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Medi-Karriere Magazin Angehörigenbonus

Angehörigenbonus: Das hat sich seit der Reform 2024 getan

Angehörigenbonus: Das hat sich seit der Reform 2024 getan

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Angehörigenbonus?
  2. Wie hoch ist der aktuelle Angehörigenbonus?
  3. Wer erhält den Angehörigenbonus?
  4. Was wurde noch erneuert?

Die mit offiziellem Titel “Angehörigenbonus” lautende Entlastung für Personen mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern war eine der zentralen Neuerungen, die im Zuge der der österreichischen Pflegereform 2022/2023 erlassen wurden. Dieser Beitrag thematisiert die Neuerungen, die seit 2024 gelten und fokussiert die Empfängergruppe, die aktuelle Höhe und Auszahlungsweise des Pflegebonus.

Das Wichtigste zum Angehörigenbonus in Kürze

  • Der Angehörigenbonus (Pflegebonus) wird für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 4 der gepflegten Person gezahlt.
  • Er liegt 2026 bei monatlich 134,30 €, was 1.611,60 € jährlich entspricht.
  • Anspruchsberechtigt sind u.a. DGKP, Pflegefachassistenten, Pflegeassistenten, Heimhelfer, Fach- und Diplomsozialbetreuer.
  • Voraussetzungen: Der zu Pflegende muss Pflegestufe 4 oder höher haben, die Pflegedauer muss seit mindestens einem 1 Jahr bestehen und das Netto-Monatseinkommen muss unter 1.710,90 € (im Jahr 2026) liegen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Angehörigenbonus?
  2. Wie hoch ist der aktuelle Angehörigenbonus?
  3. Wer erhält den Angehörigenbonus?
  4. Was wurde noch erneuert?

Was ist der Angehörigenbonus?

Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der wichtigsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Denn der demographische Wandel vollzieht sich immer weiter. Die 18 Maßnahmen im zweiten Teil der Pflegereform, welche Ende Mai 2023 erlassen wurde, zielten darauf ab, die Rahmenbedingungen für Mitarbeitende in der Pflege zu verbessern: Durch mehr finanzielle Unterstützung, größere Kompetenzbereiche für DGKP und Erleichterungen bei Nostrifikationen.

Der erste Teil der Pflegereform, 2022 in Kraft getreten, umfasste insgesamt 20 Maßnahmen, mit einem Gesamt-Etat von einer Milliarde Euro. Beschäftigte in der Pflege und pflegende Angehörige sollten hier mehr Geld erhalten. Der Angehörigenbonus, weiter verbreitet unter der Bezeichnung “Pflegebonus”, ist dabei eine der grundlegenden Veränderungen für pflegende Angehörige. Diese finanzielle Aufstockung zielt darauf ab, die Anstrengungen und Belastungen des Gesundheits-, Pflege- und Betreuungspersonals während der COVID-19-Pandemie auszugleichen. Gleichzeitig sollte durch diese Maßnahme die Attraktivität von Pflegeberufen gesteigert werden.

Nach zahlreichen Interventionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern wurde auch der Bereich der Betreuung von Menschen mit Behinderung in das entsprechende Gesetz mit aufgenommen. Dadurch erhalten auch diese Angehörigen den Pflegebonus. Und auch bei den Angehörigengesprächen und der Haushaltsregelung wurde nachgebessert. Seit dem 01. Jänner 2026 haben Pflegekräfte zudem den Status von Schwerarbeitern und erhalten damit einige Vorteile.

Mehr zur Schwerarbeitsregelung findest Du hier:

  • Pflege als Schwerberuf

Wie hoch ist der aktuelle Angehörigenbonus?

Im Jahr 2026 gilt ein monatlicher Angehörigenbonus von 134,30 Euro. Das entspricht 1.611,60 Euro jährlich. Zuvor war er im Jahr 2024 auf 1.500 Euro jährlich erhöht worden. Die Verantwortung für die Auszahlung liegt in den Händen der Bundesländer.

Wer erhält den Angehörigenbonus?

Gemäß dem Entgelterhöhung-Zweckzuschussgesetz haben nur Angehörige bestimmter Berufe Anspruch auf den Bonus. Dazu gehören Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachassistenten, Pflegeassistenten, Heimhelfer, Fachsozialbetreuer und Diplomsozialbetreuer. Ebenfalls berücksichtigt werden Mitarbeiter mit älteren Ausbildungen, die gemäß dem Sozialbetreuungsberufegesetz den Diplom- und Fachsozialbetreuern gleichgestellt sind. Mitarbeiter mit anderen Ausbildungen, einschließlich jener mit Unterstützungsbereichsausbildungen (UBV), haben keinen Anspruch auf diesen Bonus. Entscheidend ist ausschließlich die Art der Ausbildung, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.

