemäß Nachtschwerarbeitsgesetz
  • Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen mit mindestens 10 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Schwere körperliche Arbeit mit hohem Energieaufwand
  • Berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen ohne überwiegende Verwaltungstätigkeit
  • Ausübung einer Tätigkeit trotz 80 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3
  • Alle Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeitsbeitrag geleistet wurde

Pflege ist Schwerarbeit – Auf wen in der Pflege trifft die Regelung zu?

Mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2026 werden zentrale Pflegeberufe in die gesetzliche Schwerarbeitsregelung aufgenommen. Von der Neuregelung profitieren mehrere Berufsgruppen. Dazu zählen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachassistenten sowie Pflegeassistenten. Auch Beschäftigte in Teilzeit können die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen, sofern das Beschäftigungsausmaß mindestens 50 Prozent beträgt.

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Pflege ist Schwerarbeit – Rechtliche Grundlage und Umsetzung

Die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Pflegeberufen als Schwerarbeit bildet das österreichische Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Verbindung mit der Schwerarbeitsverordnung. Diese regelt, unter welchen Bedingungen Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten und welche Kriterien für den Zugang zur Schwerarbeitspension erfüllt sein müssen. Maßgeblich sind dabei Art, Intensität und Dauer der beruflichen Belastung.

Die konkrete Umsetzung erfolgt über das gesetzliche Pensionssystem. Zuständig für die Prüfung und Anerkennung von Schwerarbeitszeiten ist die Pensionsversicherungsanstalt. Sie bewertet auf Basis gesetzlich definierter Kriterien, ob die ausgeübte Pflegetätigkeit als Schwerarbeit anerkannt wird. Entscheidend ist dabei nicht allein der formale Berufstitel, sondern die tatsächliche Tätigkeit im Arbeitsalltag.

Mit der Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeitsverordnung wird das bestehende Rechtssystem erweitert. Dadurch erhalten Pflegekräfte erstmals einen klar geregelten Zugang zu den entsprechenden pensionsrechtlichen Sonderbestimmungen.

Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension in der Pflege

Der Anspruch auf eine Schwerarbeitspension in der Pflege ist an klar definierte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Maßgeblich sind sowohl das Lebensalter als auch die Dauer der Versicherungszeiten. Pflegekräfte können die Schwerarbeitspension frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres antreten. Zusätzlich müssen mindestens 540 Versicherungsmonate vorliegen, wobei Pflichtversicherungszeiten im Vordergrund stehen.

Ein zentrales Kriterium stellt der Nachweis von Schwerarbeitsmonaten dar. Innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt müssen mindestens 120 Monate Schwerarbeit nachgewiesen werden. Als Schwerarbeitsmonat gilt ein Kalendermonat, in dem an mindestens 15 Tagen Tätigkeiten unter besonders belastenden Bedingungen ausgeübt wurden. Dazu zählen unter anderem regelmäßiges Heben schwerer Lasten, körperlich fordernde Pflegehandlungen sowie belastende Schicht- und Nachtdienste.

Auch interessant: Auch Ärzte fordern Schwerarbeitsprivilegien.

Pflege ist Schwerarbeit – Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Die Anerkennung der Pflege als Schwerarbeit wird den Pflegearbeitsmarkt in Österreich nachhaltig beeinflussen. Der Beruf gewinnt dadurch an gesellschaftlicher und rechtlicher Wertschätzung, was die Attraktivität für Berufseinsteiger erhöhen kann. Gleichzeitig verbessert die neue Regelung die Perspektiven für erfahrene Pflegekräfte, die bisher oft bis ins hohe Alter unter hoher Belastung gearbeitet haben.

Im Kontext des bestehenden Fachkräftemangels sendet die Schwerarbeitsanerkennung ein wichtiges Signal. Bessere Rahmenbedingungen können dazu beitragen, mehr Pflegekräfte langfristig im Beruf zu halten und vorzeitige Berufsausstiege zu reduzieren. Auch für Rückkehrer und Quereinsteiger entsteht ein zusätzlicher Anreiz, sich für eine Tätigkeit in der Pflege zu entscheiden. Langfristig könnte die Reform die Stabilität des Pflegesystems stärken und die Versorgungssicherheit verbessern.

Checkliste: Falle ich unter die Schwerarbeitsregelung?

Fachkräfte können, sofern sie noch nicht von ihrem Arbeitgeber informiert wurden, selbst überprüfen, ob auch ihre Tätigkeit unter die Schwerarbeitsregelung fällt.

  1. Arbeitnehmer sollten zuerst prüfen, ob ihre Tätigkeit den Kriterien / Voraussetzung für Schwerarbeit entspricht.
  2. Dann sollten sich Fachkräfte um einen Nachweis der Monate mit Schwerarbeit bei ihrem Arbeitgeber bemühen.
  3. Der Arbeitgeber muss die Schwerarbeit dann der Sozialversicherung melden.

Passende Jobs in der Pflege

Passende Jobs in der Pflege findet man bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Pflegeassistent, Stellenangebote als DGKP, Pflegehelfer-Stellen und viele mehr.

Häufige Fragen

  1. Ist Pflege Schwerarbeit in Österreich?
  2. Ja, Pflegeberufe gelten in Österreich ab 1. Jänner 2026 offiziell als Schwerarbeit und werden gesetzlich anerkannt.

  3. Welche Berufe fallen unter Schwerarbeit in Österreich?
  4. Unter Schwerarbeit fallen unter anderem Pflegeberufe, Bau- und Industriearbeit, Nachtarbeit sowie Tätigkeiten mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung.

  5. Was bedeutet Schwerarbeit für die Rente?
  6. Schwerarbeit ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Pensionsantritt über die Schwerarbeitspension.

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Quellen
  1. Pensionsversicherungsanstalt, „Pflegeberufe gelten künftig als Schwerarbeit“, https://www.pv.at/web/ueber-uns-und-karriere/presse/newsmeldungen/2025/pflegeberufe-schwerarbeit (Abrufdatum: 13.01.2026).
  2. Pensionsversicherungsanstalt, „Schwerarbeitspension“, https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/schwerarbeitspension (Abrufdatum: 13.01.2026).
  3. Springer Pflege, „Österreich: Pflege als Schwerarbeit anerkannt“, https://www.springerpflege.de/politik/gesundes-arbeiten/oesterreich-pflege-als-schwerarbeit-/50906754 (Abrufdatum: 13.01.2026).
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Antonia Knobel
Antonia Knobel
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 19.01.2026
Themen: Alle Themengebiete, DGKP, News und Politik, Pflege
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