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Als Österreicher in Deutschland arbeiten, insbesondere im Pflegebereich, bedeutet, sich auf ein ähnliches, aber nicht identisches Berufssystem einzustellen. Trotz gemeinsamer Wurzeln im mitteleuropäischen Sozialstaat unterscheiden sich Berufsbezeichnungen, Ausbildungswege und rechtliche Rahmenbedingungen teils deutlich. Dies betrifft sowohl die tägliche Praxis, als auch die Voraussetzungen für den Berufseinstieg.
Der folgende Beitrag beleuchtet zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Pflegeberufen in beiden Ländern, von Ausbildung, über Berufsrecht, bis hin zur Vergütung.
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Als Österreicher in Deutschland arbeiten – Gemeinsamkeiten beider Länder
Die Pflegeberufe in Österreich und Deutschland weisen eine Reihe grundlegender Gemeinsamkeiten auf, insbesondere im Hinblick auf Struktur, Ausbildung und Einsatzbereiche. Beide Länder verfügen über ein klar geregeltes System reglementierter Gesundheitsberufe. Die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) in Österreich und zur Pflegefachkraft in Deutschland ist im europäischen Kontext anerkannt. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG, welche die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen im EU-Raum sicherstellt.
Die Ausbildung zur Pflegefachkraft oder das Studium zur DGKP dauert in beiden Ländern in der Regel drei Jahre und kombiniert theoretische Inhalte mit umfangreichen praktischen Einsätzen in verschiedenen pflegerischen Versorgungssettings. Diese Struktur entspricht dem europäischen Standard und ermöglicht eine weitgehende Vergleichbarkeit der Ausbildungsinhalte.
Auch hinsichtlich der Versorgungsstrukturen zeigen sich deutliche Parallelen. Pflegekräfte arbeiten sowohl in Krankenhäusern als auch in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und in der häuslichen 24‑Stunden‑Betreuung. Die grundlegenden pflegerischen Tätigkeiten, von der Grundpflege über medizinisch-pflegerische Maßnahmen bis hin zur Dokumentation, sind in beiden Ländern ähnlich organisiert, wenn auch im Detail unterschiedlich geregelt.
Pflegenotstand in Deutschland und Österreich
Sowohl Deutschland als auch Österreich stehen vor einem drastischen Engpass im Pflegebereich. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) werden in Deutschland bis 2035 über 500.000 Pflegekräfte fehlen, allein in der stationären Versorgung über 300.000. In Österreich prognostizieren Studien wie jene des WIFO einen Bedarf von rund 76.000 zusätzlichen Pflegekräften bis 2030, bedingt durch Pensionierungen und steigenden Pflegebedarf. Der Mangel führt bereits jetzt zu Überlastung, Stellenunterbesetzung und verstärktem internationalen Personalrekrutement.
Als Österreicher in Deutschland arbeiten – Systemische Unterschiede
Die Pflegeberufe in Österreich und Deutschland unterscheiden sich deutlich in ihrer Systematik und Benennung. In Österreich besteht eine klare Differenzierung zwischen Pflegeassistenz (PA), Pflegefachassistenz (PFA) und der diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP). Diese Dreiteilung ist gesetzlich im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) verankert und bildet die Grundlage für eine stufenweise berufliche Qualifikation.
In Deutschland hingegen wurde mit dem Pflegeberufereformgesetz im Jahr 2020 eine generalistische Pflegeausbildung eingeführt. Seither lautet die einheitliche Berufsbezeichnung Pflegefachkraft. Frühere Titel wie Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger werden zunehmend durch den neuen Abschluss ersetzt. Pflegehelfer absolvieren in Deutschland weiterhin eine einjährige, jedoch bundesweit nicht einheitlich geregelte Ausbildung. Die Begrifflichkeiten sind damit weniger differenziert als im österreichischen Modell.
Ausbildungswege und Studiengänge
Die Ausbildung zur Pflegekraft ist in beiden Ländern dreijährig angelegt, jedoch unterschiedlich strukturiert. In Österreich ist das System klar dreistufig. Die Pflegeassistenz dauert ein Jahr, die Pflegefachassistenz zwei Jahre und die Ausbildung zur diplomierten Pflegekraft erfolgt im Rahmen eines dreijährigen Fachhochschulstudiums mit Bachelorabschluss. Das GuKG regelt sowohl die Inhalte als auch den Praxisanteil verbindlich.
In Deutschland hingegen wurde mit der Generalistik eine gemeinsame Grundausbildung für alle Pflegebereiche etabliert. Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in zwei Jahre Basisausbildung und ein drittes Jahr mit optionaler Spezialisierung (etwa auf Alten- oder Kinderkrankenpflege). Studiengänge im Bereich Pflegewissenschaft, Pflegemanagement oder Advanced Nursing Practice sind in beiden Ländern verfügbar, setzen aber unterschiedliche Voraussetzungen und bieten verschiedene Schwerpunkte.
Voraussetzungen
Für die Berufsausübung gelten in beiden Ländern spezifische Zulassungsbedingungen. In Österreich ist nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister verpflichtend. Zusätzlich ist bei internationaler Herkunft ein Sprachnachweis auf B2-Niveau erforderlich, insbesondere bei Anerkennungsverfahren für Drittstaatenabschlüsse.
In Deutschland erfolgt die Berufszulassung über die staatliche Anerkennung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Personen mit ausländischem Abschluss müssen ein formelles Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Landesbehörde durchlaufen. Auch hier ist in der Regel ein Sprachnachweis auf Niveau B2 Voraussetzung. Die Anerkennungsprozesse basieren in beiden Ländern auf der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, verlaufen aber administrativ unterschiedlich.
