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Medi-Karriere Magazin Pflegebonus: Neuerungen beim Angehörigenbonus 2024

Pflegebonus: Neuerungen beim Angehörigenbonus 2024

Pflegebonus: Neuerungen beim Angehörigenbonus 2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Neuerungen beim Pflegebonus
  3. Wo wird der Pflegebonus ausgezahlt?
  4. Wie hoch ist der Pflegebonus?
  5. Wer erhält den Pflegebonus?
  6. Passende Jobs

Der sogenannte Pflegebonus wird 2024 nun auch in Tirol weiterhin ausgezahlt. Die mit offiziellem Titel “Angehörigenbonus” lautende Entlastung für Personen mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern ist eine der zentralen Neuerungen, die im Zuge der der österreichischen Pflegereform 2022/2023 erlassen wurden. Dieser Beitrag thematisiert die Neuerungen bezogen auf den Pflegebonus 2024 und fokussiert die Empfängergruppe, Höhe und Auszahlungsweise des Pflegebonus.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Neuerungen beim Pflegebonus
  3. Wo wird der Pflegebonus ausgezahlt?
  4. Wie hoch ist der Pflegebonus?
  5. Wer erhält den Pflegebonus?
  6. Passende Jobs

Definition

Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Denn der demographische Wandel vollzieht sich immer weiter. Die 18 Maßnahmen im zweiten Teil der Pflegereform, welche Ende Mai 2023 erlassen wurde, zielten darauf ab, die Rahmenbedingungen für Mitarbeitende in der Pflege zu verbessern: Durch mehr finanzielle Unterstützung, größere Kompetenzbereiche für DGKP und Erleichterungen bei Nostrifikationen.

Der erste Teil der Pflegereform, 2022 in Kraft getreten, umfasste insgesamt 20 Maßnahmen, mit einem Gesamt-Etat von einer Milliarde Euro. Beschäftigte in der Pflege und pflegende Angehörige sollten hier mehr Geld erhalten. Der Angehörigenbonus, weiter verbreitet unter der Bezeichnung “Pflegebonus”, ist dabei eine der grundlegenden Veränderungen für pflegende Angehörige. Diese finanzielle Aufstockung zielt darauf ab, die Anstrengungen und Belastungen des Gesundheits-, Pflege- und Betreuungspersonals während der COVID-19-Pandemie auszugleichen. Gleichzeitig soll durch diese Maßnahme die Attraktivität von Pflegeberufen gesteigert werden.

Neuerungen beim Pflegebonus

Nach zahlreichen Interventionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern wurde nun auch der Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderung in das entsprechende Gesetz mit aufgenommen. Dadurch erhalten auch diese Angehörigen den Pflegebonus. Des Weiteren vermeldet das Bundesland Tirol Neuerungen. Und auch bei den Angehörigengesprächen und der Haushaltsregelung wurde nachgebessert. Übrigens: Ab 1. Jänner 2026 haben Pflegekräfte offiziell den Status von Schwerarbeitern und erhalten damit einige Vorteile.

Streitfall Tirol

2023 wurden in Tirol knapp 24 Millionen Euro als Pflegebonus ausbezahlt. Nun ist klar: Die Entgelt-Zulage wird auch in 2024 fortgesetzt. Die Fortsetzung der Zahlung bestätigten diverse österreichische Medien jüngst im Jänner 2024. Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele versichert, dass die Auszahlung durch eine Novelle des Pflegefondsgesetzes nun sichergestellt ist. Eine Landesverordnung am 12. Dezember 2023 bejahte diesen Sachverhalt.

Im Jahr 2022 wurden in Tirol insgesamt 23,8 Millionen Euro als Pflegebonus ausbezahlt, was einem Ausschöpfungsgrad von 92,13 Prozent entspricht. Kritisiert wird seitens der Betroffenen, dass nicht die vollen 100 Prozent ausgeschöpft wurden. Hinzu kommt, dass der Personalmangel in Tirol verringert werden muss, um die Zahl leerstehender Betten in Heimen, Kliniken und Spitälern zu reduzieren. Pflegeheime in Tirol mussten 2023 rund jedes zehnte Bett aufgrund von Personalmangel schließen.

Angehörigengespräch

Die Pflege eines Angehörigen stellt eine erhebliche psychische Belastung dar. Häufig führt dies zu Stress, Überforderung, Angst und Sorgen bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Deswegen gibt es auch bei der Information von Angehörigen Nachbesserungen. Im Rahmen von sogenannten Angehörigengesprächen erhalten Pflegende niederschwellige Aufklärung und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Situation. Zukünftig wird das kostenlose Angebot von fünf auf bis zu zehn Einheiten pro Jahr erweitert.

Getrennte Haushalte erhalten Pflegebonus

Eine weitere positive Neuerung: Die Bezugsberechtigten müssen zukünftig nicht mehr zwingend mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese Regelung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und ermöglicht insgesamt 80.000 Angehörigen, von den finanziellen Unterstützungen zu profitieren.

