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Medi-Karriere Magazin Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum braucht es ausländische Fachkräfte?
  2. Wer braucht eine Anerkennung?
  3. Rechtliche Grundlagen
  4. Abschlüsse aus dem europäischen Raum
  5. Abschlüsse aus Drittstaaten
  6. Anerkennung von DGKP und Pflege(fach)assistenz
  7. Die Rolle von RWR-Karte
  8. So kann man das Verfahren beschleunigen
  9. Checkliste: Diese Dokumente braucht es
  10. Anlaufstellen
  11. Passende Jobs

Ausländische Fachkräfte spielen eine zentrale Rolle, um den wachsenden Pflegebedarf in Österreich zu decken und die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Dabei ist es entscheidend, dass die Abschlüsse aller Pflegekräfte offiziell anerkannt werden. Je nach Herkunftsland erfolgt dies entweder über die Anerkennung von EU-/EWR- bzw. Schweizer Abschlüssen oder über die Nostrifikation von Drittstaatenabschlüssen. Parallel regeln Aufenthaltstitel wie die Rot-Weiß-Rot-Karte die rechtliche Grundlage für Niederlassung und Beschäftigung. Der folgende Artikel erklärt, welche Schritte notwendig sind, welche Unterlagen benötigt werden und welche Anlaufstellen unterstützen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum braucht es ausländische Fachkräfte?
  2. Wer braucht eine Anerkennung?
  3. Rechtliche Grundlagen
  4. Abschlüsse aus dem europäischen Raum
  5. Abschlüsse aus Drittstaaten
  6. Anerkennung von DGKP und Pflege(fach)assistenz
  7. Die Rolle von RWR-Karte
  8. So kann man das Verfahren beschleunigen
  9. Checkliste: Diese Dokumente braucht es
  10. Anlaufstellen
  11. Passende Jobs

Warum braucht es ausländische Fachkräfte in der österreichischen Pflege?

Österreich steht im Pflegebereich vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Immer mehr Menschen benötigen Betreuung, gleichzeitig scheiden viele Pflegekräfte wieder aus dem Beruf aus. Um die Versorgung weiterhin sicherzustellen braucht es daher zusätzlich gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland. Der österreichische Staat unterstützt ihre Integration durch klare gesetzliche Regeln und anerkannte Verfahren, etwa über das Gesundheitsberuferegister, die Nostrifikation ausländischer Abschlüsse oder spezielle Zuwanderungsmodelle wie die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für Mangelberufe. Diese Maßnahmen erleichtern qualifizierten Pflegepersonen den Berufseinstieg in die Pflege.

Welche Pflegekräfte brauchen eine Anerkennung ihrer Abschlüsse?

Wer seine Ausbildung im Ausland abgeschlossen hat, braucht in Österreich eine Anerkennung, um im Pflegebereich arbeiten zu dürfen. Das betrifft unter anderem folgende Berufsgruppen:

  • Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege
  • Kinder- und Jugendpflege
  • Hospizpflege
  • Intensivpflege
  • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
  • Anästhesiepflege
  • Pflege im Operationsbereich
  • Pflege bei Nierenersatztherapie
  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz

Da es international keine einheitlichen Ausbildungsstandards gibt, ist dieses Verfahren notwendig. So stellt Österreich sicher, dass alle Pflegekräfte über die richtige Qualifikation verfügen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleistet bleibt.

Anerkennung vs. Nostrifikation

Wer seine Pflegeausbildung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz abgeschlossen hat, benötigt in Österreich eine Anerkennung. Diese bestätigt, dass die vorhandenen Qualifikationen mit den österreichischen Standards vergleichbar sind und berechtigt zur Berufsausübung.