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Als Österreicher in Deutschland arbeiten – Unterschiede im Berufsalltag
Im Pflegealltag bestehen strukturelle Unterschiede vor allem im Umgang mit Verantwortung und ärztlicher Zusammenarbeit. In Deutschland basiert das System auf dem Delegationsprinzip. Pflegefachkräfte übernehmen medizinisch-pflegerische Aufgaben auf ärztliche Anordnung, die Verantwortung verbleibt bei der delegierenden Person (§ 28 SGB V). In Österreich hingegen sind zentrale pflegerische Tätigkeiten gesetzlich als Vorbehaltsaufgaben definiert und werden von diplomierten Pflegepersonen eigenverantwortlich ausgeführt (GuKG).
Aufgaben und Zuständigkeiten
In Österreich ist die Aufgabenverteilung im Pflegebereich berufsrechtlich exakt geregelt. Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) definiert die Zuständigkeiten je nach Qualifikationsniveau:
- Pflegeassistenz (PA) ist für unterstützende Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilisation, Nahrungsaufnahme und Ausscheidung verantwortlich. Die Maßnahmen erfolgen unter Anleitung und Aufsicht.
- Pflegefachassistenz (PFA) übernimmt erweiterte Tätigkeiten, darunter einfache medizinisch-pflegerische Aufgaben wie subkutane Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung oder Verbandwechsel. Die Tätigkeit erfolgt eigenständig, aber im Rahmen ärztlich angeordneter Maßnahmen.
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte (DGKP) tragen die Hauptverantwortung für den gesamten Pflegeprozess. Dazu gehören Pflegeplanung, komplexe Wundversorgung, Medikamentenmanagement, Beratung, Dokumentation und Koordination im interprofessionellen Team. Diese Aufgaben werden eigenverantwortlich ohne ärztliche Anordnung durchgeführt.
In Deutschland ist die Aufgabenverteilung weniger strikt gesetzlich geregelt. Pflegefachkräfte übernehmen sowohl grundpflegerische als auch behandlungspflegerische Tätigkeiten. Dazu zählen etwa Injektionen, Medikamentengabe, das Anlegen von Verbänden sowie die Planung und Dokumentation des Pflegeprozesses. Die Ausübung medizinischer Tätigkeiten erfolgt in der Regel auf Grundlage ärztlicher Delegation, die konkrete Zuständigkeit variiert jedoch je nach Einrichtung und Bundesland.
Pflegehelfer sind primär für grundpflegerische Aufgaben zuständig. Dazu gehören Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Lagerung und Mobilisation. Eigenständige medizinische Tätigkeiten sind nicht vorgesehen und dürfen nur nach Einweisung sowie unter Aufsicht durchgeführt werden.
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich ebenfalls. In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) die Pflegeversicherung, einschließlich Sachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsmodellen. Beratungsstrukturen wie Pflegestützpunkte (§ 92c SGB XI) unterstützen Pflegebedürftige bei der Auswahl passender Leistungen.
Österreich verwendet ein pauschales Pflegegeldmodell, das einkommensunabhängig direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt wird. Zusätzlich definiert das Hausbetreuungsgesetz die Rahmenbedingungen der 24‑Stunden‑Betreuung. Zuständigkeiten und Befugnisse der Pflegeberufe sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) präzise geregelt.
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Als Österreicher in Deutschland arbeiten – Gehalt im Vergleich
Das Durchschnittsgehalt von Pflegefachkräften unterscheidet sich zwischen Deutschland und Österreich, liegt jedoch insgesamt auf einem vergleichbaren Niveau. In Deutschland verdienen Pflegefachkräfte durchschnittlich rund 3.800 bis 3.900 Euro brutto im Monat, je nach Quelle und Region.
Dieses Gehaltsniveau ergibt sich meist aus tariflich geregelten Vergütungen, insbesondere im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-P). Dort liegt das Bruttomonatsgehalt für examinierte Pflegekräfte je nach Eingruppierung und Berufserfahrung zwischen 3.400 Euro und über 4.500 Euro.
In Österreich liegt das durchschnittliche Jahresbruttogehalt für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) bei etwa 40.900 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 3.400 Euro entspricht. Das Einstiegsgehalt fällt in Österreich meist etwas niedriger aus, bewegt sich aber mit zunehmender Berufserfahrung auf ein vergleichbares Niveau wie in Deutschland.
Auch in Österreich existieren Tarifverträge, vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes (etwa der SWÖ-Kollektivvertrag oder Kollektivvertrag für Landesbedienstete), die Gehälter, Zulagen und Arbeitszeiten regeln. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Tarifbindung in Österreich flächendeckender, wodurch die Gehaltsunterschiede zwischen Trägern in der Regel geringer ausfallen.
Pflegeassistenzberufe sind in beiden Ländern niedriger vergütet, liegen in Deutschland jedoch durchschnittlich leicht höher. Während Pflegehelfer dort monatlich rund 2.500 bis 2.600 Euro brutto verdienen, liegt das Gehalt in Österreich bei etwa 2.000 bis 2.500 Euro, abhängig von Ausbildung und Berufserfahrung.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
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- Pflegeberufegesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (Abrufdatum: 21.06.2025)
- Vorbehaltsaufgaben der Pflege, https://dg-pflegewissenschaft.de/... , (Abrufdatum: 21.06.2025)
- Anerkennung Gesundheits- und Krankenpflege, https://www.sozialministerium.gv.at/... , (Abrufdatum: 21.06.2025)
- EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung, https://www.anerkennung-in-deutschland.de/... , (Abrufdatum: 21.06.2025)
- Pflegereform, https://www.sozialministerium.gv.at/... , (Abrufdatum: 21.06.2025)