Der Pflegebonus richtet sich an Personen, die Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Um Anspruch auf diesen Bonus zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei spielen die Pflegestufe des betreuten Angehörigen, die Dauer der Pflege sowie das monatliche Nettoeinkommen eine entscheidende Rolle.

Angehörigenbonus: Antragsstellung

Um einen Antrag auf den Angehörigenbonus zu stellen, müssen Angehörige folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
  • Die Pflege erfolgt seit mindestens einem Jahr.
  • Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 2026 1.710,90 Euro nicht überschreiten.
  • Es darf kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung bestehen.
  • Das Kriterium, dass beide Personen im selben Haushalt leben müssen, wurde im Mai 2023 gestrichen. Daher haben nun auch pflegende Angehörige einen Anspruch auf den Pflegebonus, selbst wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt mit der zu pflegenden Person leben.

Was wurde noch erneuert?

Im Zuge der Reform 2024 gab es auch Neuerungen beim Angehörigengespräch und bei getrennten Haushalten.

Angehörigengespräch

Die Pflege eines Angehörigen stellt eine erhebliche psychische Belastung dar. Häufig führt dies zu Stress, Überforderung, Angst und Sorgen bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Deswegen gibt es auch bei der Information von Angehörigen Nachbesserungen. Im Rahmen von sogenannten Angehörigengesprächen erhalten Pflegende niederschwellige Aufklärung und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Situation. Zukünftig wird das kostenlose Angebot von fünf auf bis zu zehn Einheiten pro Jahr erweitert.

Getrennte Haushalte erhalten Pflegebonus

Die Bezugsberechtigten müssen seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zwingend mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese Regelung ermöglichte im Jahr 2024 insgesamt 80.000 Angehörigen, von den finanziellen Unterstützungen zu profitieren.

Häufige Fragen zum Angehörigenbonus

  1. Wie hoch ist der Angehörigenbonus 2026?
  2. 134,30 € monatlich, insgesamt 1.611,60 € im Jahr. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein durch die Pensionsversicherung bzw. SVS.

  3. Welche Berufsgruppen haben Anspruch auf den Bonus als pflegende Angehörige?
  4. Nur Personen mit einer Ausbildung als DGKP, Pflegefachassistent, Pflegeassistent, Heimhelfer, Fach- oder Diplomsozialbetreuer – auch bei älteren, gleichgestellten Ausbildungen nach dem Sozialbetreuungsberufegesetz. Wer eine Unterstützungsbereichsausbildung (UBV) hat, ist ausgeschlossen. Die Art der Ausbildung zählt, nicht die aktuelle Tätigkeit.

  5. Wie hoch darf mein Einkommen sein, um Anspruch zu haben?
  6. Das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen darf 1.710,90 € (Wert 2026) nicht überschreiten. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person Pflegestufe 4 oder höher haben und die Pflege muss seit mindestens einem Jahr überwiegend erfolgen.

  7. Muss ich mit der gepflegten Person im selben Haushalt leben?
  8. Nein. Diese Voraussetzung wurde im Mai 2023 gestrichen. Seither können auch Angehörige mit getrenntem Wohnsitz den Bonus beantragen – das betraf 2024 rund 80.000 zusätzliche Personen.

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Quellen
  1. Sozialministerium: Pflegereform, https://www.sozialministerium.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  2. Pflegereform 2022 – 2024: Das Wichtigste auf einen Blick, https://pflege.gv.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  3. Pflegebonus für pflegende Angehörige wird nachgebessert, Pflegelehre kommt, https://www.parlament.gv.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  4. Arbeitskammer Oberösterreich: Beim Pflegebonus jetzt nachbessern, https://ooe.arbeiterkammer.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  5. Sozialausschuss beschließt Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige, https://www.parlament.gv.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  6. Pflegebonus für überlassenes Pflegepersonal, https://www.wko.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  7. Pflegebonus 2024, https://www.finanz.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  8. Fakten zum Pflegebonus, https://www.oejab-betriebsrat.at/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
  9. Pflegebonus wird auch in Tirol 2024 ausgezahlt, https://www.tt.com/... (Abrufdatum: 25.01.2024)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026

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