Wurde der Abschluss hingegen in einem Drittstaat erworben, ist eine Nostrifikation erforderlich. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Ausbildung geprüft. Je nach Gesundheitsberuf übernehmen entweder die zuständigen Ämter der Landesregierung oder die österreichischen Fachhochschulen dieses Verfahren. Beide Wege verfolgen dasselbe Ziel: Sie stellen sicher, dass alle Pflegekräfte über die notwendige Qualifikation verfügen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege – Rechtliche Grundlagen

Die Anerkennung von Pflegequalifikationen aus dem Ausland basiert in Österreich auf klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Zentrale Grundlage ist die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG), die den freien Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz regelt. Auf nationaler Ebene sind vor allem die Paragraphen 28a, 28b und 29 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) maßgeblich. Sie definieren den sogenannten EWR-Qualifikationsnachweis, die Voraussetzungen für dessen Anerkennung, sowie mögliche Ausgleichsmaßnahmen. Ergänzend dazu gilt die Gesundheits- und Krankenpflege-EWR-Qualifikationsnachweis-Verordnung, die das Verfahren näher ausführt.

Ein weiterer zentraler Baustein ist das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), insbesondere Paragraph 15, der die Eintragung ausländischer Pflegekräfte in das Register, sowie die dafür notwendigen Nachweise regelt. Zusätzlich kommen – je nach Herkunftsland – die Nostrifikationsbestimmungen des Hochschulgesetzes (HG) oder des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHG) zur Anwendung, wenn Abschlüsse aus Drittstaaten auf Gleichwertigkeit geprüft werden. Für Drittstaatsangehörige mit Zuwanderungsabsicht greifen außerdem Bestimmungen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und der Rot-Weiß-Rot-Karte-Verordnung, sofern sie im Rahmen eines Mangelberufs einreisen.

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse aus dem europäischen Raum (EU / EWR / CH)

Wer seine Pflegequalifikation in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz erworben hat, kann diese in Österreich vergleichsweise unkompliziert anerkennen lassen. Voraussetzung ist ein offizieller Qualifikationsnachweis in der Gesundheits- und Krankenpflege. Zuständig für das Verfahren ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Der Antrag kann persönlich, postalisch oder elektronisch gestellt werden. Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Für die Bearbeitung fallen Verwaltungsgebühren von rund 250 Euro an. Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Es gilt eine vierwöchige Widerspruchsfrist.

Nostrifikation in der Pflege bei Abschlüssen aus Drittstaaten

Wer seine Pflegeausbildung in einem Drittstaat abgeschlossen hat, muss in Österreich eine Nostrifikation durchlaufen. Dabei werden die eingereichten Unterlagen nicht nur formal geprüft, sondern es findet in der Regel auch eine inhaltliche Prüfung statt. Ziel ist es, Unterschiede zum österreichischen Berufsbild und den Ausbildungsinhalten festzustellen.

Wenn die Ausbildung nicht als gleichwertig anerkannt wird, ist eine Ergänzungsausbildung erforderlich. Im Nostrifikationsbescheid wird genau aufgelistet, welche theoretischen und praktischen Inhalte nachgeholt werden müssen. Für das Verfahren fallen Verwaltungsgebühren von 200 bis 250 Euro an.

Anerkennung von DGKP und Pflege(fach)assistenz

Für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte (DGKP) sowie Pflegefach- und Pflegeassistenten regeln spezielle Verfahren die formale Berufszulassung in Österreich. Zuständig sind die jeweiligen Behörden, die Unterlagen prüfen und Bescheide ausstellen. Bei Drittstaatenabschlüssen können zusätzlich Ergänzungsmaßnahmen erforderlich sein, um die Ausbildung vollständig an die österreichischen Standards anzupassen. Das Verfahren sorgt dafür, dass alle Pflegekräfte die fachliche Kompetenz für die sichere Betreuung von Patienten erfüllen.

Aufenthalt und Beschäftigung: Die Rolle von RWR-Karte und Co.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, für 24 Monate befristet nach Österreich zu kommen, hier zu wohnen und bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Voraussetzung sind die allgemeinen Bedingungen für Aufenthaltstitel, sowie Nachweise über Ausbildung, Sprachkenntnisse und eine Arbeitgeberbestätigung. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem ein gültiges Reisedokument, ein aktuelles Lichtbild, Ausbildungsnachweise und die Arbeitgebererklärung. Die Kosten betragen insgesamt rund 200 Euro.