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Wo wird der Pflegebonus ausgezahlt?

Die Verantwortung für die Auszahlung liegt in den Händen der Bundesländer. Niederösterreich hatte 2022 als einziges Bundesland angekündigt, den Pflegebonus zu erhöhen. Die anderen Länder verwiesen auf „Einheitlichkeit“. Bis Anfang 2023 war der Bonus noch nicht in allen Bundesländern in gleicher Höhe ausbezahlt worden. Steiermark setzte zur Auszahlung des Pflegebonus zum Beispiel ein aufrechtes Dienstverhältnis zum 01.12.2022 voraus. In Wien erhalten pflegende Angehörige seit Juli 2023 den kompletten Bonus.

Wie hoch ist der Pflegebonus?

2023 stand Personen, die ihre nahestehenden Angehörigen pflegen, automatisch ein Anspruch von 750 Euro für das zweite Halbjahr 2023 zu. Ab dem Jahr 2024 erhöht sich dieser Betrag auf 1.500 Euro jährlich, sofern sie sich aufgrund ihrer Pflegetätigkeit in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterhin versichert haben. Auch andere Angehörige mit niedrigem Einkommen (zum Beispiel Pensionisten) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Angehörigenbonus. Hierfür müssen sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Interessant hierbei: Der Bonus beläuft sich eigentlich auf 2.000 Euro. Hierin enthalten sind allerdings bereits sämtliche Dienstgeberbeiträge, die nicht bei den Angehörigen ankommen. Zieht man diese ab, erhalten Betroffene die genannten 1.500 Euro. Dieser Betrag unterliegt jedoch vollständig der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Der Bonus wird in gleichen Teilen auf die Monate verteilt ausgezahlt, einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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Wer erhält den Pflegebonus?

Gemäß dem Entgelterhöhung-Zweckzuschussgesetz haben nur Angehörige bestimmter Berufe Anspruch auf den Bonus. Dazu gehören Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachassistenten, Pflegeassistenten, Heimhelfer, Fachsozialbetreuer und Diplomsozialbetreuer. Ebenfalls berücksichtigt werden Mitarbeiter mit älteren Ausbildungen, die gemäß dem Sozialbetreuungsberufegesetz den Diplom- und Fachsozialbetreuern gleichgestellt sind. Mitarbeiter mit anderen Ausbildungen, einschließlich jener mit Unterstützungsbereichsausbildungen (UBV), haben keinen Anspruch auf diesen Bonus. Entscheidend ist ausschließlich die Art der Ausbildung, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.

Der Pflegebonus richtet sich an Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Um Anspruch auf diesen Bonus zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei spielen die Pflegestufe des betreuten Angehörigen, die Dauer der Pflege sowie das monatliche Nettoeinkommen eine entscheidende Rolle.

Angehörigenbonus: Antragsstellung

Um einen Antrag auf den Angehörigenbonus zu stellen, müssen Angehörige folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
  • Die Pflege erfolgt seit mindestens einem Jahr.
  • Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1.500 Euro nicht überschreiten.
  • Es darf kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung bestehen.
  • Das Kriterium, dass beide Personen im selben Haushalt leben müssen, wurde im Mai 2023 gestrichen. Daher haben nun auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf den Pflegebonus, selbst wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit der zu pflegenden Person leben.

Passende Jobs

Passende Jobs in der Pflege gibt es bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Pflegeassistenz, Jobs als Pflegefachassistenz und DGKP-Stellen.

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Quellen
  1. Sozialministerium: Pflegereform, https://www.sozialministerium.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  2. Pflegereform 2022 – 2024: Das Wichtigste auf einen Blick, https://pflege.gv.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  3. Pflegebonus für pflegende Angehörige wird nachgebessert, Pflegelehre kommt, https://www.parlament.gv.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  4. Arbeitskammer Oberösterreich: Beim Pflegebonus jetzt nachbessern, https://ooe.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  5. Sozialausschuss beschließt Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige, https://www.parlament.gv.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  6. Pflegebonus für überlassenes Pflegepersonal, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  7. Pflegebonus 2024, https://www.finanz.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  8. Fakten zum Pflegebonus, https://www.oejab-betriebsrat.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  9. Pflegebonus wird auch in Tirol 2024 ausgezahlt, https://www.tt.com/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Dieser Artikel ist nur zur Information bestimmt. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbst Behandlungen durchzuführen, anzufangen oder abzusetzen sowie Diagnosen zu stellen. Die Informationen können keine qualifizierte fachliche Ausbildung oder einen Arztbesuch ersetzen. Individuelle Inhalte und Informationen können leider nicht zur Verfügung gestellt und spezifische Fragestellungen nicht geklärt werden.
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Veröffentlicht am: 07.02.2024
Themen: Alle Themen, News und Politik, Pflege
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