Neben der RWR-Karte gibt es weitere Aufenthalts- und Arbeitsmodelle, zum Beispiel:

  • Blaue Karte EU: Für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, mit längerer Gültigkeit und erweiterten Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der EU.
  • RWR-Karte plus: Ermöglicht den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Gültigkeitsdauer.
  • Daueraufenthalt – Niederlassungsbewilligung: Nach mehreren Jahren legaler Beschäftigung möglich und erlaubt unbefristete Arbeit und Wohnsitz.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass ausländische Pflegekräfte rechtlich abgesichert arbeiten können und gleichzeitig den österreichischen Arbeitsmarkt gezielt unterstützen.

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Anerkennung ausländischer Abschlüsse: So kann man das Verfahren beschleunigen

Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse lässt sich durch gründliche Vorbereitung und vollständige Unterlagen deutlich beschleunigen. Dazu gehören Nachweise über Ausbildung, Berufserfahrung und gegebenenfalls Sprachkenntnisse. Wer die formalen Voraussetzungen bereits vorab genau prüft, kann Rückfragen und Nachreichungen vermeiden. Bei Drittstaatenabschlüssen empfiehlt es sich, die vergleichenden Ausbildungsunterlagen klar und strukturiert vorzubereiten, um die inhaltliche Prüfung effizient zu gestalten.

Checkliste: Diese Dokumente und Nachweise braucht es

Für die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse sollten folgende Unterlagen bereitgestellt werden:

  • Antrag auf Anerkennung oder Nostrifikation
  • Nachweis über den Wohnsitz in Österreich
  • Qualifikationsnachweis der Ausbildung
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaats
  • Konformitätsbescheinigung (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über erworbene Rechte und Nachweise über berufliche Erfahrung
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit

Alle Dokumente sollten in Deutsch oder Englisch vorliegen; Übersetzungen müssen von gerichtlich beeideten Dolmetschern durchgeführt werden.

Anlaufstellen – Wer hilft mir bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

Für Fragen zu Aufenthaltstiteln ist die jeweils zuständige Niederlassungsbehörde der richtige Ansprechpartner. Bei der Anerkennung von ausländischen Pflegeabschlüssen können folgende Stellen unterstützen:

  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – zuständig für den EWR-Qualifikationsnachweis.
  • Gesundheitsberuferegister (GBR) – für Informationen zur Registrierung und Eintragung in das österreichische Pflegeberuferegister.
  • Österreichische Fachhochschulen oder Landesbehörden – bei der Nostrifikation von Drittstaatenabschlüssen.
  • Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) – bietet Beratung und Orientierung zu Verfahren, Nachweisen und Weiterbildungen.
  • Unternehmensservice Portal (USP) – allgemeine Informationen zu beruflicher Anerkennung und Zuwanderung.

Passende Jobs im Gesundheitswesen

Passende Jobs in der Pflege gibt es bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Gesundheits- und Krankenpfleger, Stellenangebote als Pflegeassistent, Altenpfleger-Stellen und viele mehr.

Häufige Fragen

  1. Wie kann ich meinen ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen?
  2. Die Anerkennung erfolgt über die zuständige Behörde für Bildungsanerkennung in Österreich, abhängig vom Bundesland. Sie prüft, ob der ausländische Abschluss dem Österreichischen entspricht und stellt bei Gleichwertigkeit eine offizielle Bescheinigung aus.

  3. Welche Dokumente brauche ich für die Anerkennung?
  4. Benötigt werden in der Regel der Originalzeugnis, eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, ein Nachweis über die besuchte Schule, sowie eventuell zusätzliche Dokumente wie Ausbildungsinhalte oder Prüfungsbescheinigungen.

  5. Wie viel kostet die Anerkennung?
  6. Die Kosten variieren je nach Verfahren, liegen aber meist zwischen 200 Euro und 250 Euro.

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Quellen
  1. Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf, https://www.sozialministerium.gv.at/... (Abrufdatum: 01.12.2025)
  2. Dauerhafte Zuwanderung, https://www.migration.gv.at/... (Abrufdatum: 01.12.2025)
  3. Rot-Weiß-Rot-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen, https://www.oesterreich.gv.at/... (Abrufdatum: 01.12.2025)
  4. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, https://www.jusline.at/... (Abrufdatum: 01.12.2025)
  5. Gesundheitsberuferegister-Gesetz, https://www.ris.bka.gv.at/... (Abrufdatum: 01.12.2025)
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 01.12.2025
Themen: Alle Themengebiete, DGKP, Karriere, Pflege
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